Du hast Fragen zu deiner Stellung? Dann wende dich unter der Telefonnummer 050 201-90 41 040 an die Ergänzungsabteilung in Bregenz. Als männlicher österreichischer Staatsbürger musst du dich vor deinem 18. Geburtstag entscheiden: Grundwehr- oder Zivildienst? Was das für dich heißt und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier. Stellung (Musterung) Was bedeutet „Stellungspflicht?“ Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Gehörst du zu dieser Gruppe, heißt das für dich, du musst zur Stellung (auch Musterung genannt) erscheinen. Wenn du stellungspflichtig bist, bekommst du zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung mit dem Termin per Post zugesendet. Gehst du nicht hin, bekommst du eine Strafanzeige und Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro. Frauen im Bundesheer Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden. Nähere Infos findest du hier. Stellungskundmachung Seit der COVID-Lage werden die Stellungskundmachungen nicht mehr in Schulen oder Gemeinden aufgehängt. Du bekommst die individuelle „Ladung zur Stellung“ nach Hause geschickt. In dieser Ladung zur Stellung sind der Zeitpunkt des Beginns, die Dauer und der Ort der Stellung angeführt. Erkundige dich auf stellung.bundesheer.at über die vorläufigen Stellungspläne. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen zu deinem Stellungstermin hilft dir die Ergänzungsabteilung in Bregenz weiter: Tel 050201-9041040 Überschneidung deines Stellungstermines Überschneidet sich der Termin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung, melde dich rechtzeitig bei der Ergänzungsabteilung in Bregenz (Oberst Bilgeri, Tel 050201-9041004) und der Stellungstermin wird verschoben. Was erwartet dich bei der Stellungsuntersuchung? Bei der Stellungsuntersuchung wird an zwei Tagen überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Du wirst körperlich und geistig durchgecheckt (z. B. Seh-, Hör-, Bluttests, psychologische Tests und stichprobenartige Drogentests). Wenn du eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung hast, nimm den ärztlichen Befund mit. Dokumente für deine Stellungsuntersuchung Vergiss nicht, dass du verschiedene Dokumente zur Stellung mitnehmen musst. Zum Beispiel einen amtlichen österreichischen Lichtbildausweis und den ausgefüllten medizinischen Fragebogen, der dir mit der Einladung zur Stellung geschickt wurde. Hier findest du alle erforderlichen Dokumente zu deiner Stellungsuntersuchung. Wo findet die Stellungsuntersuchung statt? Die Stellungsuntersuchung findet für Vorarlberger in Innsbruck statt. Die Hin- und Rückfahrt sowie die Unterkunft werden dir erstattet. Wie weißt du, ob du einen Grundwehr- oder Zivildienst machen musst? Nach der Stellungsuntersuchung bekommst du die Ergebnisse. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten: (voll)tauglich, teiltauglich, vorübergehend tauglich und untauglich. (Voll)tauglich Du bekommst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten. Teiltauglich Diese seit 2021 bestehende Kategorie für die Jahrgänge ab 2003 bedeutet, dass du mit leichten Einschränkungen tauglich bist. Deine Aufgaben werden dann dementsprechend angepasst. Vorübergehend untauglich Du wirst zu einem späteren Termin noch einmal zur Stellung einberufen. Untauglich Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und musst keinen Grundwehr- oder Zivildienst leisten. Du hast Fragen zu deiner Stellung? Dann wende dich unter der Telefonnummer 050201-9041040 an die Ergänzungsabteilung in Bregenz. Grundwehrdienst Bundesheer_Stefan_Steinegger Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Infos unter grundwehrdienst.bundesheer.at. Was bedeutet „Einberufung“? Das heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn du tauglich bist, bekommst du deinen Einberufungsbefehl sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor deinem Einrückungstermin. Du hast Fragen zur Einberufung, dann wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz Tel 050201-9041035. Kannst du auch schon früher einrücken? Wenn du dein 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten (Frühzeitige Einrückung). Dafür musst du deine freiwillige Meldung zur Stellung und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten*einer Erziehungsberechtigten bei der Ergänzungsabteilung in Vorarlberg abgeben. Kannst du den Grundwehrdienst aufschieben? Normalerweise wirst du nach der Matura oder Lehre einberufen. Ein Aufschub ist nur möglich, wenn du durch den Grundwehrdienst einen Nachteil in deiner Ausbildung hast. Den Antrag musst du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten kann er abgelehnt werden. Befristete Befreiung Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Formulare findest du hier: www.bundesheer.at/formular (unter Präsenzdienst, Miliz – Antrag auf Befreiung) Finanzielles Als Grundwehrdiener erhältst du ein Monatsgeld. Du hast Anspruch auf kostenlose Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung, Ausrüstung. Du erhältst eine kostenlose Österreichcard-Bundesheer (ÖC-BH), mit der du österreichweit mit der ÖBB fahren