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Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten es für einen Lehrabschluss gibt, erfährst du hier.

Hier geht’s um …

– Lehrabschlussprüfung
– Lehre und Berufsmatura

Lehrabschlussprüfung

Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.

Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?

Achtung

Für die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung bist du grundsätzlich selber verantwortlich. Melde dich also rechtzeitig für deine Prüfung an. Informationen zu den Prüfungsterminen und zur Anmeldung bekommst du bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen bzw. Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.

Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:

Mehr Infos und Kontaktadressen

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:

Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.

Ein Lehrherr zeigt einem Jugendlichen das Handwerk

Lehre und Berufsmatura

Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:

Nach dem Lehrabschluss kannst du die Berufsmatura ablegen. In folgenden Fächern musst du eine Prüfung ablegen: Deutsch, Englisch, Mathematik und in deinem gewählten Fachbereich. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos. 

Mehr Informationen erhältst du hier: Lehre in Vorarlberg

Hier geht’s um …

– aha Lehrlingscard
– Lehrlingsfreifahrt
– Familienbeihilfe
– Förderungen und Zuschüsse

aha Lehrlingscard

Als Lehrling bekommst du deine persönliche aha Lehrlingscard, die auch als Lehrlingsausweis gilt. Damit bekommst du Ermäßigungen und hast immer einen Altersnachweis dabei. Die aha Lehrlingscard kannst du in der aha App aktivieren und hast sie immer am Handy dabei. Beantrage hier die aha Lehrlingscard kostenlos.

Junger Mann sieht am Schreibtisch Unterlagen durch

Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses

Wohnzuschuss für Lehrlinge

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Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz brauchst, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Das ist möglich, wenn der Arbeitsweg von deinem Wohnort zu lang ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Wohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Mit dem Wohnzuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurückbekommen. Weitere Infos zum Thema Wohnen bekommst du hier.

Bildungskonto

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Hast du mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Lehre gearbeitet (mindestens sechs Monate davon in Vorarlberg) und deinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg, dann hast du Anspruch auf das Bildungskonto.

Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen

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Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die in Vorarlberg arbeiten und neben der Arbeit eine Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgang …) machen. Auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden wird gefördert. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Du kannst dich vorab informieren, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und du die Voraussetzungen erfüllst.

Achtung

Du kannst nur EINE der oben genannten Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!

Lehrlingsfreifahrt

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Als Lehrling kannst du für 29,60 Euro pro Lehrjahr mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb in Vorarlberg fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule (Berufsschülerfreifahrt) brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei vmobil.

Tipp

Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha App speichern kannst und somit alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos dazu findest du hier.

Schulfahrtbeihilfe

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Die Schulfahrtbeihilfe steht dir zu, wenn …
… du als Lehrling von deinem Wohnort zur Berufsschule mindestens zwei Kilometer (in eine Richtung) zurücklegen musst und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst
oder wenn …
… du in einem Internat in der Nähe deiner Berufsschule wohnst und mindestens einmal im Monat am Wochenende nach Hause fährst.

Lade dafür das Formular „Beih 85“ hier herunter. Auf dem Formular werden auch die Voraussetzungen für eine Schulfahrtbeihilfe genau erklärt. Bei Fragen kannst du dich an das Finanzamt wenden.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

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Wenn du mindestens 20 Kilometer (einfache Wegstrecke) zur Arbeit fährst, kannst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nutzen. Sie bringen dir eine höhere Steuervergünstigung. Das bedeutet, du musst dann weniger Steuern zahlen. Auch wenn dein Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt und du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Höhe des Pendlereuros hängt davon ab, wie groß die Distanz zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeit ist. Wie hoch deine Pendlerpauschale und dein Pendlereuro sind, erfährst du mithilfe des Pendlerrechners.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Pendlerpauschale gemeinsam mit dem Pendlereuro zu beantragen: Entweder während des Arbeitsjahres direkt bei der*dem Arbeitgeber*in mit einem Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners oder nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung.

Negativsteuer

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Als Lehrling kannst du dir über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2025 bis zu 1.277
Euro vom Finanzamt zurückholen. Möglich macht das der SV-Bonus (Sozialversicherungsbonus). Damit erhältst du 55 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 1.277 Euro zurück. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und wie viel Sozialversicherung du bezahlt hast. Hilfe beim Einreichen der Arbeitnehmerveranlagung bekommst du kostenlos online oder bei einem persönlichen Termin von der Arbeiterkammer.

Familienbeihilfe

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Solange du dich in der Ausbildung befindest, haben deine Erziehungsberechtigten bis zu deinem 24. Geburtstag Anspruch auf die Familienbeihilfe. Sobald du volljährig bist, kannst du beim Finanzamt beantragen, dass diese Beihilfe direkt auf dein Konto überwiesen wird. Deine Erziehungsberechtigten müssen allerdings zustimmen.

