Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Wie funktioniert die betriebliche Vorsorgekasse? Und was solltest du zur Pension wissen? Erfahre hier, was dir zusteht und wie du vorsorgen kannst.

Hier geht’s um …

– Betriebliche Vorsorgekassa
– Pensions-Vorsorgen
– Gender Pay Gap

Was ist die Betriebliche Vorsorgekassa (BVK)?

Wenn du arbeitest, muss dein Betrieb jeden Monat Geld für dich einzahlen. Dieses Geld geht in eine Betriebliche Vorsorgekasse (kurz: BVK). Das ist eine Art „Spartopf“ für dich. Zu dieser betrieblichen Vorsorgekasse kann man auch Abfertigung sagen. Die Abfertigung wird über die Betriebliche Vorsorgekasse abgewickelt. Sprich die BVK ist das Konto und dein Guthaben. Die Abfertigung selbst ist dann schlussendlich das Geld, dass du beim Austritt vom Job oder Antritt deiner Pension ausbezahlt kommst. Weiter unten findest du mehr dazu.

Wer zahlt das Geld ein?

  • Nicht du! Du musst nichts zahlen.
  • Dein Betrieb zahlt 1,53 % von deinem Bruttogehalt.
  • Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mitgerechnet.

Wann beginnt das?

  • Wenn du länger als einen Monat arbeitest, beginnt die Zahlung.
  • Egal ob du Lehrling, Ferialpraktikant*in, Teilzeitkraft oder Angestellte*r bist – es gilt fast für alle.

Was passiert mit dem Geld?

  • Das Geld kommt zuerst zur ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse).
  • Die ÖGK schickt es weiter an deine BVK (Betriebliche Vorsorgekasse).
  • Das Geld wird dort gespart und gut angelegt (oft auch nachhaltig).
  • Das Geld gehört dir – auch, wenn du kündigst oder der Job endet.

Was passiert, wenn du kündigst?

  • Das Geld bleibt für dich bei der BVK.
  • Wenn du einen neuen Job hast, kann dein Guthaben in die neue BVK übertragen werden.
  • Oder du lässt es auszahlen! Achtung: dazu musst du bereits drei Jahre in die BVK einbezahlt haben. Mehr dazu unter dem Punkt „Auszahlung“.

Auszahlung

Nach mindestens drei Einzahlungsjahren kannst du die Auszahlung deiner Abfertigung Neu von der BVK verlangen:

Die Einzahlungszeiten müssen nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen. Die Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengezählt.

Wann bleibt deine Abfertigung bei der BVK?

In folgenden Fällen bleibt deine Abfertigung Neu in der BVK und wird weiter veranlagt:

Deine Abfertigungsbeträge bleiben so lange auf dem Konto der BVK, bis du zu einem späteren Zeitpunkt die Kriterien für eine Auszahlung erfüllst. Also du wirst zum Beispiel gekündigt. Dann kannst du alle Abfertigungsbeträge verlangen, auch jene aus früheren Arbeitsverhältnissen (Rucksackprinzip).

Wie findest du heraus, wie viele BV-Kasse(n) oder Guthaben du hast?

  • Dein Betrieb sagt dir, welche BV-Kasse er verwendet (steht auch im Dienstzettel).
  • Einmal im Jahr bekommst du einen Brief oder eine Nachricht deiner BV-Kasse(n) mit deinem Kontostand.
  • Du kannst dein Guthaben auch online anschauen, direkt bei deiner BV-Kasse.
  • Du kannst bei der österreichischen Gesundheitskasse einen Datenauszug für deine BV-Zeiten anfordern und siehst bei welchen BV-Kasse(n) du bist. Du siehst nicht dein Guthaben, doch weißt welches deine BV-Kasse(n) sind und kannst dort auch nach deinem Guthaben nachfragen.

Vier Tipps für dich

  • Wenn du deinen ersten Job hast, dann frag deinen Betrieb, welche BV-Kasse er verwendet.
  • Wenn du den Job wechselst, dann merk dir, welche BV-Kasse du vorher hattest.
  • Wenn du mehrere Jobs hattest, dann sammle alle Briefe von den BV-Kassen.
  • Wenn du mehrere BV-Kassen hast, kannst du dein Guthaben durch eine Übertragung zusammenlegen lassen. Voraussetzung: bei den alten BV-Kassen wurden drei Jahre keine Beiträge mehr einbezahlt. Dazu sendest du eine schriftliche Aufforderung an die ehemaligen BV-Kassen, und diese überweisen deine Beiträge dann kostenlos an deine gewünschte neue BV-Kasse.
  • Bei Fragen melde dich bei den Expert*innen der Arbeiterkammer!

