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Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für dich? Egal, ob Mietwohnung, WG oder sogar Eigentum – hier erfährst du die Unterschiede und worauf du achten musst!
Eine Mietwohnung ist eine Wohnung, die dir nicht gehört, aber die du für eine monatliche Miete für eine bestimmte Zeit bewohnen kannst.
Garçonnière
Eine Garçonnière ist eine kleine Mietwohnung, die nur aus einem Raum besteht. Sie kostet meist weniger als eine Mehrzimmer-Wohnung.
Wohneigentum
Bei einem Wohneigentum gehört dir die Wohnung oder das Haus. Du hast diese Unterkunft entweder geerbt oder gekauft. Für den Kauf brauchst du oft einen Kredit von der Bank. Statt Miete zahlst du dann jeden Monat Kredit-Rate.
Gemeindewohnung oder gemeinnützige Wohnung
Viele Städte und Gemeinden bieten günstigere Wohnungen (Gemeindewohnungen) an. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich beim Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes oder Arbeitsortes für eine solche Gemeindewohnung bewerben. Dort bekommst du auch nähere Informationen.
Wichtig
Es kann sehr lange dauern, bis man eine solche Wohnung erhält, da die Wartelisten oft lange sind.
Wohngemeinschaft (WG)
Eine Wohngemeinschaft (WG) ist eine günstige Möglichkeit zu wohnen. Dabei teilst du dir eine Wohnung mit anderen, hast aber meist ein eigenes Zimmer. Die Miete wird aufgeteilt.
Gute Absprachen zwischen den WG-Bewohner*innen machen das Zusammenleben einfacher, zum Beispiel bei Putzplan, Kostenaufteilung oder Besucher*innen.
Wohnheim
Ein Wohnheim ist eine günstige Wohnmöglichkeit für Schüler*innen, Lehrlinge oder Studierende. Du wohnst in einem Zimmer, Küche und andere Gemeinschaftsräume teilst du mit anderen Aktuelle Infos und Kontakte zu Wohnheimen in Vorarlberg findest du auf der FH-Wohnungsbörse.
Kurzzeitmiete und „Wohnen auf Zeit“
Du suchst eine Wohnung für kurze Zeit? Oder willst deine Wohnung vermieten, weil du zum Beispiel ein Auslandssemester machst? Dann ist die Kurzzeitmiete oder Kurzzeitvermietung eine Möglichkeit. Dabei wird die Wohnung zum „vorübergehenden Gebrauch“ (bis zu 6 Monaten) vermietet.
Bist du Mieter*in und hast Fragen (zum Beispiel Kündigung der Wohnung) oder willst wissen, was deine Rechte und Pflichten sind? Frag beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer nach.
Tipps für den Mietvertrag
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Was tun, wenn es einmal kracht oder das Auto einfach „liegen bleibt“? Keine Sorge! Hier findest du Checklisten, wie du dich im Notfall richtig verhältst.
Wenn du nicht stehen bleibst, kannst du wegen Fahrerflucht angezeigt werden und bekommst eine Geldstrafe.
3. Unfallstelle absichern
Das heißt: Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und das Warnblinklicht einschalten – und Verletzten helfen!
4. Erste Hilfe leisten
Wenn es Verletzte gibt, versuche im Rahmen deiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten: Erstversorgung, Rettung (Tel. 144) verständigen etc.
5. Polizei anrufen (Tel. 133)
Bei einem Unfall mit Verletzten muss die Polizei immer informiert werden. Bei Sachschäden muss die Polizei in folgenden Fällen verständigt werden:
Beschädigung von parkenden Autos (wenn Besitzer*in nicht in der Nähe)
Wildunfälle oder Beschädigung der Leitschiene
„Streifschäden“ im Parkhaus (wenn Betreiber*in nicht in der Nähe)
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Eine nicht oder zu spät erstattete Selbstanzeige kann mit Fahrerflucht gleichgesetzt werden! Daher: Handeln und den Schaden melden ist immer die bessere Wahl!
6. Daten austauschen
Tausche deine Daten mit allen Unfallbeteiligten aus. Notiere Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Telefonnummer.
Fahre wenn möglich rasch zu einer Pannenbucht oder einem Parkplatz.
3. Warnblinkanlage einschalten
4. Warnweste anziehen
Bevor du das Auto verlässt, ziehe zu deiner Sicherheit immer eine Warnweste an. Warnwesten-Pflicht gilt auf Autobahnen und Autostraßen immer. Auf einer Freilandstraße muss sie nur dann getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Gut zu wissen: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht. Wenn du bei einer Kontrolle keine Sicherheitsweste(n) hast, musst du eine Strafe zahlen.
