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Studentenjob
Jobbörse für Studierende, Absolvent*innen und Young Professionals
Wie viele Stunden du arbeitest und wie viel du verdienst beeinflusst deine Versicherung über den*die Arbeitgeber*in. Ausführliche Infos zu den Versicherungsmöglichkeiten findest du in der ÖH-Broschüre „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.
Bevor du einen Job anfängst, informiere dich, ob du nur pflichtversichert bist oder auch eine Krankenversicherung hast.
Achtung: Wenn du mehrere geringfügige Jobs hast und insgesamt mehr verdienst als die Geringfügigkeitsgrenze, bist du pflichtversichert. Das bedeutet, die Sozialversicherungsbeiträge werden dir nicht von den Arbeitgeber*innen abgezogen, sondern einmal jährlich direkt von der ÖGK eingefordert.
Die Zuverdienstgrenze bezeichnet die Einkommensgrenze, die du erreichen darfst, ohne dass dir deine Beihilfen gekürzt werden. Bei der Familien- und Studienbeihilfe liegt sie bei 16.455 Euro brutto pro Jahr. Wenn du mehr verdienst, gibt es eine Kürzung. Für genauere Informationen kannst du beim Finanzamt nachfragen.
Achtung: Wenn du die Einkommensgrenze überschreitest, musst du beim Studienzuschuss und bei der Familien- und Studienbeihilfe den Betrag zurückzahlen, um den du die Einkommensgrenze überschritten hast.
aktualisiert 10/2024
Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, können hohe Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte anfallen.
Grundsätzlich kannst du bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jährlich die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr (Nachweis über 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden) nötig. Mehr Informationen findest du hier.
Weitere Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.
Hinweis: Informiere dich genau über deine Ansprüche, wenn du zum Beispiel neben dem Studium arbeiten möchtest.
Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich für folgende Personen besteht:
Bei Studierenden aus einem EWR/EU-Staat oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher ebenfalls versichert.
Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten und auf Wegen ereignen, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium und/oder einer in der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit stehen. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.
Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Meldeformulare gibt es unter www.auva.at.
Als Mitglied der ÖH bist du durch ein Paket der Generali Versicherungs AG unfall- und haftpflichtversichert. Der Beitrag dafür wird mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester eingehoben. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert, die sich auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule, der ÖH oder in Studierendenheimen ereignen.
Wichtig: Im Ernstfall musst du dich selbst um eine Versicherungsleistung kümmern und die Schadensmeldung bei der Generali Versicherungs AG einreichen!
Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.
Du kannst alleine wohnen oder mit anderen in einer Wohngemeinschaft (WG). Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, wie Mieterschutz, Mietvertrag, Kündigungsfrist und Haushaltsversicherung. Mehr Infos findest du hier.
Tipp: Im Internet findest du viele Zimmer- und Wohnungsbörsen für Studierende, zum Beispiel beim Schwarzen Brett der ÖH.
Im Studierendenheim zu wohnen hilft dir, dich am Studienort besser zurechtzufinden. Du lernst leicht andere Studierende kennen.
WICHTIG: Bewirb dich früh genug um einen Platz, denn der Andrang ist groß.
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Egal, ob du in einem Studierendenheim, einer WG oder alleine wohnst, du musst dich innerhalb von drei Tagen nach deinem Einzug an deinem Studienort anmelden. Das nennt man Meldepflicht.
Egal, wie oder wo du wohnst, melde deine Wohnadresse auch bei deiner Hochschule (neben der Heimatadresse). Denn das ist deine Postadresse während des Studiums.
Möchtest du an deinem Studienort länger bleiben, als dein Studium dauert? Verbringst du mehr Zeit am Studienort als „zu Hause“? Dann ist es sinnvoll, wenn du deinen Hauptwohnsitz beim Studienort meldest. Erkundige dich auch, welche Vergünstigungen du eventuell dadurch bekommst (zum Beispiel ein günstigeres Öffi-Ticket).
Wenn du Studienbeihilfe beziehst, bekommst du neben der Studienbeihilfe auch einen Fahrtkostenzuschuss. Frag direkt bei deiner Gemeinde oder dem Land Vorarlberg nach, ob es auch dort Fahrkostenzuschüsse gibt.
Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester bezahlt werden – egal, ob du Studiengebühren zahlst oder nicht! Sonst kannst du keine Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen.
Grundsätzlich muss neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühr bezahlt werden. Allerdings sind viele Studierende durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Infos dazu gibt es bei der ÖH.
Überschreitest du die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester, musst du die Studiengebühren zahlen.
ACHTUNG: Achte darauf, die Zahlungsfrist einzuhalten, sonst steigen die Gebühren!
Du kannst Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr) beziehen. Deine Eltern müssen sie beim Wohnsitzfinanzamt beantragen. Du musst mit einer Studienbestätigung und einem Leistungsnachweis (acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte) bestätigen, dass du in Ausbildung bist.
Die Familienbeihilfe wird dir für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Absolvierst du ein Studium mit Abschnittsgliederung, wird dir pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr.
Um Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben, darfst du höchstens zweimal dein Studium wechseln. Dieser Studienwechsel muss vor dem dritten inskribierten Semester erfolgen. Bei einem späteren Wechsel entfällt die Beihilfe so lange, bis du im neuen Studium so viele Semester absolviert hast wie im vorherigen.
Für mehr Infos wende dich an das Bundeskanzleramt oder die Familienservice-Hotline unter Tel 0800-240262.
Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung und wird über die Studienbeihilfenbehörde vergeben. Anspruch darauf hast du, wenn du oder deine Eltern die Studienkosten nicht tragen können. Es lohnt sich, einen Antrag auszufüllen und prüfen zu lassen, ob du eine Unterstützung bekommst. Mehr Infos zu den Voraussetzungen und Antragsformulare findest du hier.
Dieses Stipendium kannst du bekommen, wenn du dich vor dem ersten Bezug der Studienbeihilfe wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 11.000 Euro jährlich „selbst erhalten“ hast. Du musst auch gute Studienleistungen nachweisen. Weitere Infos findest du hier.
Manche Vorarlberger Gemeinden unterstützen die umweltfreundliche Mobilität der Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg studieren. Das KlimaTicket Ö kann bis zu 50 % gefördert werden. Erkundige dich direkt bei deiner Gemeinde, ob es diese Förderung gibt und was die genauen Voraussetzungen sind.
Du kannst Studienbeihilfe beantragen, wenn du dich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitest. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du hier ganz unten.
Zusätzlich zur Studienbeihilfe gibt es andere finanzielle Hilfen. Diese findest du hier.
Neben diesen Beihilfen gibt es weitere Stipendien, wie zum Beispiel Leistungs-, Förderungs- und Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen, Vereinen und Interessensgemeinschaften, von Ländern, Städten, Verbänden, Parteien und Privaten. Manche Stipendien kannst du auch bei einem Auslandsstudium beziehen (weitere Infos findest du hier).
Das Land Vorarlberg bietet Landesförderungen für Vorarlberger Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen sowie für sozial bedürftige Studierende. Weitere Infos findest du hier.
Weitere Infos zu Förderungen und Stipendien findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule oder unter:
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
STIPENDIUM.AT
STIPENDIUM AK VORARLBERG
STIPENDIENRECHNER
STUDIENFÖRDERUNG DES LANDES VOARLBERG