Pension

Pension bedeutet, dass du rechtzeitig dafür sorgst, dass du im Alter genug Geld zum Leben hast. Du sparst also während deines Berufslebens Geld für die Zeit nach deinem Arbeitsleben. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung deiner Pensionsvorsorge zu beginnen, damit du auch im Alter finanziell abgesichert bist.

In Österreich gibt es drei Möglichkeiten zur Pensions-Vorsorge:

  1. gesetzliche Pensionsversicherung
  2. betriebliche Altersvorsorge
  3. freiwillige private Vorsorge

1. Die gesetzliche Pensionsversicherung

In Österreich sind fast alle arbeitenden Menschen automatisch versichert. Das heißt:

Wie viel wird eingezahlt?

  • Insgesamt gehen 22,8 % deines Brutto-Gehalts in die gesetzliche Pension.
  • Davon zahlst du selbst 10,25 %.
  • Dein*e Arbeitgeber*in zahlt 12,55 %.

Wichtig für Mini-Jobs

Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienst (€ 551,10 im Monat – Stand 2026) musst du keine Beiträge zahlen! Aber: Dann bekommst du später auch keine Pension für diesen Job.

Wie viel Pension bekommst du später?

Das hängt von drei Dingen ab:

Es gibt verschiedene Pensionsarten

  • Alterspension: Die normale Pension, wenn du das Pensionsalter erreichst.
  • Vorzeitige Alterspension („Frühpension“): Wenn du früher aufhören möchtest zu arbeiten.
  • Schwerarbeitspension: Wenn du viele Jahre körperlich sehr anstrengend gearbeitet hast.

Mehr Infos bekommst du bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Wichtig

Wenn du Pension bekommen willst, musst du selbst einen Antrag bei der PVA stellen. Niemand macht das automatisch für dich – du musst selbst aktiv werden!

Dein Pensionskonto

Schau dir online dein aktuelles Pensionskonto an! Du kannst dich dort unter „Konto/Login“ mit deiner vorhandenen ID-Austria anmelden. Dann siehst du den aktuellen Stand deines Pensionskontos. Du kannst auch den Pensionsrechner verwenden, um nachzuschauen, wie sich dein Jahresgehalt auf deine Pension auswirkt. Es ist auch im jungen Alter interessant zu sehen, wie sich deine eigene zukünftige Pension jährlich entwickelt.

2. Die betriebliche Altersvorsorge

Manche Betriebe zahlen extra Geld für deine Pension ein – das nennt man betriebliche Altersvorsorge und ist freiwillig.

Wichtig

Nicht alle Betriebe machen das. Frag am besten nach, ob dein*e Arbeitgeber*in so etwas anbietet.

Welche Pensionsversicherungen gibt es?

In Österreich gibt es drei Träger:

TrägerFür wen?
PVA (Pensionsversicherungsanstalt)Für fast alle Arbeitnehmer*innen (Angestellte, Arbeiter*innen)
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau)Für Beamt*innen, Eisenbahner*innen, Leute im Bergbau
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständige)Für Selbstständige & Landwirt*innen

3. Private Pensionsvorsorge

Wenn du willst, kannst du selbst zusätzlich Geld fürs Alter sparen. Das nennt man private Pensionsvorsorge. Dabei kannst du dein Geld zum Beispiel in einen Fonds, eine Lebensversicherung, eine private Pensionsversicherung oder ein anderes Finanzprodukt stecken. Das ist freiwillig – es kann helfen, im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben.

Pension & junge Frauen

Warum sollten sich junge Frauen schon jetzt mit dem Thema Pension beschäftigen? Viele denken: „Pension? Das ist doch noch ewig weit weg!“ Aber: Wie du heute arbeitest und verdienst, hat später Einfluss auf deine Pension.

Gerade für Mädchen und junge Frauen ist das wichtig, denn Frauen verdienen oft weniger als Männer – das nennt man Gender Pay Gap.

