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Junge zeichnet einen Plan
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Alles rund um die Lehre


Hier findest du alle Infos zu deiner Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, deinem Urlaubsanspruch, möglichen Förderungen, dem Wohnzuschuss sowie deiner Aus- und Weiterbildung.

Lehrstelle gesucht!

Du hast dich bereits entschieden, welchen Lehrberuf du ausüben möchtest? Du weißt noch nicht genau, wie du die Suche nach einer Stelle angehen sollst? Hier findest du Tipps und hilfreiche Adressen, die dich bei deiner Suche unterstützen.

Offene Lehrstellenangebote findest du z. B.

  • beim AMS-Arbeitsmarktservice
  • in Tageszeitungen (z. B. in den Vorarlberger Nachrichten, im Wann & Wo, im Gemeindeblatt etc.),
  • in Internet-Jobbörsen
  • an Anschlagtafeln und in Schaufenstern
  • direkt auf den Websites von großen Konzernen und Firmen

Das Wichtigste bei der Lehrstellensuche: Sei selbst aktiv! Wenn deine Lehrstelle in keiner offenen Stellenanzeige zu finden ist, dann wage den Schritt und schreib einfach eine Bewerbung ohne Stellenanzeige!

Halte stets Augen und Ohren offen. Erzähle deinem Umfeld, dass du auf der Suche nach einer Arbeitsstelle/Lehrstelle bist. Mach dir eine Liste mit Firmen, bei denen du dir vorstellen könntest zu arbeiten und sende diesen Unternehmen deine Bewerbung.
Initiativbewerbungen sind Bewerbungen, die sich nicht auf ein bestimmtes Stellenangebot beziehen. Du kannst dich auch bei Unternehmen bewerben, die keine Stellen ausgeschrieben haben. Manchmal weckst du damit sogar verstärkt das Interesse eines Unternehmens an dir und somit ist die Bewerbung umso erfolgreicher. Folgende Seiten können dich bei deiner Firmensuche unterstützen:

Tipps zur Lehrstellensuche findest du auch online unter:

Lehrstellenbörsen:

Auch die einzelnen Regionen, Städte und Gemeinden haben oft auf ihren Websites eigene Lehrstellenbörsen, auf denen speziell für deine Region Lehrstellen angeboten werden:

Ausführliche Berufsbeschreibungen zu mehr als 1.800 Berufen, sowie die einzelnen Kollektivverträge, in denen du z. B. den Grundlohn für deinen Lehrberuf anschauen kannst, findest du unter: www.gehaltsrechner.gv.at/lehrlinge.

Schnuppern 

Du machst eine Lehre, soviel weißt du schon, aber nun stellt sich die Frage, welcher Lehrberuf es werden soll. In der 8. und 9. Schulstufe hast du die Möglichkeit schnuppern zu gehen:

  • Schnuppern während der Unterrichtszeit
    • Während deinem 8. oder 9. Schuljahr hast du die Möglichkeit während deiner Unterrichtszeit schnuppern zu gehen.
    • Schnuppertage dienen deiner Berufsorientierung in einem Unternehmen, du kannst bis zu fünf Tage dafür unterrichtsfrei bekommen.
    • WICHTIG: Dein Klassenvorstand muss sein*ihr Einverständnis geben.
  • Schnuppern in deiner Freizeit
    • Du kannst auch in deiner Freizeit schnuppern gehen. (z. B. in deinen Ferien oder an deinen schulfreien Nachmittagen)
    • Dafür stehen dir 15 Tage pro Betrieb und pro Jahr zu.
    • WICHTIG: Du kannst in deiner Freizeit nur in oder nach deinem 8. Schuljahr schnuppern.

Mehr zum Thema Schnuppern bekommt ihr beim Bifo.

Der Start in die Lehre

Es ist soweit, du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die man denken muss – wie Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit… Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrlingszeit.

TIPP: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

Meine Lehrlingszeit

Wissenswertes zum Thema Lehrvertrag und Probezeit, Rechte und Pflichten, Infos zu den Kollektivverträgen oder der Lehrabschlussprüfung u. v. m. entdeckst du auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Probezeit

In den ersten drei Monaten deines Lehrverhältnisses bist du in der Probezeit. Das heißt, dass der Lehrvertrag von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten (meistens dein Chef*deine Chefin) in der Probezeit ohne Angabe von Gründen beendet werden kann.

