Jugendliche haben bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Mach dich schlau zum Thema Jugendgesetz und Co. Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke trinken darfst und vieles mehr. Es gibt dir und deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen rechtlichen Rahmen vor. Deine Rechte und Pflichten Kennst du deine Rechte und Pflichten? – Mach mit beim Quiz und teste dein Wissen! Im Info-Folder Rechte & Pflichten von Jugendlichen kannst du dich genauer darüber informieren, was du darfst oder besser lassen sollten. Kenn dein Recht - dein Rechte und Pflichten auf einen Blick Fragen und Antworten rund um rechtliche Themen, die vor allem Jugendliche etwas angehen, sowie nützliche Links und Ansprechpersonen Was darf die Polizei? Auch im Umgang mit der Polizei ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Darf die Polizei mich durchsuchen und welche Rechte habe ich dabei? Und darf mir die Polizei das Handy abnehmen wenn ich eine Amtshandlung filme? Diese Frage beantworten Ahmed und Uwe, auch bekannt als Cop und Che, in ihrem Video: @ahmadtvie Antwort auf @ICHKERYA Darf man eine #Amtsandlung filmen? Und darf die #Polizei einfach so dein #Handy wegnemen? Hat die Polizei wirklich alle #Rechte ? Das erfährst du in diesem Video 👮♂️🐺 #Wien #berlin #linz #copundchechene #polizeigewalt #Menschenrecht ♬ Hayat – Ra’is Mehr Infos dazu, welche Rechte und Pflichten du im Umgang mit der Polizei hast, findest du hier. Jugendschutz in Österreich Infos zum Jugendschutz in Österreich erhältst du hier. Grundsätzlich gilt: Du musst dich immer an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten, in dem du dich aktuell aufhältst. Tipp: Informiere dich im Voraus über die dortigen Bestimmungen! Jugendschutz im Ausland Bist du im Ausland, so gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst. Informiere dich am besten vor deinem Auslandsaufenthalt über deine Rechten und Pflichten. Endlich 18, endlich Volljährig Volljährig – was heißt das genau? Die Volljährigkeit tritt ab deinem 18. Geburtstag ein. Die rechtlichen Einschränkungen, die für Minderjährige gelten (siehe Kinder- und Jugendgesetz), sind für dich nicht mehr gültig. Du hast die Rechte und Pflichten, die auch Erwachsene haben. Das heißt, dass deine Erziehungsberechtigten keine gesetzliche Vertretung mehr übernehmen. Was passiert bei Verstößen gegen das Gesetz? Wenn du 18 bist, gilt für dich das Erwachsenenstrafrecht und nicht mehr das Jugendstrafrecht. Wer ab dem 18. Geburtstag eine Straftat begeht, muss also damit rechnen, strenger bestraft zu werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetzbuch mildere Sonderregelungen vorgesehen. Achtung: Wenn du unter 18-Jährigen eine Übertretung des Jugendgesetzes ermöglichst, also z. B. Alkohol oder Tabakwaren weitergibst, ist das für dich als Volljährige*r ebenfalls strafbar. Was bedeutet es, dass ich ab 18 „voll geschäftsfähig“ bin? Mit deinem 18. Geburtstag bist du voll geschäftsfähig. Das heißt, dass du ohne Zustimmung deiner Eltern oder einer gesetzlichen Vertretung Rechtsgeschäfte und Verträge abschließen kannst. Zum Beispiel darfst du einen Mietvertrag abschließen, einen Kredit aufnehmen oder ein Girokonto bzw. ein Sparbuch eröffnen. Achtung: Du gehst dann auch Verpflichtungen ein, die du erfüllen musst. Weitere Infos zum Thema: Was kostet die Welt? Arbeit: Was ändert sich ab 18? Mit der Volljährigkeit tritt für alle Arbeitnehmer*innen das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) in Kraft. Du darfst von jetzt an mehr als 40 Stunden pro Woche, samstags, sonntags und auch in der Nacht arbeiten (in bestimmten Branchen, z. B. Handel, Gastgewerbe, ist das auch unter 18 Jahren erlaubt). Ausbildung: Was ändert sich ab 18? Mit der Volljährigkeit endet in Österreich offiziell die Ausbildungspflicht. Die Ausbildungspflicht ist aber auch schon mit dem Abschluss einer Lehre oder berufsbildenden mittleren Schule vor dem 18. Geburtstag erfüllt. Kann ich den Autoführerschein erst mit 18 Jahren machen? Nein, den „L17“ kannst du bereits mit 17 Jahren machen. Mit 15,5 Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen. Mit der Ausbildung für den regulären Führerschein kannst du sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen. Die Fahrprüfung ist dann ab deinem 18. Geburtstag möglich. Weitere Infos zum Thema: Führerschein Männlich und 18: Muss ich einen Grundwehr- oder Zivildienst machen? Ja, jeder männliche österreichische Staatsbürger muss in dem Jahr, in dem er 18 wird, zur Stellung (Musterung). Bei der Stellung wird geprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst „tauglich“ bist. Möchtest du Zivildienst leisten, musst du eine Zivildiensterklärung abgeben. Weitere Infos zum Thema: Grundwehr- und Zivildienst Ohne Erlaubnis ausziehen – geht das erst ab 18? Ja, mit 18 kannst du ohne Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten von zu Hause ausziehen und deinen Wohnort selbst bestimmen. Du darfst selbstständig einen Miet- oder Kaufvertrag abschließen. Achtung: Bevor du ausziehst, solltest du dir überlegen, ob deine finanziellen Mittel für Wohnung (Miete, Kaution, Strom, Nebenkosten) und Lebensunterhalt (Kleidung, Essen, Auto) ausreichen. Weitere Infos zum Thema: Wohnen Ohne Erlaubnis heiraten – geht das erst ab 18? Ja, ab 18 darfst du ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Egal ob du schwul, lesbisch oder hetero bist, beide Möglichkeiten stehen dir ab der Volljährigkeit offen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kannst du heiraten, sofern beide Eltern schriftlich vor einem Notar zugestimmt haben und der*die Ehepartner*in zumindest 18 Jahre alt ist. Eine Heirat gegen deinen Willen ist verboten (Zwangsheirat)! Du hast das Recht, selbst zu entscheiden, ob bzw. wen du heiratest oder mit wem du eine Partnerschaft eingehst. Verändert sich mit 18 etwas rund ums Wahlrecht? Das Recht zu wählen hast du ab 16 Jahren. Aber ab 18 kannst du bei einer Nationalratswahl, Landtagswahl, Gemeindevertretungswahl oder Bürgermeisterwahl auch selbst gewählt werden (= passives Wahlrecht). Voraussetzungen sind, dass du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und keine Wahlausschließungsgründe vorliegen (wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen). Als Bundespräsident*in kannst du erst mit Vollendung des 35. Lebensjahres gewählt werden. Hier ein Überblick über weitere Rechte & Pflichten. Kinderrechte Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet. Diese Vereinbarung haben mittlerweile fast alle Länder der Welt unterschrieben. Mehr zum Thema Kinderrechte erfährst du hier. Menschenrechte Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen – allein aus dem Grund, dass man Mensch ist. Menschenrechte gelten für alle und überall auf der Welt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln zu den grundlegenden Rechten. Hier findest du 30 Spots zu den Menschenrechten. Rechtsauskünfte und Beratung Wenn du Fragen zu deiner rechtlichen Situation hast oder mehr Informationen benötigst, dann wende dich an eine der Beratungsstellen in deiner Nähe. aktualisiert 08/2021, aha.bludenz@aha.or.at