Egal, ob du 18 bist oder jünger – beim Wohnen und Mieten kommen einige rechtliche Dinge auf dich zu.
Bis 18 Jahre
Bis du 18 Jahre alt bist bestimmen deine Erziehungsberechtigten, wo du wohnst. Du kannst auch nur mit ihrem Einverständnis ausziehen.
Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel brauchst du ihre Zustimmung, um einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Wichtige Infos dazu findest du auf der Jugendportal-Webseite Kenn‘ dein Recht.
Ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, wo du wohnst.
Mit 18 Jahren können dich deine Erziehungsberechtigten nicht einfach rauswerfen. Solange du dich noch nicht selbst finanzieren kannst, müssen sie für deine Unterkunft sorgen (Unterhaltspflicht). Das bedeutet, du kannst entweder zu Hause wohnen oder bekommst finanzielle Unterstützung für Miete, Essen, Ausbildung oder Kleidung. Umgekehrt kannst du nicht einfach ausziehen und Unterhalt verlangen, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Hierfür müsste schon ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel eine weit entfernte Ausbildungsstätte.
Probleme? Das kannst du tun!
Deine Erziehungsberechtigten zahlen dir keinen Unterhalt? Oder du hast eine schwierige Situation zu Hause (zum Beispiel Gewalt) und willst ausziehen, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist? Dann hol dir Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendhilfe in deiner Bezirkshauptmannschaft.
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Im Notfall
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Beihilfen & Förderungen
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aktualisiert 02/2026