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Fühlst du dich unruhig oder kannst dich nicht konzentrieren? Hier findest du ein paar Übungen zur Entspannung und Konzentration sowie Infos zum Meditieren.

Entspannungsübungen

Body2Brain-App

Fühlst du dich gestresst oder traurig? Die kostenlose Body2Brain-App bietet dir 15 einfache Übungen, die du ohne spezielle Ausrüstung machen kannst.

Drei …

Denke nach und nenne drei …

5-Finger-Atmung

Du willst dich schnell entspannen? Diese Atemübung hilft dabei. Sie ist leicht und spricht mehrere Sinne an:

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Tibetische Entspannungsübung

Diese einfache Körperübung hilft gegen Stress. Sie ist perfekt für eine kurze Pause im Alltag oder du kannst sie auch als Morgenroutine gleich nach dem Aufstehen in deinen Tag einbauen:

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Weitere Entspannungsübungen

Konzentrationsübungen

Ohren kneten

Eine leichte Ohrenmassage zwischendurch kann deine Konzentration verbessern und dich entspannen:

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Meditation

Manchmal ist es schwer, zur Ruhe zu kommen. Besonders dann, wenn du vor Herausforderungen in der Schule, bei Freundschaften oder in der Familie stehst. Meditation kann dir helfen, deinen Stress abzubauen und dich zu entspannen.

Was ist Meditation?

Meditation bedeutet, dass du bewusst auf deinen Atem oder deine Gedanken achtest und lernst, deine Gedanken wahrzunehmen, ohne an ihnen festzuhalten – du lässt sie einfach weiterziehen.
Es geht darum, den Geist zu beruhigen und in einen Zustand der Entspannung zu gelangen. Es gibt viele verschiedene Arten von Meditation – von stillen Sitzmeditationen bis hin zur Meditation im Gehen oder Tanzen.

Wobei kann Meditation helfen?

Wenn du mehr über Meditation erfahren möchtest oder Tipps für deinen Einstieg brauchst:

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Meditationswege in Vorarlberg

Eigentlich kannst du überall meditieren – zu Hause, beim Warten auf den Bus oder beim Anstehen an der Kassa. Mit ihren verschiedenen Stationen können dir Meditationswege aber dabei helfen zur Ruhe zu kommen. Hier stellen wir dir zwei Wege vor:

Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.

Hier geht’s um …

– Voraussetzungen
– Planung
– Finanzielles

Was ist der Auslandsdienst?

Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten.

Wichtig

Der Auslandsdienst ist ein Freiwilligendienst und steht jeder Person offen, die länger als 12 Monate in Österreich lebt. Somit können diese Personen einen Gedenk-, Friedens-, oder Sozialdienst machen unabhängig vom Zivilersatzdienst. Die gesetzlich vorgesehene Dauer beträgt dann zwischen sechs und zwölf Monaten.

Voraussetzungen

Du musst tauglich sein, deine Zivildiensterklärung abgegeben haben und der Zivildienstserviceagentur sagen, dass du einen Auslandsdienst machen möchtest.

Mehr Informationen findest du hier.

Wo kannst du Auslandsdienst machen?

Du kannst den Auslandsdienst nur bei Organisationen machen, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser neun Trägerorganisationen findest du hier. Die Bewerbung läuft immer über sie, und sie sagen dir auch, welche Einsatzstellen möglich sind. Bei ihnen kannst du dich frühzeitig informieren und beraten lassen.

Junge Auslandszivildiener tragen Kinder auf ihren Schultern

Einen Überblick über alle Projekte im Ausland findest du hier.

Planung und Anlaufstelle

Nimm dir genug Zeit, um deinen Auslandsdienst gut vorzubereiten. Anlaufstelle für allgemeine Fragen ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Genaue Infos zu Einsatzstellen, Bewerbungsprozess und allem Weiterem erhältst du direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen.

