Egal ob du bereits 18 Jahre alt bist oder jünger, beim Thema Wohnen und Mieten kommen einige rechtliche Dinge auf dich zu. Gut zu wissen: Rein rechtlich darfst du erst mit 18 Jahren von zu Hause ausziehen. Hier findest du nähere Infos. Sobald du volljährig bist – also ab deinem 18. Geburtstag – darfst du grundsätzlich selbst entscheiden, wo du wohnst. Davor bestimmen das deine Erziehungsberechtigten und du kannst nur mit ihrem Einverständnis ausziehen. Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, musst du trotzdem einiges beachten. Zum Beispiel brauchst du die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, um einen Mietvertrag zu unterschreiben. Auf der Jugendportal-Webseite Kenn‘ dein Recht findest du die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. Zuhause wohnen ab 18 Deine Erziehungsberechtigten können dich nicht einfach mit 18 Jahren „vor die Tür setzen“. Solange du dich noch nicht selbst finanziell erhalten kannst, sind die Erziehungsberechtigten für deine Unterkunft verantwortlich (Unterhaltspflicht). Entweder wohnst du noch zu Hause, oder sie müssen dich finanziell unterstützen – zum Beispiel gewisse Kosten für Wohnen, Essen, Ausbildung oder Kleidung übernehmen. Umgekehrt kannst du nicht einfach ausziehen und Unterhalt verlangen, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Hierfür müsste schon ein triftiger Grund vorliegen (wie weit entfernte Ausbildungsstätte). Schwierige Situation Deine Erziehungsberechtigten wollen dir keinen Unterhalt bezahlen? Oder du hast zu Hause eine sehr schwierige Situation (erlebst Gewalt oder Ähnliches) und möchtest ausziehen, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist? Hol dir in solchen Situationen Unterstützung bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder bei der der Kinder- und Jugendhilfe örtlichen Bezirkshauptmannschaft. Weitere Infos Kosten Wohnmöglichkeiten im Überblick Wohnungssuche Umzug Im Notfall Beihilfe und Förderungen aktualisiert 02/2024 aha@aha.or.at