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Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und weißt schon, welchen Job du machen möchtest? Du fragst dich jetzt, wie du die Jobsuche angehen sollst? Hier bekommst du Tipps und Infos, die dir dabei helfen.
– Tipps für die Jobsuche – Online-Jobbörsen – Unterstützung bei der Jobsuche
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Tipps für die Jobsuche
Werde selbst aktiv Warte nicht ab, sondern werde selbst aktiv. Wenn du deinen Traumjob nicht in einer Anzeige findest, mach dich selbst auf die Suche. Halte Augen und Ohren offen und erzähle deiner Familie, deinen Freund*innen und Bekannten, dass du einen Job suchst und sie dir von freien Jobangeboten erzählen sollen.
Mach eine Firmen-Liste Mach eine Liste von Firmen, bei denen du arbeiten möchtest. Schicke ihnen deine Bewerbung zu – auch wenn sie gerade keinen Job ausgeschrieben haben. Das nennt man „Initiativbewerbung“ und zeigt, dass du wirklich Interesse hast!
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hilft und berät dich bei der Jobsuche. Online findest du viele Tipps – zum Beispiel, wie du dich auf das AMS-Beratungsgespräch vorbereitest, was du fürs Arbeitslosengeld brauchst oder wie du dich arbeitslos meldest. Melde dich beim AMS und sag, dass du einen Job suchst. Dann wirst du in der Datenbank vorgemerkt und wirst über freie Stellen informiert. Außerdem erhältst du Tipps, wie du fehlende Fähigkeiten (Qualifikationen) bekommen kannst.
Wichtig
Halte dich an alle Termine und Vereinbarungen, sonst wirst du aus der Liste gestrichen.
Jobbörse des AMS
In der Jobbörse vom AMS, dem „eJob-Room“, findest du aktuelle Jobangebote. In den AMS-Geschäftsstellen kannst du auch an Computern und in aufliegenden Listen nach freien Jobs suchen.
Wichtig
Wenn du länger KEINEN Job hast, melde dich beim AMS. Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann kannst du dich auch über das AMS kranken- und pensionsversichern.
AMS-Geschäftsstellen in Vorarlberg
(Öffnungszeiten: Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 13 Uhr)
Du kannst deine Bewerbungsunterlagen an Personaldienstleister*innen schicken. Sie suchen passende Jobs für dich aus ihrer Liste raus und schicken dir Angebote.
Personaldienstleister*innen in Vorarlberg und Umgebung:
Du weißt immer noch nicht, wie du die Jobsuche angehen sollst und brauchst Unterstützung? Dann schau dir die Angebote zur Bildungs- und Berufsberatung an – dort bekommst du Hilfe und gute Tipps!
Egal, ob du 18 bist oder jünger – beim Wohnen und Mieten kommen einige rechtliche Dinge auf dich zu.
Bis du 18 Jahre alt bist bestimmen deine Erziehungsberechtigten, wo du wohnst. Du kannst auch nur mit ihrem Einverständnis ausziehen.
Weil du noch nicht volljährig und somit nicht voll geschäftsfähig bist, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel brauchst du ihre Zustimmung, um einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Wichtige Infos dazu findest du auf der Jugendportal-WebseiteKenn‘ dein Recht.
Ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, wo du wohnst.
Mit 18 Jahren können dich deine Erziehungsberechtigten nicht einfach rauswerfen. Solange du dich noch nicht selbst finanzieren kannst, müssen sie für deine Unterkunft sorgen (Unterhaltspflicht). Das bedeutet, du kannst entweder zu Hause wohnen oder bekommst finanzielle Unterstützung für Miete, Essen, Ausbildung oder Kleidung. Umgekehrt kannst du nicht einfach ausziehen und Unterhalt verlangen, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Hierfür müsste schon ein triftiger Grund vorliegen, zum Beispiel eine weit entfernte Ausbildungsstätte.
Probleme? Das kannst du tun!