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

Wenn du einen Auslandsdienst machst, bekommst du Taschengeld. Bis zu deinem 24. Geburtstag gibt es auch Familienbeihilfe. Ob Reise, Essen und Wohnen bezahlt werden, hängt von deinem Vertrag mit der Trägerorganisation ab, bei der du dich für den Auslandsdienst bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation.

Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit und vieles mehr. Und wie bekommst du Unterstützung, wenn es während deiner Lehre Schwierigkeiten gibt? Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrzeit.

Hier geht’s um …

– Lehrvertrag
– Rechte & Pflichten
– Lehrlingseinkommen
– Lehre und Berufsmatura
– Lehrlingscoaching

Tipp

Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

 

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Wissenswertes

Lehrvertrag

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Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.

Probezeit

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In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. In dieser Zeit kannst du oder dein*deine Lehrberechtigte*r den Lehrvertrag jederzeit ohne Grund beenden. Bist du noch nicht volljährig und möchtest den Vertrag beenden, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Pflichten

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Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen – zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du gekündigt werden. Auch dein Lehrbetrieb hat dir gegenüber Pflichten, zum Beispiel, dich gut auszubilden. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb habt, erfährst du in der Broschüre „starter kit“ der Arbeiterkammer.

Lehrlingseinkommen

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Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Gibt es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) direkt mit dem*der Lehrberechtigten vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung oder einen Lohnzettel bekommen. Darauf stehen dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge.

Überstunden

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Du darfst normalerweise höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, sind Überstunden grundsätzlich nicht erlaubt. Hast du Fragen zu deiner Arbeitszeit, kannst du dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden.

Urlaub

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Alle Lehrlinge haben in jedem Arbeitsjahr Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. In den ersten sechs Monaten musst du dir den Urlaub aber erst erarbeiten. Das heißt: Du kannst nicht sofort die ganzen fünf Wochen nehmen. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage. Deine Urlaubstage musst du immer im Vorfeld mit deiner*deinem Lehrberechtigten absprechen.

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Lehre und Berufsmatura

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Wenn du willst, kannst du schon während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Infos dazu findest du hier.

Weiterbeschäftigungszeit

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Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für mindestens drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. In vielen Kollektivverträgen wurde die Weiterbeschäftigung aber mittlerweile auf bis zu 6 Monate verlängert. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben.
 
Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, frag am besten bei der Arbeiterkammer nach. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.

Lehrlingscoaching

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Das Lehrlingscoaching hilft dir, wenn es in deiner Lehre Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel bei Konflikten, wenn du deine Lehre wieder aufnehmen oder weitermachen möchtest oder wenn du über einen neuen Beruf nachdenkst.

Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel. 050-2582300

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus
Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel. 05522-3051155
lehre@wkv.at

Lehre statt Leere
St. Anna Straße 1, 6900 Bregenz
Tel. 0664-601773169
sandra.karaviotis@lehrestattleere.net

Mehr Infos zu Lehrvertrag, Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, zur Lehrabschlussprüfung und mehr findest du bei der Arbeiterkammer.

Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten es für einen Lehrabschluss gibt, erfährst du hier.

Hier geht’s um …

– Lehrabschlussprüfung
– Lehre und Berufsmatura

Lehrabschlussprüfung

Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.

Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?

Achtung

Für die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung bist du grundsätzlich selber verantwortlich. Melde dich also rechtzeitig für deine Prüfung an. Informationen zu den Prüfungsterminen und zur Anmeldung bekommst du bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen bzw. Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.

Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:

Mehr Infos und Kontaktadressen

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:

Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.

Ein Lehrherr zeigt einem Jugendlichen das Handwerk

Lehre und Berufsmatura

Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:

Nach dem Lehrabschluss kannst du die Berufsmatura ablegen. In folgenden Fächern musst du eine Prüfung ablegen: Deutsch, Englisch, Mathematik und in deinem gewählten Fachbereich. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos. 

Mehr Informationen erhältst du hier: Lehre in Vorarlberg