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Du bist auf der Suche nach ESK-Projekten, wo schon andere Vorarlberger*innen vor dir waren? Hier bist du richtig!
Über unseren WhatsApp-Kanal erhältst du regelmäßig Updates über neue ESK-Projekte bei Partnerorganisationen, mit denen das aha gut zusammenarbeitet/gearbeitet hat und/oder die auch wieder Freiwillige aus Vorarlberg aufnehmen möchten. Deine Chancen liegen also gut, bei einer diese Projektstellen aufgenommen zu werden.
Wie arbeiten wir als Entsendeorganisation?
Bei den Entsendungen haben wir ein großes Netzwerk an langjährigen und verlässlichen Partnerorganisationen aufgebaut und sind bemüht, dieses ständig zu erweitern. Dazu zählen große koordinierende Einrichtungen sowie kleinere Organisationen aus den verschiedensten Bereichen in ganz Europa. Viele schätzen unsere Kooperation sowie die intensive und persönliche Vorbereitung unserer Freiwilligen und sind daher interessiert, immer wieder Freiwillige von uns aufzunehmen.
Für viele interessierte junge Menschen, vor allem für solche, die sich etwas unsicher sind und/oder mehr Unterstützung benötigen, bedeutet dieses Angebot eine zusätzliche Sicherheit. Wir stellen Kontakt zu den aktuellen bzw. ehemaligen Freiwilligen in dieser Organisation her, sodass sie sich einen Erfahrungsbericht aus erster Hand holen können. Zudem können wir alle bestätigen, dass sie bei dieser Aufnahmeorganisation bestens begleitet und unterstützt werden.
Gleichzeitig sind wir aber offen und interessiert an der Zusammenarbeit mit neuen Organisationen, die wir noch nicht kennen. Unsere Kandidat*innen können selbst entscheiden, ob sie sich bei Partnerorganisationen oder bei anderen Einrichtungen, die sie über die Datenbank finden, bewerben möchten. Im Schnitt versenden wir etwa die Hälfte unserer Freiwilligen an unser bestehendes Netzwerk, die andere Hälfte an bisher unbekannte Organisationen.
Wir unterstützen dich bei der Projektsuche, können aber nicht garantieren, dass du eine Projektstelle zum gewünschten Zeitraum bekommst!
Bevor du dich bei einem Projekt bewirbst, informiere dich bei einem ESK-Infoabend oder in einem Erstgespräch kostenlos und unverbindlich rund um Bewerbung, Finanzierung, Versicherung … Welche Schritte danach folgen, findest du hier.
Singen unter der Dusche ist dir zu wenig? Vielleicht möchtest du deine Gesangskünste verbessern, einem Chor beitreten oder Gesangsunterricht nehmen? Oder vielleicht interessierst du dich dafür, ein Instrument zu lernen oder in einer Band zu spielen? Hier findest du nützliche Informationen und Links.
Alle Musikschulen in Vorarlberg findest du hier. Einige Musikschulen, wie zum Beispiel die Musikschule Dornbirn, bieten Schnupperstunden an. So kannst du in Ruhe ausprobieren und Antworten auf deine Fragen finden.
Tipp
In den meisten Musikschulen gibt es Leihinstrumente, damit du kein neues kaufen musst.
Weiterbildungen & Prüfungen
Vorarlberger Musikschulwerk Bietet Fortbildungen in verschiedenen Bereichen wie Blechblasinstrumente, Holzblasinstrumente und Gesang an. Das gesamte Programm findest du hier.
Freiwillige Studienprüfungen Im Gesang, in den Instrumentalfächern und im Fach Dirigieren können Schüler*innen freiwillige Stufenprüfungen ablegen. Hier findest du alle Unterlagen dazu.
Du suchst eine Band oder hast bereits eine und suchst noch Musiker*innen? Auf den Webseiten Bandsuche.at oder band-buddy.net kannst du kostenlos Anzeigen schalten.
Mehr musikalische Möglichkeiten
4 Länder Jugendphilharmonie Junge Musiker*innen im Alter von 14 bis etwa 26 Jahren haben die Möglichkeit, im Orchester mitzuspielen. Die Proben finden während eines Orchestercamps statt.
Jazzseminar Die Lehrer*innen begleiten und beraten in Sachen Jazz, Pop und Rock.