Tipp
Alle Personen, die das Fahrzeug verlassen, sollten sicherheitshalber eine Warnweste anziehen!
5. Pannendreieck aufstellen
Pannendreieck-Pflicht gilt in folgenden Fällen:
auf Freilandstraßen, Autobahnen und Autostraßen
bei schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit
in einem schlecht beleuchteten Tunnel
Tipp
Das Pannendreieck sollte so aufgestellt werden, dass andere Fahrer*innen genug Zeit und Platz zum Ausweichen haben.
6. Gefahrenbereich verlassen
Alle Personen, die im Fahrzeug oder auf der Fahrbahn sind, sollten den Gefahrenbereich verlassen. Weitere Infos zu diesem Thema hier.
Wir geben dir hier ein paar Fragen, die du dir bei der Auswahl einer Fahrschule stellen solltest.
Bei der Suche nach der passenden Fahrschule könnten diese Fragen hilfreich sein:
Achte auf eine eindeutige Preisauskunft! Zum Beispiel: Wie viel kostet eine zusätzliche Fahrstunde? Wie viel kostet eine Prüfungswiederholung (Theorie/Praxis)? Musst du nach einer bestimmten Zeit, wenn du mit der Ausbildung noch nicht fertig bist, eine zusätzliche Gebühr zahlen?
Gibt es Wartezeiten auf Fahrstunden oder Prüfungstermine?
Kannst du dir die Uhrzeiten für deine Fahrstunden selbst aussuchen?
Kannst du deine Fahrstunden und Prüfungstermine kostenlos absagen bzw. verschieben? Wenn ja, wie viel Tage vor der Fahrstunde?
Gibt es eine freie Wahl deines Fahrlehrers*deiner Fahrlehrerin? Kannst du jederzeit ohne Begründung diese Lehrkraft wechseln?
Wie gut ist diese Fahrschule erreichbar? Kundenfreundliche Öffnungszeiten?
Gibt es „Goodies“? Zum Beispiel: Du absolvierst die Theorievorprüfung mit Erfolg und erhältst einen „Joker“ auf eine gratis Wiederholungsprüfung, sollte bei der amtlichen Prüfung etwas schieflaufen.
Nicht nur der Preis ist bei der Auswahl der Fahrschule wichtig, sondern auch die Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter*innen. Du sollst dich während deiner Ausbildung wohlfühlen können.
Schau vorher bei der Fahrschule vorbei und informiere dich. Bekommst du ausführliche und freundliche Auskunft? Geht man auf dich und deine Fragen ein?
Solltest du dich mit deinem*deiner Fahrlehrer*in unwohl fühlen oder sollte es Probleme geben, dann besprich es gleich mit deinen Eltern oder einer anderen Vertrauensperson. Holt euch bei diesen Beratungsstellen Hilfe.
Körperliche Beeinträchtigung
Du kannst deinen Führerschein auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung machen. Es kommt darauf an, wie stark deine Beeinträchtigung ist. Darüber entscheidet eine amtsärztliche Untersuchung. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob eine Zusatzeinrichtung nötig und auch möglich ist (zum Beispiel ein speziell angepasster Sitz oder ein extra angefertigtes Lenkrad). Diese Zusatzeinrichtung muss es auch im Fahrschulfahrzeug geben. Nähere Infos findest du hier. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft kann dir genauere Details zum Führerschein mit körperlicher Beeinträchtigung geben.
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Die EU-Drohnenverordnung umfasst den ErwerbeinesDrohnenführerscheines. Dieser Führerschein ist für den Betrieb aller Drohnen notwendig, die schwerer als 249 Gramm sind. Hier fallen ein Online-Training und eine Online-Prüfung mit 40 Fragen an, die kostenlos auf dronespace.at abgelegt werden können.
Die Lizenz zum Drohnenfliegen können die Pilot*innen entweder ausdrucken oder als PDF abspeichern. Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig.
Wer in der Stadt mit schwereren Geräten fliegen will (900 Gramm bis 4 Kilogramm), muss wegen des erhöhten Risikos einen zusätzlichenKompetenznachweis (A2) mit 30 Multiple Choice Fragen erbringen, der persönlich bei der Austro Control abgelegt werden muss.