Du bist krank oder hast einen Unfall? Erfahre hier alles Wichtige rund um deinen Versicherungsschutz.
Krankenversicherung
Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, können hohe Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte anfallen.
Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten
Grundsätzlich kannst du bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jährlich die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr (Nachweis über 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden) nötig. Mehr Informationen findest du hier.
Weitere Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.
Hinweis
Gesetzliche Unfallversicherung
Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich für folgende Personen besteht:
- Ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
- Bewerber*innen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind
Bei Studierenden aus einem EWR/EU-Staat oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher ebenfalls versichert.
Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten und auf Wegen ereignen, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Studium und/oder einer in der Studienordnung vorgeschriebenen oder üblichen praktischen Tätigkeit stehen. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.
Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Meldeformulare gibt es unter www.auva.at.
Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH
Als Mitglied der ÖH bist du durch ein Paket der Generali Versicherungs AG unfall- und haftpflichtversichert. Der Beitrag dafür wird mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester eingehoben. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert, die sich auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule, der ÖH oder in Studierendenheimen ereignen.
Wichtig
Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.
Grundwehrdienst
Was ist der Grundwehrdienst? Der Grundwehrdienst (= Präsenz- oder Militärdienst) dauert sechs Monate. Im Grundwehrdienst lernst du die wichtigsten militärischen Grundlagen, den richtigen Umgang mit der Ausrüstung und das richtige Verhalten im Dienst und Einsatz. Genaue Informationen findest du hier. Was ist die „Einberufung“? Einberufung heißt, dass du deinen Dienst beim Bundesheer antreten musst. Wenn […]
ESK-Freiwilligendienst (Individueller Einsatz)
Mit dem Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) hilfst du im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich mit, entdeckst dabei ein anderes Land, schließt neue Bekanntschaften und lernst nebenbei eine Sprache – und das fast kostenlos. Was bedeutet ESK? Mit dem Freiwilligendienst im Rahmen des EU-Förderprogramms Europäisches Solidaritätskorps (kurz ESK) kannst du bei einem gemeinnützigen Projekt im Ausland […]
Deine Rechte beim Ferienjob
Schriftlicher Arbeitsvertrag Wenn du mit deinem*deiner zukünftigen Arbeitgeber*in über die genauen Aufgaben, Arbeitszeiten und den Arbeitszeitraum gesprochen hast, lass dir das in einem schriftlichen Arbeitsvertrag (Dienstzettel) bestätigen. Damit wird das Besprochene fixiert. Diesen Vertrag kannst du kostenlos bei der Arbeiterkammer prüfen lassen! Jobstart Wenn du bei deinem Job anfängst, musst du dem*der Arbeitgeber*in deinen Lichtbildausweis und […]
aktualisiert 10/2024