– Stellungspflicht – Frauen im Bundesheer – Stellung: Was dich erwartet
Was bedeutet „Stellungspflicht“?
In Österreich müssen männliche Staatsbürger ab 17 Jahren zum Wehrdienst („Stellungspflicht“). Das heißt: Etwa zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du per Post eine Einladung zum „Musterungstermin“. Das ist ein zweitägiger Check deiner Fitness (körperlich und psychisch). Wenn du nicht erscheinst, kann das laut Gesetz Ärger geben (Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro). Bist du verhindert (zum Beispiel wegen Matura oder Lehrabschluss), kontaktiere sofort das Ergänzungsamt: du kannst den Termin mit Nachweis verschieben.
Ladung zur Stellung
Du bekommst einen Brief (Ladung) nach Hause. Dort steht, wann und wo deine Stellung ist und was du mitnehmen sollst. Infos zur Stellung findest du hier. Falls etwas unklar ist, frag bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg: bundesheer.v@bmlv.gv.at oder Tel. 0664-6225767. Die Einladung zur Stellung enthält auch ein Bahnticket. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen (Checkliste für die Stellung) dabei zu haben.
Frauen im Bundesheer
Auch wenn du als Frau nicht eingezogen wirst – also nicht verpflichtend zum Bundesheer musst – kannst du freiwillig zum Bundesheer. Freiwilliger Grundwehrdienst für Frauen: Das ist ein sechsmonatiges Programm, mit dem du als Frau den Beruf beim Bundesheer kennenlernen kannst. Danach kannst du entscheiden, ob du weitermachen willst. Auch für Frauen öffnen sich so viele Karrierechancen, wie zum Beispiel Unteroffizierin oder Offizierin zu werden. Der Bund unterstützt dich dabei, zum Beispiel mit Mentoring oder Kinderbetreuung. Mehr Infos findest du auf der Website des Bundesheeres oder beim Heerespersonalamt unter Tel. 0664-622 2789.
Überschneidung deines Stellungstermins
Fällt dein Stellungstermin auf ein wichtiges Prüfungsdatum (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), sag rechtzeitig Bescheid. Schreibe oder rufe das Ergänzungsamt an und schicke eine Bestätigung deiner Schule/deines Ausbildners*deiner Ausbildnerin an bundesheer.v@bmlv.gv.at oder Tel. 0664-6225767. So bekommst du in der Regel einen Ersatztermin. Das Bundesheer berücksichtigt solche Gründe und hilft, alles zu verschieben.
Was erwartet dich bei der Stellung?
Die Stellung dauert etwa zwei Tage. Dort wird überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Du machst verschiedene Gesundheitschecks, wie zum Beispiel Blutabnahme, Sehtest, Hörtest und eine ärztliche Untersuchung. Es gibt auch psychologische Tests. Manchmal wird auch eine Dopingprobe gemacht.
Ziel ist, herauszufinden, wo deine Stärken liegen und welcher Dienst gut zu dir passt. Mach dir keine Sorgen – sei einfach ehrlich.
Wichtig
Falls du eine Brille oder Kontaktlinsen trägst oder eine chronische Krankheit hast, bring alle ärztlichen Unterlagen mit.
Dokumente für deine Stellung
Bringe zur Stellung folgende Unterlagen mit:
Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
e-Card (deine Gesundheitskarte)
ausgefüllter medizinischer Fragebogen (liegt der Einladung zur Stellung bei)
Impfpass
Nachweis über deine Ausbildung (Schul- oder Lehrabschlussbestätigung)
ärztliche Unterlagen (falls vorhanden)
Auf der Bundesheer-Webseite gibt es eine Checkliste mit allen Details. Du findest sie unter dem Punkt „Checkliste für die Stellung“.
Wo findet die Stellung statt?
Für 17-Jährige aus Vorarlberg findet die Stellung in Innsbruck statt. Das Bundesheer zahlt dir die Fahrt und sorgt für Unterkunft und Verpflegung während der Stellung. Du kannst also im Stellungshaus übernachten und kostenlos essen. So behältst du während der Untersuchung volle Konzentration auf die Tests.
Wie weißt du, ob du einen Grundwehr- oder Zivildienst machen musst?
