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Start in die Lehre


Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um deine Lehrzeit.

 

Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

Lehrvertrag

Innerhalb von drei Wochen nach Beginn deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Darin steht dein Lehrberuf und die vereinbarte Lehrzeit. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.

Probezeit

In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. Das heißt, der Lehrvertrag kann von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten jederzeit ohne Angabe eines Grundes beendet werden. Wenn du noch nicht volljährig bist und den Vertrag auflösen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Pflichten

Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du entlassen werden. Nichterfüllung deiner Pflichten kann zur Entlassung führen. Auch der Lehrbetrieb hat dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau habt, findest du in der Broschüre der Arbeiterkammer „starter kit“.

Lehrlingseinkommen

Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem*der Lehrberechtigten selbst vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, die dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge zeigt.

Überstunden

Du darfst im Normalfall maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Grundsätzlich sind Überstunden nicht erlaubt, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.

Urlaub

Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In den ersten sechs Monaten baust du dir deinen Urlaub auf. Das heißt, dass du dir den Urlaub erst erarbeiten musst und nicht schon gleich fünf Wochen Urlaub nehmen kannst. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.

Lehre und Berufsmatura

Wenn du willst, kannst du bereits während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Weitere Infos findest du hier.

Weiterbeschäftigungszeit

Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben. Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, melde dich bei der Arbeiterkammer. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.

Lehrlingscoaching

Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in deiner Lehre (Konflikte, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung …).

Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel 050-2582300
Webseite

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel 05522-1155
lehre@wkv.at
Webseite

Lehre statt Leere
Schulgasse 18, 6850 Dornbirn
Tel 0664-8378427
vorarlberg@lehrestattleere.net
Website

Weitere Informationen zu Lehrvertrag und Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, Lehrabschlussprüfung …. findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Weitere Infos

 

aktualisiert 10/2024