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Sozialdienst Uganda_Österreichischer Auslandsdienst

Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland)


Du möchtest deinen Zivildienst im Ausland machen? Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast.

Was ist der Auslandsdienst?

Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten.

Wichtig: du kannst einen Auslandsdienst auch unabhängig von deinem Zivildienstersatz machen. Somit können alle Personen einen Gedenk-, Friedens-, oder Sozialdienst machen. Die gesetzliche vorgesehen Dauer beträgt dann zwischen sechs und zwölf Monaten.

Voraussetzungen

Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Mehr Informationen findest du hier.

Bei welchen Organisationen kannst du Auslandsdienst leisten?

Gedenkdienst_Österreichischer Auslandsdienst

Du kannst den Auslandsdienst nur bei Organisationen leisten, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser neun Trägerorganisationen findest du hier. Mit diesen Trägerorganisationen wird dann auch dein Bewerbungsprozess durchgeführt und abegeklärt, welche Einsatzstellen in Frage kommen könnten. Bei ihnen kannst du dich auch frühzeitig informieren und beraten lassen. Einen Überblick zu allen Projekten im Ausland findest du hier.

Planung und Anlaufstelle

Sozialdienst_Österreichischer Auslandsdienst

Plane ausreichend Zeit für die Vorbereitungen deines Auslandsdienstes ein! Anlaufstelle für allgemeine Fragen ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Alles rund um die detaillierten Infos zu den Einsatzstellen, den Bewerbungsprozess und so weiter erhältst du bei den anerkannten Trägerorganisationen.

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

shutterstock

Leistest du einen Auslandsdienst, hast du Anspruch auf Taschengeld und Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr). Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Trägerorganisation abschließt, bei der du dich für den Auslandsdienst bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation.

Weitere Infos

 

aktualisiert 11/2024