Nach der Stellung bekommst du einen Brief, in dem steht, ob du tauglich bist oder nicht. Mögliche Einstufungen sind:
(Voll)tauglich: Du bist fit und verpflichtet den Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten. Du erhältst einen Einberufungsbefehl (vier bis sechs Wochen vor deinem Dienstbeginn). Wenn du dich für den Zivildienst entscheidest, musst du deine Zivildiensterklärung gleich bei der Stellung abgeben oder sie an die Ergänzungsabteilung in Bregenz senden.
Teiltauglich: Du bist tauglich, aber mit kleinen Einschränkungen. Deshalb bekommst du Aufgaben, die gut zu dir passen könnten, zum Beispiel im Büro, in der Küche oder in der IT. Du kannst auch den Zivildienst leisten.
Vorübergehend untauglich: Im Moment bist du nicht tauglich. Du wirst zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zur Stellung eingeladen.
Untauglich: Du kannst aus körperlichen oder psychischen Gründen keinen Wehrdienst machen. Du musst dann weder Grundwehr- noch Zivildienst leisten.
Du kannst selbstständig eine Firma gründen und bist dein eigener Boss oder du arbeitest bei einer Firma. Bist du bei einer Firma angestellt und arbeitest somit unselbstständig, hast du einen Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag legen Arbeitnehmer*in (also du) und Arbeitgeber*in (deine Firma) die Rechte und Pflichten fest, wie zum Beispiel deine Aufgaben, Arbeitszeit, Bezahlung oder Urlaub. Diese Vereinbarung soll eine klare Grundlage für eure Arbeitsbeziehung schaffen.
Dienstzettel
Der*die Arbeitgeber*in ist rein rechtlich NICHT verpflichtet, den Arbeitsvertrag in schriftlicher Form festzuhalten. Daher ist der Dienstzettel umso wichtiger. Der Dienstzettel enthält alle wichtigen Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrags. Dein*e Arbeitgeber*in muss dir immer einen Dienstzettel ausstellen.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der jemand für eine andere Person etwas Bestimmtes herstellt und dafür Geld bekommt. Das könnte zum Beispiel sein, wenn du ein Foto machst, das für ein Werbeplakat verwendet wird. Dabei ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie du arbeitest. Ein Werkvertrag regelt zum Beispiel, wann deine Arbeit fertig sein soll, wie viel bezahlt wird und wer für eventuelle Probleme verantwortlich ist. Lies dir den Werkvertrag genau durch und wenn du nicht alles verstehst, frag beim*bei der Auftraggeber*in nach.
Geringfügige Beschäftigung
Du bist geringfügig beschäftigt, wenn du bei einem Job nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdienst. Im Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro pro Monat. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung brauchst du einen Arbeitsvertag, denn dieser regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen – zum Beispiel deine Arbeitszeiten oder deinen Arbeitsort.
Bezahlung
Gehalt
Gehälter werden an Angestellte ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Angestellte eher geistige Arbeiten (zum Beispiel Büroarbeit). Als Angestellte*r bekommst du jeden Monat den gleichen Gehalt – ganz egal, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat (also unabhängig von deiner Arbeitsleistung).
Lohn
Löhne werden an Arbeiter*innen ausbezahlt. Allgemein gesagt erledigen Arbeiter*innen eher körperliche Arbeiten (zum Beispiel Arbeiten auf dem Bau). Als Arbeiter*in bekommst du entweder für die Stunden, die du arbeitest, oder für die Sachen, die du herstellst, bezahlt. Dein Lohn kann von Monat zu Monat unterschiedlich sein. Er kann sich je nach Feiertagen, Urlaub oder Arbeitssituation ändern.
Was steht auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel?
Sobald dir dein Gehalt oder Lohn ausbezahlt wird – meistens am Ende des Monats –, muss dir dein*e Arbeitgeber*in einen Gehalts- oder Lohnzettel geben. Dieser muss schriftlich, klar, vollständig und verständlich sein. So kannst du überprüfen, dass du korrekt bezahlt wurdest.
Kollektivvertrag
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für die Arbeitnehmer*innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt.
Was steht im Kollektivvertrag?