Gründe für Gender Pay Gap:

  • Berufswahl: Frauen wählen häufiger Berufe, die weniger bezahlt werden (zum Beispiel Handel, Pflege, Bildung, soziale Berufe)
  • Teilzeit: Viele Frauen arbeiten Teilzeit, das heißt, sie arbeiten weniger Stunden pro Woche als jemand mit einem Vollzeitjob. Dadurch zahlen sie weniger in die Pension ein. Gründe für die Teilzeit-Anstellungen ist oft die Vereinbarkeit von Beruf und den eigenen Kindern.
  • Führungspositionen: Frauen haben seltener Führungspositionen als Männer.
  • Unbezahlte Arbeit: Viele Frauen machen mehr unbezahlte Arbeit – zum Beispiel die eigenen Kinder betreuen, Haushalt machen oder Angehörige pflegen.
  • Diskriminierung: In manchen Fällen verdienen Frauen auch bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als Männer.

Deshalb gilt:

  • Je früher du Bescheid weißt, desto besser kannst du vorsorgen.
  • Informier dich über deine Rechte und deine Möglichkeiten.
  • Informiere dich vor deinem Bewerbungsgespräch über die Bezahlung, damit du selbstbewusst bei Gehaltsverhandlungen eintreten kannst.

Die letzten fünf Ausgaben des Diskurs-Magazins

Diskurs abonnieren oder abbestellen

Einfach ein Mail mit Name und Adresse an redaktion@jugend-diskurs.at schicken!

Beteiligung wirkt.
Wenn wir sie ernst meinen.

Erleben, dass die eigene Stimme zählt. Eine Idee einbringen und sehen, wie daraus etwas wird. Gemeinsam Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen. Solche Erfahrungen stärken junge Menschen und machen Demokratie greifbar – im Jugendtreff, in der Gemeinde, im Verein oder im digitalen Raum. Doch eine Einladung zum Mitreden allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend ist, welche Gestaltungsmöglichkeiten junge Menschen tatsächlich bekommen und was aus ihren Beiträgen entsteht. Hier setzt diese DISKURS-Ausgabe an: Was macht Jugendbeteiligung wirksam? Wie können wir sie im Alltag ermöglichen und langfristig verankern? Und welche Chancen bieten digitale Werkzeuge?

Für alle, die Jugendbeteiligung ermöglichen und begleiten, beginnt das mit der Bereitschaft, zuzuhören und jungen Menschen et was zuzutrauen. Ihre Anliegen aufzugreifen, auch wenn sie bestehende Pläne durcheinanderbringen. Entscheidungen zu öffnen,
deren Ausgang noch nicht feststeht. Das kann herausfordernd sein. Es bietet aber auch die Chance, gemeinsam Lösungen zu finden, auf die wir allein nicht gekommen wären.

Unsere Autor*innen beleuchten Jugendbeteiligung aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Sie zeigen, welche Rolle Selbstwirksamkeit spielt, wo die Chancen und Grenzen digitaler Formate liegen und warum gute Absichten allein noch keine gelungene Beteiligung garantieren. Praxisbeispiele geben Einblicke, wie Beteiligung entstehen, wachsen und langfristig wirken kann. Die zentrale Botschaft dieser Ausgabe: Beteiligung beginnt mit dem Zuhören. Ihre Wirkung zeigt sich aber erst darin, was wir gemeinsam daraus machen.

Sabrina Bürkle-Schütz und Daniel Ohr-Renn
für das Redaktionsteam

Cover der neuen Ausgabe 45 des Diskurs im Jahr 2026 mit dem Titel: Beteiligung wirkt

Aktuelle Ausgabe herunterladen

Diskurs abonnieren oder abbestellen

Einfach ein Mail mit Name und Adresse an redaktion@jugend-diskurs.at schicken!

Nicht jede Person bekommt automatisch einen Führerschein. Bevor die Führerscheinbehörde eine Lenkberechtigung erteilt, prüft sie verschiedene Voraussetzungen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Verkehrszuverlässigkeit. Das bedeutet: Die Behörde muss davon ausgehen können, dass du dich beim Fahren an die Regeln hältst und andere Menschen nicht gefährdest.

Gründe für fehlende Verkehrszuverlässigkeit:

Beispiele für besonders gefährliches Verhalten im Straßenverkehr:

Wichtig

Diese Beispiele sind nicht vollständig. Nicht jedes Fehlverhalten führt automatisch dazu, dass du keinen Führerschein bekommst. Entscheidend sind immer die genaue Situation und die Schwere des Verstoßes.

Bestimmte schwere Straftaten

Auch schwere Straftaten können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Das gilt vor allem dann, wenn die Behörde befürchtet, dass ein Fahrzeug für eine ähnliche Straftat verwendet werden könnte.