Deine Erziehungsberechtigten zahlen dir keinen Unterhalt? Oder du hast eine schwierige Situation zu Hause (zum Beispiel Gewalt) und willst ausziehen, obwohl du noch nicht 18 Jahre alt bist? Dann hol dir Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendhilfe in deiner Bezirkshauptmannschaft.
Wohnen kostet Geld. Manchmal kannst du Unterstützung oder Zuschüsse bekommen. Die Übersicht dazu findest du hier.
– Wohn- und Heizkostenzuschuss – Wohnbeihilfe – Wohnzuschuss für Lehrlinge – Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener – ORF-Gebührenbefreiung
Wohn- und Heizkostenzuschuss
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Du kannst einmalig bis zu 250 Euro bekommen. Wie viel du bekommst, hängt von dem aktuellen netto Familien-Haushaltseinkommen ab. Das Geld wird von deiner Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaften ausgezahlt. Für den Heizkostenzuschuss 2025/2026 ist eine Antragstellung von 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 möglich. Mehr Infos dazu bei deiner Wohnsitzgemeinde oder dem Land Vorarlberg.
Wohnbeihilfe
Das Land Vorarlberg unterstützt Menschen mit wenig Einkommen mit einer Wohnbeihilfe. Sie wird jeden Monat ausbezahlt. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier. Ein Wohnbeihilfe-Rechner zeigt dir unverbindlich, ob du Anspruch hast.
Auch Studierende können Wohnbeihilfe bekommen. Kontaktiere dafür die Wohnbeihilfe-Stelle in dem Bundesland, in dem du studierst.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge können einen Wohnzuschuss beantragen, wenn sie für die Lehre einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für sie dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Tipp
Wenn du für die Zeit in der Berufsschule in ein Internat oder Heim ziehen musst, werden diese Kosten von deiner Firma übernommen. Informiere dich hier.
Wohnkostenbeihilfe für Grundwehr- oder Zivildiener
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Du bist älter als 18?
Dann bekommst du Familienbeihilfe nur, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium …). Normalerweise kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. In manchen Fällen ein Jahr länger, zum Beispiel wenn du Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, ein freiwilliges soziales Jahr im Inland oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern gemacht hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: Tel 050-233233.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Studierende, die Studienbeihilfe bekommen, und Arbeitslose können sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Mehr Infos gibt es hier.
Alle wichtigen Infos zum Führerschein in Österreich, was du im Ausland zum Thema Führerschein beachten musst und wie du deinen Führerschein aufs Handy lädst, erfährst du hier.
Alle aktuellen und wichtigen Informationen rund um deinen Auto-, Moped- oder Motorradführerschein sowie deinen L-17 Führerschein findest du beim ÖAMTC oder ARBÖ.
Internationaler Führerschein
Für manche Länder reicht dein österreichischer Führerschein nicht aus. Dann brauchst du einen Internationalen Führerschein. Der Internationale Führerschein ist beim ARBÖ oder ÖAMTC erhältlich und gilt ein Jahr ab Ausstellung.
Achtung
Mit dem L17-B-Führerschein darfst du nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark Auto fahren. Ab dem 18. Geburtstag darfst du überall fahren.
Andere Länder, andere Regeln
Ein Roadtrip ins Ausland? Denke immer daran, dass im Ausland (auch in EU-Ländern) andere Verkehrsregeln gelten. Besonders die Tempolimits sind von Land zu Land anders. Informiere dich vor deiner Urlaubsfahrt über Verkehrsregeln und Co. im jeweiligen Land beim ARBÖ oder ÖAMTC.
Digitaler Führerschein
Seit Oktober 2022 gibt es den digitalen Führerschein. Er ist der erste „eAusweis“ in Österreich, das heißt er existiert elektronisch und funktioniert über dein Handy.
Wie du den digitalen Führerschein beantragen kannst, findest du in diesem Erklärvideo heraus:
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