Wenn du krank wirst oder einen Unfall hast, ist eine Versicherung wichtig. Hier findest du die wichtigsten Infos.
Hier geht's um …
- Mitversicherung
- Selbstversicherung
- Unfallversicherung
Krankenversicherung
Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, solltest du dich selber versichern. Ohne Versicherung können Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte sehr teuer werden.
Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten
Grundsätzlich kannst du meistens bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jedes Jahr die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr nötig, das heißt, du musst 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden nachweisen. Mehr Informationen findest du hier.
Selbstversicherung für Studierende
Wenn du nicht über eine*n Arbeitgerber*in oder über die Erziehungsberechtigten versichert bist, hast du die Möglichkeit, dich selbst zu versichern. Die ÖGK bietet für Studierende eine günstige Selbstversicherung an.
Mehr Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.
Hinweis


Gesetzliche Unfallversicherung
Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz bist du während deines Studiums automatisch unfallversichert, wenn du in Österreich studierst oder die Studienberechtigungsprüfung machst. Du musst dich für diese Versicherung nicht selber anmelden und auch nichts bezahlen.
Bei Studierenden aus der EU, dem EWR oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher auch versichert.
Durch diese gesetzliche Unfallversicherung sind Unfälle geschützt, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen (zum Beispiel bei der Teilnahme an Vorlesungen oder praktischen Übungen). Die Versicherung gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Uni, zu entsprechenden Veranstaltungen oder auf dem Heimweg. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.
Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Die Formulare findest du unter www.auva.at.
Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH
Als Mitglied der ÖH bist du automatisch unfall- und haftpflichtversichert. Die Versicherung läuft über die Generali Versicherungs AG. Den Beitrag dafür zahlst du zusammen mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert – auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule oder der ÖH und auch in Studierendenheimen.
Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.
Wichtig
Mehr Infos und Formulare findest du auf der Webseite der ÖH.
Scooter & Co
Kleinfahrzeuge Zu Kleinfahrzeugen, die mit eigener Muskelkraft betrieben werden, zählen Micro-Scooter, Tretroller, Skateboards oder Kinderfahrräder. Daneben gibt es auch noch das „fahrzeugähnliche Spielzeug“. Dazu gehören zum Beispiel Snakeboards, Kickboards, Waveboards, Dreiräder, Tretautos und Sidewalker für Kinder. Wo darfst du damit fahren? Wenn du langsam fährst und dabei keine Fußgänger*innen oder den Verkehr störst, darfst du mit den oben genannten Fahrzeugen […]
ESK-Aufnahmeorganisationen
Der ESK-Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren über einen längeren Zeitraum in einem anderen Land in einer gemeinnützigen Einrichtung im Sozial-, Kultur- und/oder Umweltbereich mitzuhelfen. Ziele dabei sind: Solidarität, Akzeptanz, Diversität und Inklusion sind dabei wichtige Eckpfeiler. Aktuelle Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg Detaillierte Projektbeschreibungen der derzeitigen Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg (Englisch): Ihr möchtet Freiwillige […]
Rechtsauskünfte und Beratung
Bezirksgerichte und Landesgericht Feldkirch Die Bezirksgerichte und das Landesgericht Feldkirch geben am Amtstag kostenlose Rechtsauskünfte. Der Amtstag findet jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr statt. Rechtsauskünfte gibt es an den Amtstagen nur für bereits laufende Verfahren oder wenn jemand konkret erwägt, ein Verfahren zu starten. Terminvereinbarung notwendig. Webseite Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg Hast du […]
aktualisiert 01/2026