Du willst endlich mobil und unabhängig sein? Dann hol dir hier Infos und Tipps zum Auto-, Moped- oder Motorradführerschein und vielem mehr. Dein Weg zum Führerschein Detaillierte Informationen rund um den Weg zum Führerschein findest du auf dieser Seite. Oder hol dir die ÖAMTC-Broschüre. Mopedführerschein Mit einem Mopedführerschein („Klasse AM“) darfst du ab 15 Jahren ein Moped fahren. Hinweis: Die Ausbildung zum Mopedführerschein kannst du frühestens 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen. Wenn du unter 16 Jahre bist, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten. Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule mit einem amtlichen Lichtbildausweis und Passfoto zum Mopedführerschein-Kurs anmelden. Um den Kurs abzuschließen, musst du dir die Lernunterlagen als Buch oder Online-Dokument besorgen und am Ende eine theoretische Prüfung bestehen. Welche Voraussetzungen muss ich beachten? – Mindestalter: 15 Jahre – Einwilligung eines*einer Erziehungsberechtigten (unter 16 Jahren) – ärztliches Gutachten, wenn du 20 Jahre oder älter bist – Wenn du schon einen B-Führerschein besitzt, kannst du automatisch ein Moped („Klasse AM“) fahren. Welche Dokumente brauche ich? – amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) – Passfoto – Einwilligung eines*einer Erziehungsberechtigten (unter 16 Jahren) – ärztliches Gutachten eines*einer sachverständigen Arztes*Ärztin (ab 20 Jahren); Welche Ärzt*innen das Gutachten erstellen dürfen erfährst du hier oder in deiner Fahrschule. Wie läuft die Ausbildung ab? Frühester Beginn für die Moped-Ausbildung ist 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag. Ein Teil der Ausbildung ist ein 6-stündiger Theoriekurs. Der zweite Teil besteht aus 6 Stunden Praxiskurs am Übungsplatz und 2 Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr. Was muss ich bei der Prüfung können? Zum einen musst du eine Theorieprüfung mit 23 Multiple-Choice-Fragen schaffen. Zum anderen musst du den Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung erbringen. Das entscheidet der*die Fahrlehrer*in. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Ausbildungs- und Prüfungskosten sind je nach Fahrschule verschieden. Tipp: Informiere dich bei verschiedenen Fahrschulen, wie viel du für den Theoriekurs, die 8 Fahrstunden und die Prüfung zahlen musst. Ermäßigungen mit der aha card Wenn du beim ÖAMTC Mitglied bist und die aha card hast, kannst du dein Moped gratis vorführen lassen und bekommst Pannenhilfe rund um die Uhr. Wichtige Verkehrsvorschriften – Mopedführerschein und Zulassungsbescheinigung müssen bei allen Fahrten mitgeführt werden – Helmpflicht – Alkoholverbot: bis zum 20 Geburtstag gilt die Grenze von 0,1 Promille – Du darfst maximal 1 weitere Person mitnehmen. – Du musst immer mit Abblendlicht fahren und Verbandszeug mitführen. Autoführerschein Checkliste – Dein Weg zum Führerschein: Mindestalter 18 Jahre für den „normalen“ B-Führerschein (Ausbildungsstart frühestens mit 17,5 Jahren) für den L-17-Führerschein ist das Mindestalter 17 Jahre Theorie- und Praxis-Prüfung Zuerst musst du Unterrichtsstunden in einer Fahrschule besuchen. Dort findet dann auch deine praktische und theoretische Prüfung statt. Ärztliches Gutachten Bestätigung deiner körperlichen und geistigen Reife. Tipp: Deine Fahrschule kann dir sagen, welche Ärzte*Ärztinnen in deinem Bezirk diese Untersuchung machen. Oder schau direkt hier nach. abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden) Tipp: Manche Fahrschulen bieten Kurse direkt in der Fahrschule an. Weitere Kursanbieter in Vorarlberg: Österreichisches Rotes Kreuz (auch als E-Learning möglich), Arbeiter-Samariter-Bund Feldkirch. Genauer Ablauf 1. Anmeldung (Führerscheinantrag) Bevor du mit deiner Ausbildung beginnen kannst, musst du dich bei einer Fahrschule deiner Wahl anmelden. Dafür brauchst du einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis), event. einen Meldezettel (erleichtert die Abwicklung bei der Fahrschule) sowie ein Passfoto und ärztliches Gutachten (diese Dinge brauchst du spätestens vor der Theorie-Prüfung). 2. Erste Ausbildungsphase Das Mindestalter für den Start deiner Ausbildung ist 17,5 Jahre bzw. beim L-17-Führerschein 15,5 Jahre. Die Ausbildung besteht aus 32 theoretischen Unterrichtsstunden und mindestens 18 Fahrstunden. Wenn du mehr Fahrpraxis möchtest, kannst du zusätzliche Übungsfahrten mit der „L-Tafel“ machen. Deine Fahrschule informiert dich, was du dafür brauchst. Achtung: Der Antritt zur Fahrprüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen. Ansonsten musst du die Ausbildung wiederholen. 3. Prüfung Die Prüfung besteht aus 2 Teilen: 1. Theorie-Prüfung: Die Theorie-Prüfung findet am PC in Form von Multiple-Choice-Fragen (durch Ankreuzen von richtigen Antworten) und unter Aufsicht der Behörde in der Fahrschule statt. Die Theorie-Prüfung kannst du vor deinem 18. Geburtstag machen. Tipp: Teste dein Prüfungswissen hier. 2. Praxis-Prüfung: Die Praxis-Prüfung besteht aus theoretischen Fragen zum Fahrzeug, Fahr-Übungen auf einem Übungsplatz und Fahren im Straßenverkehr. Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens an deinem 18. Geburtstag machen (bei „L-17“ an deinem 17. Geburtstag). Du kannst erst antreten, wenn du den theoretischen Teil geschafft hast. Achtung: Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. 4. Probezeit Wenn du deinen Autoführerschein geschafft hast, bist du in den ersten 3 Jahren in der Probezeit. Beim L-17-Führerschein dauert die Probezeit mindestens bis zum 21. Geburtstag. Es gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille; nach der Probezeit 0,5 Promille). Bei anderen „schweren Verstößen“ (z. B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrang-Verletzungen etc.) droht eine kostenpflichtige Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr. 5. Zweite Ausbildungsphase Nach der Führerscheinprüfung müssen 3 Fortbildungen besucht werden: – Erste Perfektionsfahrt: innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach der bestandenen Praxisprüfung – Fahrsicherheitstraining (mit verkehrspsychologischem Teil): 3 bis 9 Monate nach der bestandenen Praxisprüfung – Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach der bestandenen Praxisprüfung Beim L-17-Führerschein musst du nur das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und eine Perfektionsfahrt machen. Achtung: Wenn du die zweite Ausbildungsphase nicht rechtzeitig beendest, kann sich deine Probezeit verlängern. Im schlimmsten Fall wird dir sogar der Führerschein genommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z. B. schwere Erkrankung oder Schwangerschaft). L-17-Führerschein Wer nicht bis 18 auf den Autoführerschein warten will, kann mit dem L-17-Führerschein („Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B“) früher starten. In welchem Alter kann ich mit der Ausbildung starten? Mit der Ausbildung kannst du mit 15,5 Jahren beginnen und den Abschluss der Fahrprüfung schon an deinem 17. Geburtstag machen. Wo kann ich den L-17 machen? Einen Teil der Praxisausbildung musst du in der Fahrschule machen (12 Einheiten). Den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (z. B. Eltern, Verwandte) in Form von Übungsfahrten mit der „L-Tafel“ (3 Praxisblöcke zu je 1.000 Kilometer) machen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde beantragen und einige Voraussetzungen erfüllen. Kann ich mit dem L-17 überall fahren? Bis zum 18. Geburtstag gilt die vorgezogene Lenkberechtigung nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark. Ab dem 18. Geburtstag darfst du überall fahren. Mehr Infos zum L-17-Führerschein findest du hier. Was sollte ich sonst noch wissen? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Die Kosten für das „Basispaket“ für den Autoführerschein in Vorarlberg sind leicht unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Fahrschule ab. Der L-17-Führerschein ist generell ein bisschen teurer. Zu den Kosten vom „Basispaket“ kommen hinzu: Kosten für extra Fahrstunden, Gebühr für die Führerschein-Ausstellung, Kosten für das ärztliche Gutachten, den Erste-Hilfe-Kurs und die zweite Ausbildungsphase. Tipp: Schau dir alle Kosten möglichst genau an! Frag bei unterschiedlichen Fahrschulen in deiner Nähe nach den aktuellen Preisen, so kannst du gut vergleichen. Was darf ich mit dem B-Führerschein lenken? – Kfz mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 Tonnen zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum*zur Fahrer*in – Kfz mit 3 Rädern (ab dem 21. Lebensjahr, nur in Österreich) – Leichtmotorräder bis 125 Kubikzentimeter (nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein) – Leichte Anhänger bis 750 Kilogramm – Schwere Anhänger, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5 Tonnen wiegen Mehr Infos: Ob Auto, Motorrad, Lkw, Anhänger, Bus und Co. – hier findest du eine Übersicht zu allen Führerscheinklassen. Motorradführerschein Es gibt nicht „den einen“ Motorradführerschein, sondern viele Unterkategorien (Motorradklassen). Diese Motorradklassen unterscheiden sich je nach Größe und Motorleistung. Für die jeweiligen Motorradklassen gelten auch unterschiedliche Mindestalter. Informiere dich bei einer Fahrschule oder unter www.oesterreich.gv.at. Gut zu wissen: Im sogenannten „Stufenmodell“ der Motorradklassen kann man mit wenig Aufwand in eine höhere Klasse aufsteigen. Erkundige dich am besten bei deiner Fahrschule. Viele machen den Motorradführerschein gleich gemeinsam mit dem Autoführerschein – du kannst ihn aber auch einzeln machen. Genauer Ablauf 1. Anmeldung Zuerst musst du dich bei einer Fahrschule deiner Wahl anmelden. Dafür brauchst du einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis), event. einen Meldezettel (erleichtert die Abwicklung bei der Fahrschule) sowie ein Passfoto und ärztliches Gutachten (diese Dinge brauchst du spätestens vor der Theorie-Prüfung).