Im Kollektivvertrag sind Ansprüche geregelt, die nicht im Gesetz verankert sind. Beispiele dafür sind Mindestgehälter oder Mindestlöhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Dienstreisen, Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden, Freizeitansprüche (bei Hochzeiten, Beerdigungen, Umzug …) oder Prämien.
Wo finde ich den Kollektivvertrag, der für meine Branche gilt?
Alle Kollektivverträge findest du hier oder frag direkt bei der Wirtschaftskammer nach. Jede Firma muss den aktuellen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter*innen sichtbar auflegen/aufhängen.
Österreichische Sozialversicherung
Was ist die österreichische Sozialversicherung?
Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bist du normalerweise automatisch durch die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Diese Versicherungen werden durch Beiträge von deinem Gehalt/Lohn abgedeckt und schützen dich bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand.
Wie wirst du versichert?
Als Arbeitnehmer*in brauchst du dich um die Pflichtversicherung nicht zu kümmern. Das regelt die Firma, bei der du angestellt bist. Die Höhe deiner Sozialversicherungsbeiträge hängt von deinem Jahreseinkommen ab. Du kannst deine Sozialversicherungsbeiträge unter anderem auf deinem Gehalts- oder Lohnzettel nachsehen.
Wie bist du versichert, wenn du geringfügig beschäftigt bist – also UNTER der Geringfügigkeitsgrenze bist?
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2026 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du WENIGER als das verdienst, bist du über deine Arbeitsstelle nur unfallversichert. Du kannst dich freiwillig privat kranken- und pensionsversichern. Hier findest du die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Wie bist du versichert, wenn du ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze bist?
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2026 pro Monat 551,10 Euro. Wenn du MEHR als das verdienst, bist du automatisch pflichtversichert. Das heißt du bist dann unfall-, kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert.
Wie bist du versichert, wenn du selbstständig bist?
Bist du selbstständig, das heißt bei keiner Firma angestellt, musst du dich selber versichern. Genaue Informationen findest du hier.
Steuern und Beiträge
Lohnsteuer
Als Arbeitnehmer*in zahlst du Lohnsteuer. Du brauchst dich darum nicht zu kümmern, da die Steuer automatisch durch deine*n Arbeitgeber*in bei deiner monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung von deinem Gehalt/Lohn abgezogen wird.
Einkommenssteuer
Bist du selbstständig, zahlst du alle drei Monate Steuern an das Finanzamt. Du bist auch verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Selbstständige müssen eine Einkommenssteuererklärung nur abgeben, wenn ihr Jahreseinkommen über ca. 13.539 Euro (Wert 2026) liegt. Darunter ist die Steuererklärung nicht verpflichtend
Sozialversicherungsbeiträge
Die österreichische Sozialversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer*in bezahlst du je nach Höhe deines Jahreseinkommens automatisch Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) in dieses System ein. Das heißt, ein gewisser Teil deines Einkommens wird für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?
Durch die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich/Lohnsteuerausgleich) kannst du Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn du im letzten Jahr eventuell zu viel Lohnsteuer gezahlt hast. Die Lohnsteuer wird in Österreich so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdienst. Durch einen Jobwechsel oder wenn dein Gehalt im Laufe des Jahres schwankte, kann es sein, dass du zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt bezahlt hast. Jede*r Arbeitnehmer*in kann bestimmte Ausgaben und Kosten (zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel, die für deinen Job notwendig sind wie Arbeitskleidung oder Laptop) von der Steuer absetzen und bekommt somit einen Teil der Kosten vom Staat zurück. Auch wenn du jährlich unter 11.000 Euro verdienst, lohnt sich der Steuerausgleich – du kannst Werbungskosten wie Arbeitsmittel absetzen und bekommst Geld vom Staat zurück.
Wie machst du die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du normalerweise freiwillig machen. Du hast dafür fünf Jahre Zeit. Eine Pflichtveranlagung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Du kannst deine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung entweder schriftlich mit Formularen per Post an das Finanzamt schicken oder online über das Portal FinanzOnline einreichen.
Du brauchst Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Dann nutze den kostenlosen Arbeiterkammer-Steuerservice, um gemeinsam mit Profis der Arbeiterkammer deine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.