kannst. In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt etc. Deine Eltern bekommen während deiner Zeit beim Grundwehrdienst keine Familienbeihilfe. Bei Fragen wende dich an die Ergänzungsabteilung Militärkommando Vorarlberg. Tipp Kontaktiere das Militärkommando Vorarlberg frühzeitig und plane deine Termine! Hast du Fragen zum Grundwehrdienst, Aufschub etc. wende dich ebenfalls an das Militärkommando Vorarlberg. Zivildienst im Inland aha Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Genaue Infos unter www.zivildienst.gv.at. Zivildiensterklärung Mit der Zivildiensterklärung gibst du bekannt, dass du aus Gewissensgründen die Wehrpflicht nicht erfüllen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach sechs Monate Zeit, dich für den Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Musterung oder online hier. Bis wann kann die Zivildiensterklärung abgegeben werden? Du kannst die Zivildiensterklärung bis drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an das Militärkommando Vorarlberg senden (behalte eine Kopie!). Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben. Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Musterung oder online hier. Feststellungsbescheid Vier bis sechs Wochen nach Abgabe deiner Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist die Zivildienstzahl angegeben. Diese brauchst du, um dich von einer Einrichtung als Wunschkandidat anfordern zu lassen. Zivildienststelle Willst du den Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen, suche dir rechtzeitig (ein Jahr vorher) selbst eine Stelle und lass dich anfordern. Ansonsten wirst du einer Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier. Zuweisungsbescheid Im Zuweisungsbescheid sind der Beginn und das Ende des Zivildienstes, die Einrichtung sowie die Art der Dienstleistung angeführt. Er wird rund vier Monate bis sechs Wochen vor dem Dienstantritt mit der Post zugeschickt. Kannst du den Zivildienst aufschieben? Einen Aufschub des Zivildienstes kannst du unter gewissen Umständen beantragen. Wenn du deine Ausbildung innerhalb eines Jahres abschließt, teile dies der Zivildienstagentur so früh als möglich mit. Schicke eine Kopie der Schulbesuchsbestätigung oder eine Kopie des Lehrvertrags an die Zivildienstagentur. Ansonsten wirst du zum frühestmöglichen Termin einer Einrichtung zugewiesen. Bis zu welchem Zeitpunkt kannst du deinen Zivildienst aufschieben? Ein Aufschub kann grundsätzlich nur für jene Ausbildungen gewährt werden, die du vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Beginnst du deine Ausbildung danach (z. B. Studium), bekommst du einen Aufschub nur, wenn durch die Unterbrechung ein großer Nachteil für dich entstehen würde (z. B. Unterbrechung der Diplomarbeit). Befristete Befreiung Den Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit kannst du stellen, wenn unerwartete wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Kannst du deine Zivildiensterklärung rückgängig machen? Entscheidest du dich doch für den Wehrdienst, kannst du bis maximal 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides bzw. nach einem Abbruch des Zivildienstes eine sogenannte Widerrufserklärung einbringen. Dann bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer leisten. Finanzielles Als Zivildiener bekommst du ein Monatsgeld und hast Anspruch auf Verpflegung oder Verpflegungsgeld. Du bekommst die ÖBB-Österreichcard Zivildienst und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Deine Eltern bekommen während deiner Zivildienst-Zeit keine Familienbeihilfe. Alternativen zum Zivildienst im Inland Anstatt des Zivildiensts kannst du auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltjahr in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate. Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland) MPanchenko_shutterstock Der Auslandsdienst kann als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst geleistet werden und dauert in diesem Fall durchgehend mindestens zehn Monate. Die Arten des Auslandsdienstes sind der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten. Voraussetzungen Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Mehr Infos unter zivildienst.gv.at. Organisationen Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen findest du hier. Bei diesen kannst du dich auch frühzeitig informieren und beraten lassen. Eine Übersicht über alle Einsatzstellen findest du hier. Planung und zentrale Anlaufstelle Plane ausreichend Zeit für die Vorbereitungen deines Auslandsdienstes ein. Zentrale Anlaufstelle dafür ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Finanzielles Du hast Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation. Der Freiwilligendienst des Europäische Solidaritätskorps (ESK) gilt nicht als Ersatz für den Zivildienst! Falls du einen ESK-Freiwilligendienst absolviert hast, musst du trotzdem den Zivildienst in Österreich leisten. Die Suche nach einer ESK-Stelle kann oft bis zu einem Jahr dauern. Falls du Interesse am ESK-Freiwilligendienst hast, ist es empfehlenswert dies bei deiner Planung im Auge zu behalten! Weitere Infos ESK-Freiwilligendienst Beratungsstellen aktualisiert 10/2022