Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Hier geht's um ...
- Wohnbeihilfe
- Wohnzuschuss für Lehrlinge
- Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
- ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmalig bis zu 250 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuellen netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Für den Heizkostenzuschuss 2025/2026 ist eine Antragstellung von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 möglich. Mehr Infos dazu bei deiner Wohnsitzgemeinde oder dem Land Vorarlberg.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehre einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp


Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Wenn du schon eine Wohnung mit Miete hast, bevor du deinen Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid bekommst, kannst du Wohnkostenbeihilfe beantragen. Infos zum Antrag und den Voraussetzungen gibt es bei der Zivildienstserviceagentur oder dem Heerespersonalamt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium ...). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Infos und Anlaufstellen für Gesundheitsförderung
Broschüre „Wie geht es dir?“ In der Broschüre „Wie geht es dir?“ sind viele Tipps für das Wohlbefinden zu finden. Die Broschüre kann für Jugendgruppen hier bestellt werden. Zusätzlich gibt es eine Handreichung für Lehrpersonen, die hier ausgedruckt werden kann. Anlaufstellen & Infos Fit4school Fit4school bietet niederschwelligen, kostenlosen, anonymen und vertraulichen Zugang zu psychotherapeutischer Beratung […]
Anti-Diskriminierung und Inklusion
Was bedeutet Inklusion? Mit Inklusion ist gemeint, dass alle Menschen von der Gesellschaft akzeptiert werden sollen. Egal wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat. Alle sollen so angenommen werden, wie sie sind, denn Unterschiede sind normal. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Niemand […]
Wege zum eigenen Geld
Es gibt viele Wege, Geld zu verdienen. Ab 15 Jahren kannst du mit einem Ferien- oder Nebenjob Geld verdienen oder du startest eine Lehre. Egal welchen Weg du gehst, diese Begriffe solltest du kennen: Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig Ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest, hängt von der Branche, der Position im Job, deinen persönlichen Vorlieben, […]
aktualisiert 03/2026