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Das „Basispaket“ in Vorarlberg beinhaltet im Regelfall:
Die Kosten sind leicht unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Fahrschule ab. Ein Richtwert für dich sind um die € 2.050 für das „Basispaket“.
Es kann sein, dass dir die im Basispaket inkludierten Fahrlektionen nicht reichen, und du mit zusätzlichen Kosten für Fahrstunden rechnen musst. Frag auch nach den genauen Kosten für eine Prüfungswiederholung (Theorie/Praxis).
Wichtig: Vergleiche bei mehreren Fahrschulen im Land die genauen Informationen zu den Preisen!
Wichtig: Sämtliche Ausbildungsteile, Theorieprüfungen und Arztgutachten verfallen gesetzlich nach 18 Monaten! Das heißt für dich, wirst du in diesem Zeitraum nicht mit allem fertig, musst du die Teile wiederholen und erneut dafür bezahlen.
Die Kosten für den L17-B-Führerschein sind in der Regel etwas höher als für den B-Führerschein.
Gesetzlich ist es möglich deinen Autoführerschein österreichweit zu machen. Es gibt Fahrschulen zum Beispiel in der Steiermark, die sich darauf spezialisiert haben, sogenannte Führerschein-Camps anzubieten. Hier hast du die Möglichkeit, innerhalb von 17 Tagen deinen Autoführerschein zu machen.
Die Kosten für dieses Paket betragen ca. € 1.895
Die Fahrschulkosten für deine Ausbildung beinhalten in der Regel folgendes Paket:
Die Kosten können je nach Fahrschule und deren Angebot etwas variieren. Ein Richtwert für dich sind um die € 400. Frag bei der Fahrschule auch nach der Höhe der Theorieprüfungswiederholungskosten.
Außerhalb der Fahrschule kommen die behördlichen Kosten in Höhe von € 60 für die Ausstellung deines Mopedführerscheines im Scheckkartenformat auf dich zu. Eine amtliche Fahrprüfung findet nicht statt. Dein*e Fahrschullehrer*in beurteilt, ob du fahrtauglich für den Straßenverkehr und deinen Mopedführerschein bist.
aktualisiert 07/2024
Mit welchen Kosten du bei einer Führerscheinausbildung rechnen musst, erfährst du hier.
Hier ein paar Fragestellungen, die bei der Suche nach der passenden Fahrschule hilfreich sein können.
Ein großer Schritt in die Selbstständigkeit – dein erstes eigenes Auto! Du bekommst hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte rund um dein erstes Auto.
Du bekommst hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte rund um dein erstes Moped.
Was tun, wenn es einmal kracht oder das Auto einfach „liegen bleibt“? Hier findest du Checklisten, wie du dich im Notfall richtig verhältst.
Alle wichtigen Infos zum Führerschein in Österreich, was du im Ausland zum Thema Führerschein beachten musst und wie du deinen Führschein aufs Handy lädst, erfährst du hier.
Nicht nur für Fahrzeuge brauchst du einen Führerschein, sondern auch für Drohnen. Hier findest du die wichtigsten Infos zum Drohnenführerschein.
Wohnen kostet Geld. Du kannst jedoch in manchen Fällen Beihilfen und Förderungen in Anspruch nehmen. Die Übersicht dazu findest du hier.
Damit sich jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Wohn- und Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig bis zu 500 Euro. Für die Bemessung des Zuschusses wird das aktuelle netto Familien-Haushaltseinkommen angeschaut Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Mehr Infos dazu hier.
Das Land Vorarlberg unterstützt Personen mit einem kleinen Einkommen monatlich in Form einer Wohnbeihilfe. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um diese Beihilfe zu bekommen, erfährst du hier. Es gibt auch eine Wohnbeihilfe für Studierende. Kontaktiere dafür am besten die Wohnbeihilfe in dem Bundesland, in dem du studierst.
Den Wohnzuschuss können Lehrlinge beantragen, die für die Absolvierung der Lehre einen Zweitwohnsitz oder einen Heimplatz brauchen und für die dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Nähere Infos bekommst du hier.
Wichtig: Wenn du für die Zeit in der Berufsschule in ein Internat oder Heim ziehen musst, werden diese Kosten von deiner Firma übernommen. Nähere Infos hier.