Mögliche Beispiele sind:

  • Wiederholte Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Eine Person begeht mehrmals Straftaten, nachdem sie Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
  • Sexualstraftaten: Dazu können zum Beispiel sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gehören.
  • Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzung: Dazu gehören zum Beispiel Mord, Totschlag oder eine schwere Verletzung einer anderen Person.
  • Mehrfache Körperverletzungen: Eine Person verletzt andere Menschen wiederholt, zum Beispiel durch Schläge. Dabei müssen die Verletzungen nicht jedes Mal schwer sein.
  • Raub, räuberischer Diebstahl oder Entführung: Eine Person nimmt anderen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung etwas weg oder hält eine Person gegen ihren Willen fest.

Wichtig

Diese Beispiele bedeuten nicht automatisch, dass die Person keinen Führerschein bekommt. Die Behörde muss immer jeden einzelnen Fall prüfen, ob die konkrete Straftat schwer genug ist und ob ein Fahrzeug weitere ähnliche Straftaten erleichtern könnte.

Dabei geht es nicht automatisch um jede Straftat. Die Behörde prüft zum Beispiel:

  • Wie schwer war die Straftat?
  • Wurde eine ähnliche Straftat schon mehrmals begangen?
  • Wurde ein Fahrzeug bei der Straftat verwendet?
  • Wie hat sich die Person danach verhalten?
  • Wie lange liegt die Tat zurück?

Die Behörde entscheidet jeden Fall einzeln

Die Behörde darf nicht einfach pauschal entscheiden. Sie muss jeden Fall einzeln prüfen. Dabei schaut sie sich die erwiesenen Tatsachen, die Schwere der Tat und die persönliche Entwicklung an. Auch die Zeit, die seit dem Vorfall vergangen ist, kann wichtig sein. Es kann also sein, dass eine Person nach einem bestimmten Vorfall vorübergehend keine Lenkberechtigung bekommt. Das bedeutet nicht automatisch, dass sie für immer keinen Führerschein machen darf.

Was kann die Behörde verlangen?

Wenn es Zweifel an deiner Verkehrszuverlässigkeit oder an deiner gesundheitlichen Eignung gibt, kann die Führerscheinbehörde zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen verlangen. Was genau notwendig ist, hängt von deinem konkreten Fall ab.

Möglich sind zum Beispiel:

  • Verkehrspsychologische Untersuchung: Dabei wird geprüft, ob du dich beim Fahren voraussichtlich an die Regeln hältst und auf andere Menschen Rücksicht nimmst. Die Untersuchung findet bei einer anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle statt. Eine solche Untersuchung ist nicht bei jeder Anmeldung für den Führerschein notwendig.
  • Amtsärztliches Gutachten: Ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin beurteilt, ob du gesundheitlich zum Lenken geeignet bist. Dafür können auch weitere ärztliche Befunde oder fachärztliche Stellungnahmen notwendig sein.
  • Fachärztliche Stellungnahme: Je nach Grund kann die Behörde zum Beispiel eine psychiatrische oder andere fachärztliche Stellungnahme verlangen.
  • Nachweise über Beratung oder Therapie: In bestimmten Fällen können Nachweise über eine Beratung oder Therapie wichtig sein, zum Beispiel bei Problemen mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln. Ob solche Nachweise erforderlich sind, entscheidet die Behörde im konkreten Fall.
  • Kontrolluntersuchungen oder Auflagen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lenkberechtigung befristet oder mit Auflagen erteilt werden. Dazu können regelmäßige ärztliche Kontrollen gehören.

Die Behörde muss dir mitteilen, welche Unterlagen oder Untersuchungen du brauchst und bis wann du sie vorlegen musst. Wenn du einer verpflichtenden Anordnung nicht nachkommst, kann sich das Verfahren verzögern. Bei einer bereits bestehenden Lenkberechtigung kann sie bis zur Erfüllung der Anordnung entzogen werden.

Tipps für Betroffene:

Wichtig

Die Verkehrszuverlässigkeit ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für eine Lenkberechtigung. Auch die gesundheitliche Eignung und das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen sind wichtig. Wenn du wegen eines konkreten Vorfalls Fragen hast, wende dich an die zuständige Führerscheinbehörde. Für die Ausstellung und den Entzug von Führerscheinen ist in Vorarlberg die Bezirkshauptmannschaft deines Wohnortes zuständig.