Probezeit
Probezeit
Ein neuer Job beginnt meistens mit einer Probezeit. Während dieser Zeit kann der Job jederzeit beendet werden und es muss kein Grund angegeben werden. Die Probezeit darf maximal einen Monat lang dauern und wird im Vorfeld mit dem*der Arbeitgeber*in vereinbart. Oft ist die Dauer der Probezeit im Kollektivvertrag festgelegt.
Wird die Probezeit bezahlt?
Für die Probezeit steht dir ein Gehalt oder Lohn zu.
Überstunden
Was sind Überstunden?
Du leistest Überstunden, wenn du mehr als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit pro Woche (normalerweise 40 Stunden) oder pro Tag (normalerweise 8 Stunden) arbeitest.
Wie viele Überstunden darfst du machen?
Gibt es viel Arbeit, darfst du höchstens 20 Überstunden pro Woche arbeiten. Pro Tag darfst du täglich 12 Stunden arbeiten, pro Woche 60 Stunden – einschließlich Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die Überschreitung dieser Stunden ist nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und muss vorher zwischen dir und deinem*deiner Arbeitgeber*in und/oder dem Betriebsrat abgeklärt werden.
Kannst du ablehnen, Überstunden zu machen?
Wenn du wichtige Gründe hast, kannst du „nein“ zu Überstunden sagen. Zum Beispiel, wenn du Kinder betreuen musst oder einen wichtigen Arzttermin hast. Deine Gründe gegen Überstunden müssen schwerwiegender sein als das Interesse deiner Firma. Wenn du bereits 10 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche gearbeitet hast, darfst du weitere Überstunden auch ohne Begründung ablehnen. In all diesen Fällen darf deine Ablehnung von Überstunden keine negativen Auswirkungen auf deine Bezahlung und Aufstiegschancen haben oder sogar zu deiner Kündigung führen. Wenn doch, hol dir Hilfe bei der Arbeiterkammer Vorarlberg.
Wie werden Überstunden bezahlt?
Du bekommst für eine Überstunde eineinhalb Stunden Zeitausgleich bzw. einen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Arbeitgeber*innen und -nehmer*innen vereinbaren, ob Überstunden ausbezahlt oder mit Zeitausgleich abgeglichen werden. Spezifische Regelungen zu Überstunden werden auch in vielen Kollektivverträgen festgelegt (zum Beispiel Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit). Die Vereinbarung, Überstunden im Verhältnis 1:1 abzugelten, ist verboten!
Urlaub
Wie viel Urlaub hast du pro Jahr?
Du hast für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das sind fünf Wochen Urlaub pro Jahr, was je nach Arbeitswoche 30 oder 25 Arbeitstage sind. Wenn du von Montag bis Samstag arbeitest, sind es 30 Arbeitstage. Wenn du von Montag bis Freitag arbeitest, sind es 25 Arbeitstage. Nach 25 anrechenbaren Arbeitsjahren bekommst du ab dem 26. Jahr sechs Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Dazu zählen auch Schul- und Studienzeiten sowie frühere Arbeitserfahrung – bis zu maximal 12 Jahre.“ Arbeitest du Teilzeit, zählen die Arbeitstage pro Woche. Teilzeit bedeutet, dass man weniger Stunden arbeitet als eine Vollzeitkraft. Mehr dazu hier.
Wie viel Urlaub steht dir zu, wenn du deinen Job gerade begonnen hast?
In den ersten sechs Monaten deiner Arbeit bekommst du jeden Monat zwei Urlaubstage. Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub.
Du bist im Urlaub krank. Was bedeutet das?
Wenn du im Urlaub krank wirst, verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank bist, unter bestimmten Bedingungen NICHT: 1.) Die Krankheit dauert länger als drei Tage. 2.) Die Krankheit wurde nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht. 3.) Du informierst deine*n Arbeitgeber*in innerhalb von drei Tagen über die Krankheit. 4.) Du legst beim Wiedereintritt in den Dienst unaufgefordert eine ärztliche Krankenbescheinigung vor.
Kann dein Urlaub verfallen?
