Zum Inhalt springen

Aha Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen. Zurück zur Startseite

Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.

Hier geht's um ...

- Wohn- und Heizkostenzuschuss
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung

Wohn- und Heizkostenzuschuss

Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmal bis zu 330 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem  aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Mehr Infos dazu hier.

Wohnbeihilfe

Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.

Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.

Wohnzuschuss für Lehrlinge

Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehr einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.

Tipp

Wenn du für die Zeit in der Berufsschule in ein Internat oder Heim ziehen musst, werden diese Kosten von deiner Firma übernommen. Informiere dich hier.
Schlüssel, Geldstapel und Häuser als Symbole für Hypothekendarlehen.

Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener

Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Du bist älter als 18?

Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.

Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.

Befreiung vom ORF-Beitrag

Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.

Für dich relevant
aha info, Leben A-Z

Gerne wen zum Reden

Reden kann hilfreich sein: bei Sorgen oder Fragen rund um Beziehungen, Sexualität, Social Media, Mobbing, Ausbildung oder ganz anderen Themen. Der Verein Amazone bietet Beratungen für Mädchen*, junge Frauen*, inter*, nicht-binäre, trans* und agender Jugendlichen zwischen 10 und 25 Jahren – vertraulich und kostenfrei. Einfach vorbeikommen! Termine im aha Dornbirn: Wer keine Zeit zum Vorbeikommen […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Allgemeine Anlauf- und Beratungsstellen

Notrufnummern und Online-Beratung AMIKE-Telefon Das AMIKE-Telefon bietet Rat und Hilfe bei psychosozialen Belastungen, wie Probleme in der Familie oder in der Ausbildung/am Arbeitsplatz, bei Krankheit, Verlust nahestehender Personen und Zukunftsängsten. Die Psychotherapeut*innen sind telefonisch in mehreren Sprachen erreichbar: KontaktMontag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr open2chat open2chat.at ist […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland)

Was ist der Auslandsdienst? Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten. Voraussetzungen Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und […]

Mehr erfahren

aktualisiert 02/2025