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Nach der Pflichtschule

Du hast die Pflichtschule abgeschlossen, aber dein Ausbildung ist noch nicht beendet. Bis du 18 Jahre alt bist, gilt für dich in Österreich die Ausbildungspflicht.

Ausbildungspflicht

In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor.

Hinweis

Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.

Infos und Anlaufstellen

  • KOST Vorarlberg – Koordinationsstelle Ausbildung bis 18 Vorarlberg
    Angebote für den Übergang von der Schule zum Beruf, Beratung und Coaching
  • Ausbildung bis 18
    Bundesweite Informationen zur Ausbildungspflicht für Eltern, Jugendliche, Schulen, Organisationen und Betriebe

Um die Ausbildungspflicht zu erfüllen, kannst du eine Lehre beginnen. Oder du besuchst eine weiterführende Schule wie eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium), eine berufsbildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere Schule.

Lehre

Hier findest du alle Informationen zur Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, Förderungen, dem Wohnzuschuss und zu deiner Aus- und Weiterbildung.

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aktualisiert 10/2024