Du solltest deinen Urlaub möglichst jedes Jahr aufbrauchen. Ist das nicht möglich, wird dein offener Urlaubsanspruch in das Folgejahr übertragen. Wenn du in einem Jahr nicht deinen gesamten Urlaub nimmst, kannst du ihn innerhalb von zwei Jahren nach dem Jahr, in dem du ihn nicht verbraucht hast, nehmen. Danach muss dich dein*e Arbeitgeber*in rechtzeitig und schriftlich über die drohende Verjährung deines Urlaubes informieren. Nur wenn die Arbeitgeber*in dich informiert hat, verfällt dein Urlaub wirklich. Beispiel: Wir gehen von einem vollen Kalenderjahr aus, in dem du beschäftigt bist. Im Jahr 2023 bleiben 7 Tage Resturlaub stehen, die du nicht verbraucht hast. Du hast also bis Ende 2025 Zeit, diesen mitgenommenen Urlaub zu verbrauchen.
Wichtig
Urlaub ist wichtig für die mentale und körperliche Gesundheit. Achte deshalb immer darauf, ausreichend Urlaub und Zeit für dich zu nehmen! Solltest du einmal nicht den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen, wende dich früh genug an deinen*deine Arbeitgeber*in, um gemeinsam eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.
Telearbeitspauschale
Was ist Telearbeitspauschale?
Wenn du von zu Hause arbeitest, kann dein*e Arbeitgeber*in dir dafür bis zu 3 Euro pro Tag steuerfrei ausbezahlen – als Kostenersatz für Strom, Heizung, Internet und andere Mehrkosten. Das nennt man Telearbeitspauschale. Du hast kein Recht darauf, es ist Verhandlungssache!
Wie viel bekommst du?
Du bekommst € 3,- pro Telearbeits-Tag. Das gilt für maximal 100 Tage im Jahr. Du kannst also bis zu € 300,- im Jahr bekommen.
Wer meldet das?
Dein*e Arbeitgeber*in meldet deine Telearbeit beim Gehaltsbüro. Diese Tage stehen dann auf deinem Lohnzettel. Das Finanzamt sieht diese Daten automatisch.
Wann gilt ein Tag als Telearbeit?
Nur, wenn du den ganzen Tag von zu Hause arbeitest. Wenn du am Vormittag zuhause arbeitest, aber am Nachmittag ins Büro oder auf Dienstreise gehst, zählt der Tag nicht als Telearbeit. Wenn du nur kurz weg bist (zum Beispiel ein Arztbesuch), dann zählt der Tag trotzdem als Telearbeit.
Musst du etwas beantragen?
Nein, du musst keinen eigenen Antrag stellen. Die Telearbeitspauschale wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Sofern du die Voraussetzungen erfüllst und der*die Arbeitgeber*in die Anzahl der Telearbeitstage korrekt dokumentiert und übermittelt hat. Wenn dir dein*e Arbeitgeber*in weniger als 3 Euro pro Tag fürs Arbeiten von zuhause (Telearbeit) bezahlt, kannst du den Rest vom Geld bei deiner Arbeitnehmerveranlagung als pauschale Werbungskosten beantragen. Du bekommst dann Geld zurück – aber nur für Tage, an denen du wirklich von zuhause gearbeitet hast. Das geht für maximal 100 Tage im Jahr.
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Häufig gestellte Fragen zur Telearbeit findest du hier.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?
Für die Fahrt zur Arbeit bekommst du normalerweise einen fixen Betrag pro Jahr (Verkehrsabsetzbetrag), den du von deinen Steuern abziehen kannst. Das wird automatisch bei der Gehalts- oder Lohnabrechnung berücksichtigt. Aber in manchen Fällen kannst du noch mehr abziehen, je nachdem wie weit du zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du benutzt. Das nennt man Pendlerpauschale oder Pendlereuro.
Was ist die Pendlerpauschale?
Je nachdem, wie weit du von zu Hause zur Arbeit fährst und welche Verkehrsmittel du nutzt, kannst du die Pendlerpauschale bekommen. In Österreich gibt es die kleine und die große Pendlerpauschale. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in den Voraussetzungen und der Höhe der Pauschale. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist wie die Pendlerpauschale abhängig von der Entfernung deines Wohnorts zur Arbeit und den verfügbaren Verkehrsmitteln. Wenn du Anspruch auf die Pendlerpauschale hast, kannst du auch den Pendlereuro von der Steuer abziehen lassen. Dies sind sechs Euro für jeden Kilometer, den du zur Arbeit fährst.
Wie kannst du die Pendlerpauschale oder den Pendlereuro berechnen?