Du hast deine Lehrstelle sicher und kannst mit deiner Lehre starten. Wir zeigen dir, was jetzt wichtig ist – zum Beispiel Probezeit, Überstunden und Urlaub.
Hier geht's um ...
- Rechte & Pflichten
- Lehrlingseinkommen
- Lehre und Berufsmatura
- Lehrlingscoaching
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Lehrvertrag
Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.
Probezeit
In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. In dieser Zeit kannst du oder dein*deine Lehrberechtigte*r den Lehrvertrag jederzeit ohne Grund beenden. Bist du noch nicht volljährig und möchtest den Vertrag beenden, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Pflichten
Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen – zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du gekündigt werden. Auch dein Lehrbetrieb hat dir gegenüber Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb habt, erfährst du in der Broschüre „starter kit“ der Arbeiterkammer.
Lehrlingseinkommen
Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Gibt es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) direkt mit dem*der Lehrberechtigten vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen. Darauf stehen dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge.
Überstunden
Du darfst normalerweise höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, sind Überstunden grundsätzlich nicht erlaubt. Hast du Fragen zu deiner Arbeitszeit, kannst du dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden.
Urlaub
Alle Lehrlinge haben jedes Arbeitsjahr Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. In den ersten sechs Monaten musst du dir den Urlaub aber erst erarbeiten. Das heißt: Du kannst nicht sofort die ganzen fünf Wochen nehmen. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.
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Lehre und Berufsmatura
Wenn du willst, kannst du schon während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Infos dazu findest du hier.
Weiterbeschäftigungszeit
Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben.
Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, frag am besten bei der Arbeiterkammer nach. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.
Lehrlingscoaching
Das Lehrlingscoaching hilft dir, wenn es in deiner Lehre Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel bei Konflikten, wenn du deine Lehre wieder aufnehmen oder weitermachen möchtest oder wenn du über einen neuen Beruf nachdenkst.
Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel. 050-2582300
Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus
Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel. 05522-1155
lehre@wkv.at
Lehre statt Leere
Schulgasse 18, 6850 Dornbirn
Tel. 0664-8378427
vorarlberg@lehrestattleere.net
Mehr Infos zu Lehrvertrag, Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, zur Lehrabschlussprüfung und mehr findest du bei der Arbeiterkammer.
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aktualisiert 09/2025