Pflichten des Lehrlings / des Lehrbetriebs

Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten einhalten (z. B. bemüht sein, deinen Lehrberuf richtig zu erlernen). Wenn du deine Pflichten vernachlässigst, kann das ein Grund zur Kündigung sein. Genauso hat dein Ausbildungsbetrieb dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau haben, findest du in der AK Broschüre „Starter Kit“.

Lehrlingsentschädigung

Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Gehalt zu zahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem/der Lehrberechtigten selber vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen.

Überstunden

Als Lehrling darfst du erst ab dem 18. Geburtstag Überstunden machen. Machst du als jugendlicher Lehrling verbotenerweise Überstunden, so müssen diese entweder durch Zeitausgleich kompensiert oder ausbezahlt werden. Sollten die Überstunden ausbezahlt werden, so dient als Basis das Lehrlingseinkommen samt Überstundenzuschlag.

Urlaub

Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. Im ersten halben Jahr arbeitest du dir deinen Urlaub herein. Das heißt, dass du nur den schon erarbeiteten Urlaub nehmen kannst und nicht direkt 5 Wochen. Im Monat bekommt man zwei Tage Urlaub.

Weiterverwendungszeit/Behaltezeit

Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*r Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange könntest du noch in deinem Lehrbetrieb bleiben. Es ist aber für dich keine Pflicht.

Lehrlingscoaching

Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in der Lehre (Konflikte, Krisen, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung…).

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus, Bahnhofstraße, 6850 Dornbirn
Tel 05522-1155   lehre@wkv.at
www.lehre-statt-leere.at

Kursförderung für Lehrlinge

Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung ansuchen.

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
05522-305 1155 oder lehrlinge@wkv.at

Förderungen

Wohnzuschuss für Lehrlinge

Der Wohnzuschuss ist eine der Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses. Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und wegen deiner Arbeitsstelle auf eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz angewiesen bist, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Wenn du also zum Beispiel zu weit von deinem Arbeitsort weg wohnst oder der Verkehr unzumutbar ist. Voraussetzung ist, dass dein Zweitwohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Durch den Zuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurück bekommen. Lehrlinge können auch einen Antrag auf Wohnzuschuss stellen, wenn sie wegen der Blockschule ihre Unterkunft ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen.

Achtung: Du kannst nur eine der Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!

Infos bei der Arbeiterkammer:
Tel 050-258-4200
info@bildungszuschuss.atwww.bildungszuschuss.at

Lehrlingsfreifahrt

Als Lehrling kannst du um € 19,60 mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Vorarlberg an allen deinen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg

Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha app speichern kannst und somit immer gleich alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos findest du dazu hier: https://www.aha.or.at/slf-und-aha-card

Schulfahrtbeihilfe

Es gibt zwei Möglichkeiten, um eine Schulfahrtbeihilfe zu beantragen:

  1. Wenn du als Lehrling für die Fahrt vom Wohnort in die Berufsschule und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst und die Entfernung mindestens 2 km sind (in eine Richtung)
  2. Wenn du am Standort deiner Berufsschule in einem Internat wohnst und am Wochenende (mindestens einmal im Monat) nach Hause fährst (Entfernung mindestens 2 km in eine Richtung)

Das Formular Beih 85 kannst du hier herunterladen. Auf den Antragsformularen werden auch die Voraussetzungen für eine Fahrtenbeihilfe erläutert.

Pendlerzuschlag

Wenn dein Weg zur Arbeit mindestens 20 km pro Strecke (einfache Wegstrecke) beträgt, dann nütze den Pendlerzuschlag! Er bringt dir eine höhere Steuergutschrift. Die Pendlerpauschale und den Pendlerzuschlag gibt es aber nur dann, wenn für dich tatsächlich Fahrtkosten anfallen!