Du wohnst zum Zeitpunkt, an dem du deinen Einberufungsbefehl oder deinen Zuweisungsbescheid bekommst, schon in einer Wohnung, für die du monatlich Miete bezahlen musst? Dann kannst du um Wohnkostenbeihilfe ansuchen. Genauere Infos zum Antrag und zu den Voraussetzungen erhältst du bei der Zivildienstserviceagentur oder beim Heerespersonalamt.
Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die du beim Finanzamt deines Wohnsitzes beantragen kannst. Generell besteht der Anspruch für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dann bekommst du nur Familienbeihilfe, wenn du noch in einer Ausbildung bist (Lehre, Schule, Studium …). Im Normalfall kannst du die Familienbeihilfe bis zu deinem 25. Geburtstag beantragen. Unter gewissen Voraussetzungen ein Jahr länger: Wenn du deinen Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr im Inland gemacht hast oder wenn du ein Studium mit einer Mindestdauer von zehn Semestern absolviert hast.
Allgemeine Infos kannst du bei der Arbeiterkammer nachlesen, Detail-Infos für Studierende findest du hier. Bei sonstigen Fragen zur Familienbeihilfe wende dich an das Infocenter des Finanzamtes: 050-233233.
Unter anderen können Studienbeihilfenbezieher*innen oder Arbeitslose einen Antrag für die Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Nähere Infos gibt es hier.
aktualisiert 02/2024 aha@aha.or.at
Hier findest du eine Übersicht an verschiedenen Möglichkeiten, in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
Eine Mietwohnung ist eine Wohnung, die du gegen eine monatliche Zahlung eines vereinbarten Betrages (Miete) für eine bestimmte Zeit bewohnen kannst. Je nach Größe der Wohnung kommen ein paar hundert Euro pro Monat auf dich zu.
Eine sogenannte Garçonnière ist eine kleine Mietwohnung, die nur aus einem Raum besteht und meist etwas billiger als eine Mehrzimmer-Wohnung ist.
Bei einem Wohneigentum gehört dir die Wohnung oder das Haus. Du hast diese Unterkunft entweder geerbt oder gekauft. Wenn du sie gekauft hast, musst du dafür meistens einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Dann zahlst du anstatt einer monatlichen Miete eine monatliche Kredit-Rate zurück.
Viele Städte oder Gemeinden stellen preiswertere Wohnungen zur Verfügung. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich auf dem Gemeindeamt deines Hauptwohnsitzes oder Arbeitsortes für eine solche Gemeindewohnung bewerben. Dort bekommst du auch nähere Informationen dazu.
Wichtig: Es kann sehr lange dauern, bis man eine solche Wohnung erhält, da die Wartelisten oft lange sind.
Eine Wohngemeinschaft (WG) ist eine günstige Variante zu wohnen. Dabei nutzt du gemeinsam mit anderen Bewohner*innen eine Wohnung. Normalerweise hat jede*r ein eigenes Zimmer. Die Mietkosten werden geteilt.
Tipp: Eine gute Organisation zwischen den WG-Bewohner*innen erleichtert das Zusammenleben (zum Beispiel Putzplan, Kostenaufteilung, Besucher*innen …)
Für junge Leute in Ausbildung (Schüler*innen, Lehrlinge oder Student*innen) ist ein Zimmer in einem Wohnheim eine leistbare Wohnmöglichkeit. Dabei werden die Gemeinschaftsräume (wie Küche) mit anderen Bewohner*innen genutzt. Auf der findest du alle aktuellen Infos und Kontaktdaten zu Wohnheimen und Gästehäusern in Vorarlberg.
Du brauchst nur für eine kurze Zeit eine Wohnmöglichkeit? Oder möchtest deine eigene Wohnung an jemanden vermieten, weil du zum Beispiel ein Auslandssemester machst? Dann ist die Kurzzeitmiete oder Kurzzeitvermietung eine Möglichkeit. Dabei wird die Wohnung zum „vorübergehenden Gebrauch“ (bis zu 6 Monaten) vermietet.
Ländleimmo
Ländleanzeiger
Kurzzeitmiete.at
Gut zu wissen: Hast du Fragen als Mieter*in (zum Beispiel Kündigung der Wohnung) oder willst wissen, was deine Rechte und Pflichten als Mieter*in sind? Frag beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer nach.
aktualisiert 02/2024