Lehrlingsförderungen der Wirtschaftskammer

Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

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Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung bei der Wirtschaftskammer ansuchen. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten pro Kursteilnahme.

Kostenlose Wiederholung der Lehrabschlussprüfung

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Wenn du die Lehrabschlussprüfung beim ersten Anlauf nicht positiv abschließt, bleibt auch der zweite Prüfungsantritt für dich kostenlos. Du musst dafür allerdings einen Antrag bei der Wirtschaftskammer stellen. Wenn du allerdings deiner ersten Prüfung unentschuldigt fernbleibst, musst du die Prüfungsgebühren für deinen zweiten Antritt selbst zahlen.

Auslandspraktikum

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Du möchtest im Ausland deine Fremdsprachenkenntnisse verbessern und vielleicht eine neue Kultur kennenlernen? Dann sammle Erfahrungen durch ein Auslandspraktikum. Die Organisation IFA fördert Auslandspraktika für Lehrlinge. Weitere Infos zum Thema Auslandspraktika bekommst du hier.
Taschenrechner mit Euroscheinen und Münzen daneben.

Förderungen des AMS

Entfernungshilfe

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Wenn deine Lehrstelle weit von deinem Wohnort entfernt ist, kannst du beim AMS eine Entfernungsbeihilfe beantragen. Das AMS bezahlt dann einen Teil deiner Fahrtkosten. Wenn du aufgrund der Entfernung eine Wohnung mieten musst, kann auch ein Teil der Mietkosten ersetzt werden. Die Beihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden. Informiere dich beim AMS, ob du Anspruch auf diese Förderung hast.

Vorstellungsbeihilfe und Lehrantrittsbeihilfe

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Wenn du finanzielle Probleme hast und zu einem Vorstellungsgespräch außerhalb deiner Region eingeladen wirst, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Das Gleiche gilt für den Antritt deiner Lehrstelle. Informiere dich vor dem Vorstellungsgespräch oder vor dem Lehrantritt beim AMS. Die Kontaktdaten des AMS Vorarlberg findest du hier.

Möchtest du nach der Pflichtschule weiter zur Schule gehen? Hier findest du die wichtigsten Infos zu den höheren Schulen und den Abschlussarbeiten, die dort auf dich zukommen.

Hier geht’s um …

– Höhere Schulen in Kürze
– Abschlussarbeiten
– Zentralmatura an der AHS und BHS
– Linktipps

Höhere Schulen

Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)

  • zum Beispiel Gymnasium
  • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung, mit der du ein Studium beginnen kannst.
  • Dauer: vier Jahre
  • Abschluss mit der Matura bzw. Reifeprüfung

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)

  • zum Beispiel Handelsschule (HAS)
  • Vermittlung von beruflichen Qualifikationen und Allgemeinbildung
  • Dauer: ein bis vier Jahre
  • Abschluss mit einer Abschlussprüfung
  • Weiterqualifizierung zum Beispiel mit der Berufsreifeprüfung oder einem Aufbaulehrgang möglich

Berufsbildende höhere Schulen (BHS)

  • zum Beispiel Höhere Technische Lehranstalt (HTL)
  • Vermittlung einer höheren beruflichen Ausbildung und einer umfassenden Allgemeinbildung
  • Dauer: fünf Jahre
  • Abschluss mit der Reife- und Diplomprüfung, mit der du studieren kannst und – je nach Schultyp – bestimmte berufliche Qualifikationen hast

Achtung

Bei manchen Schulen musst du dich bereits vor den Semesterferien bewerben. Du musst für diese Schulen eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder auch ein Bewerbungsgespräch. Erkundige dich schon vor den Weihnachtsferien. Hier findest du eine Liste der höheren Schulen und erfährst, ob du dafür eine Aufnahmeprüfung machen musst.

Linktipps

Welche Schulen gibt es in Vorarlberg? Auf der Webseite der Bildungsdirektion für Vorarlberg findest du den Schulführer. Hier kannst du nach Schultyp und Bezirk filtern:

Am Ende deiner Schulzeit an einer höheren Schule stehen die Matura und Abschlussarbeiten an. Hier findest du die wichtigsten Infos dazu.

Abschlussarbeiten an höheren Schulen

Studierende in einem Hörsaal

In den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) musst du vor deiner Reifeprüfung eine schriftliche Arbeit (Diplomarbeit) verfassen. Oft werden die Diplomarbeiten in Teams erarbeitet. Hast du Fragen zum Thema Diplomarbeiten, findest du hier einige FAQs vom Bildungsministerium.

In den allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) hast du seit dem Schuljahr 2024/25 mehrere Möglichkeiten für deine abschließende Arbeit:

Das Thema für deine Arbeit kannst du selbst auswählen. Sprich es aber vorher mit deiner Lehrperson ab. Gemeinsam klärt ihr auch, wer das Thema im ABA-Portal einreicht.