Pendlerausgleichsbetrag

Wenn du Lohnsteuer bezahlst, erhältst du über den Pendlerausgleichsbetrag wieder Geld retour.
Infos und Formulare (L1 – Arbeitnehmerveranlagung) gibt’s beim zuständigen Finanzamt oder online unter  www.bmf.gv.at sowie bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg

Familienbeihilfe

Solange du dich in der Ausbildung befindest, kannst du bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe beziehen.  www.help.gv.at

Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen

Die Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen ist eine weitere Möglichkeit, im Rahmen des Vorarlberger Bildungszuschusses unterstützt zu werden. Sie ist eine Förderung für Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen, die in Vorarlberg beschäftigt sind und berufsbegleitend eine Ausbildung (z. B. Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgänge …) machen. Gefördert wird auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich kann aber schon vorab telefonisch abgeklärt werden, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Achtung: Du kannst nur eine der Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!

Infos bei der Arbeiterkammer:
Tel 050-258-4200
info@bildungszuschuss.at,
www.bildungszuschuss.at

Aus- und Weiterbildung

Lehrabschlussprüfung

Bevor du mit deiner Lehre fertig bist, bekommst du Post von der Lehrlingsstelle (Prüfungsreferat) der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Darin befindet sich das Antragsformular für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung. Den ausgefüllten Antrag musst du dort auch wieder einreichen. Anschließend wirst du vom Prüfungsreferat zur Lehrabschlussprüfung eingeladen.

Für die Vorbereitung gibt es Skripten und Themenhefte: www.ibw.at/de/lernunterlagen oder www.wko.at/vlbg/pruefung.

WKV Lehrlingsstelle
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn, Österreich
Tel 05572 305 490
www.wko.at/vlbg/pruefung

Meisterprüfung

Ab deinem 18. Geburtstag kannst du zur Meisterprüfung antreten. Eine Lehre ist für die Zulassung zur Meisterprüfung nicht mehr nötig. Die Meisterprüfung besteht aus einem fachlich-praktischen, einem fachlich-mündlichen sowie einem schriftlichen Teil (Module 1 bis 3), der Ausbilderprüfung (Modul 4) und einem betriebswirtschaftlich-rechtlichen Teil, der Unternehmerprüfung (Modul 5).

Prüfungsinhalte, Gebühren, Termine, Vorbereitungskurse und AnsprechpartnerInnen in den Meisterprüfungsstellen findest du unter www.wko.at/vlbg/mp.

Berufsreifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung entspricht in Österreich der Matura. Danach hast du alle Berechtigungen für weiterführende Bildungswege in Österreich (Studium, Fachhochschule, Kolleg) ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet. Die Berufsreifeprüfung kann berufsbegleitend (also in Abend- und Wochenendkursen) gemacht werden. Dabei werden vier Lehrgänge angeboten, die dann auch Teil der Reifeprüfung sind: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache (z. B. Englisch oder Französisch) und ein Fachbereich. Damit du die Berufsreifeprüfung ablegen kannst, brauchst du einen Lehrabschluss oder einen Abschluss einer mindestens dreijährigen mittleren Schule, Krankenpflegeschule, Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst, die land- oder forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder eine Meister- bzw. Befähigungsprüfung. Wenn du die Berufsreifeprüfung ablegen willst, musst du mindestens 19 Jahre alt sein. Zur ersten Teilprüfung kannst du bereits mit 17 antreten. Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren. Adressen und Informationen darüber, wo du die Berufsreifeprüfung machen kannst, erhältst du im aha oder unter www.pfiffikus.at.

  • Aus- und Weiterbildungsprogramme für Vorarlberg liegen im aha auf.
  • Unter www.pfiffikus.at findest du alle Weiterbildungsprogramme und Kurse der Berufs- und Bildungsinformation Vorarlberg (BIFO).
  • Eine Übersicht an Weiterbildungsmöglichkeiten findest du auch in der Weiterbildungs-Datenbank des AMS unter www.ams.or.at/buw.html.

Lehre und Matura

Du kannst mit deiner Matura bereits während der Lehre beginnen, wenn dein Lehrbetrieb damit einverstanden ist. Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Reifeprüfung ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.  Das alles dauert zwischen fünf und sechs Jahren.

Mehr Informationen erhälts du hier:

Es gibt unterschiedliche Modelle der „Lehre mit Matura“:

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aktualisiert 10/2021, aha.bludenz@aha.or.at