Grundwehr- und Zivildienst
Als männlicher österreichischer Staatsbürger musst du dich vor deinem 18. Geburtstag entscheiden: Grundwehr- oder Zivildienst? Was das für dich heißt und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier.
Stellung (Musterung)

Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung erwartet und was es zu beachten gilt.
Grundwehrdienst

Was ist die Einberufung? Wann musst du einrücken? Alle Infos zu diesen Fragen und zum Grundwehrdienst findest du hier.
Zivildienst im Inland
Was ist der Zivildienst? Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Dafür musst du bei der Stellung tauglich oder teiltauglich sein und du musst rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier. Was ist die Zivildiensterklärung? Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus persönlichen Gründen keinen Wehrdienst machen […]
Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland)
Was ist der Auslandsdienst? Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten. Voraussetzungen Du musst tauglich sein, deine Zivildiensterklärung abgegeben haben […]
Stellung (Musterung)
Was bedeutet „Stellungspflicht“? In Österreich müssen männliche Staatsbürger ab 17 Jahren zum Wehrdienst („Stellungspflicht“). Das heißt: Etwa zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du per Post eine Einladung zum „Musterungstermin“. Das ist ein zweitägiger Check deiner Fitness (körperlich und psychisch). Wenn du nicht erscheinst, kann das laut Gesetz Ärger geben (Geldstrafe von bis zu […]
aktualisiert 01/2026