Wenn deine Diplomarbeit oder Abschlussarbeit fertig ist, präsentierst du sie vor einer Kommission und beantwortest Fragen dazu.

Suchst du eine Organisation, die dich bei deiner abschließenden Arbeit oder bei der Diplomarbeit unterstützt oder brauchst du einfach nur Inspiration für ein Thema, schau dich auf diesen beiden Plattformen um: www.ahs-vwa.at oder www.youngscience.at.

Das aha kann dir Unterstützung und Erfahrungswerte bei folgenden Themen bieten:

An allen allgemeinbildenden höheren Schulen gibt es die Zentralmatura. Dabei gelten für alle Schüler*innen in Österreich dieselben Regeln. So werden die Prüfungen fairer und die Abschlüsse besser vergleichbar.

Die Zentralmatura an der AHS setzt sich aus zwei oder drei Säulen zusammen und besteht aus insgesamt 7 Teilprüfungen:

Drei, vier oder fünf schriftliche Prüfungen (Klausurarbeiten)

Neben den drei verpflichtenden standardisierten Fächern kannst du dir das vierte und fünfte Fach selbst aussuchen.

Zwei, drei oder vier mündliche Prüfungen

Diese Fächer kannst du dir selbst aussuchen. Mindestens zwei mündliche Prüfungen sind verpflichtend.

Optional: Abschlussarbeit sowie Präsentation und Diskussion der Arbeit

Anstelle der Arbeit kannst du auch eine weitere schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen.

Hinweis

Wird eine schriftliche Prüfung negativ beurteilt, kannst du das Ergebnis durch eine mündliche Prüfung (= Kompensationsprüfung) ausbessern.

Zentralmatura der BHS

Die Zentralmatura an der BHS setzt sich aus drei Säulen zusammen:

Hinweis

Wird eine schriftliche Prüfung negativ beurteilt, kannst du das Ergebnis durch eine mündliche Prüfung (= Kompensationsprüfung) ausbessern.

Linktipps

Ab wieviel Jahren darfst du ein Jugendkonto eröffnen? Was passiert, wenn du dein Konto überziehst? Und was ist eigentlich ein Kredit? Hier findest du die Antworten.

Hier geht’s um …

– Bankkonto
– Kontoüberziehung
– Kredit

Du willst wissen, wie Banken funktionieren?

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Bankkonto

Eine Frau hebt Geld an einem Bankomaten ab.

Wenn deine Eltern es erlauben, kannst du bei manchen Banken bereits als Kind ein Bankkonto eröffnen und dein Erspartes und Taschengeld dort einzahlen. Hast du regelmäßige Einkünfte (zum Beispiel durch einen Nebenjob oder Lehre), kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern ein Bankkonto eröffnen.

Für Jugendliche gelten bei Bankgeschäften besondere Regeln. Du darfst zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Woche ausgeben und du darfst dein Konto nur begrenzt überziehen.

Die Kontoführung ist für dich als Jugendliche*r gratis. Das ändert sich oft, wenn du 18 Jahre alt wirst, aber einige Banken bieten auch dann kostenlose Konten an. Es lohnt sich, die verschiedenen Banken und deren Angebote zu vergleichen. Es gibt auch Online-Banken, die keine Filiale haben, aber günstige Angebote bieten.

Kontoüberziehung

Viele Banken erlauben dir, dein Konto zu überziehen. Das heißt, du kannst mehr Geld abheben, als du auf deinem Konto hast, und schuldest der Bank Geld. Diesen Überziehungsrahmen vereinbarst du mit deiner Bank. Weil die Zinsen für das Überziehen des Kontos oft hoch sind, solltest du diesen Rahmen nur kurz nutzen. Wenn du dir längerfristig Geld leihen möchtest, kann ein Kredit günstiger sein.

Kredit

Ein Spielzeughaus neben dem ein Haustürschlüssel liegt.

Es kann auch mal vorkommen, dass du eine größere Ausgabe hast. Wenn du nicht genug Geld hast, kannst du bei einer Bank einen Kredit beantragen. Die Bank gibt dir das nötigte Geld, aber du musst nicht nur den Kredit zurückzahlen, sondern auch Zinsen zahlen. Die Höhe der Zinsen hängt von der Art des Kredits ab. Es ist wichtig, die zusätzlichen Kosten zu kennen und auch darüber nachzudenken, ob du den Kredit wirklich zurückzahlen kannst.

Merke dir

Was du nicht ersparen kannst, sollst du auch nicht ausleihen.

Die Bank leiht dir das Geld nicht, weil du eine sympathische Person bist. Normalerweise verlangt die Bank Sicherheiten, wie zum Beispiel Lohnpfändung, wenn du den Kredit nicht zurückzahlst. Dein Lohn geht dann direkt an die Bank.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf der Website „ Kenn dein Recht“ oder in der Broschüre „Was kostet die Welt?“.