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Hinter einem Sparschwein aus Porzelan steht eine Person mit einem Hammer.
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Kosten und Förderungen


Wie war das gleich noch einmal mit den Studiengebühren? Welche Art von Förderungen gibt es für mich im Studium? Lies weiter und finde es heraus.

Studiengebühren

Grundsätzlich muss neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühr bezahlt werden. Allerdings werden viele Studierende durch Ausnahmeregelungen davon befreit. Infos dazu gibt es bei der ÖH.

Überschreitest du die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester, musst du die Studiengebühren zahlen.

ACHTUNG: Zahlungsfrist einhalten, denn danach erhöhen sich die Gebühren!

Der ÖH Beitrag muss jedes Semester bezahlt werden, egal ob du Studiengebühren zahlst oder nicht! Sonst kannst du keine weiteren Kurse besuchen oder Prüfungen ablegen.

Familienbeihilfe

Familienbeihilfe kannst du grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beziehen (in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr). Beantragt wird die Familienbeihilfe durch deine Eltern beim Wohnsitzfinanzamt. Du musst mit einer Studienbestätigung und einem Leistungsnachweis (acht Wochenstunden oder 16 ECTS Punkte) bestätigen, dass du in Ausbildung bist.

Die Familienbeihilfe wird dir für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Absolvierest du ein Studium mit Abschnittsgliederung wird dir pro Abschnitt ein Toleranzsemester gewährt. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr.

Ein Studienwechsel ist für dich maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester erfolgen. Bei einem späteren Wechsel entfällt die Beihilfe so lange, bis du im neuen Studium so viele Semester absolviert hast wie im vorherigen.

Informationen bekommst du beim Bundeskanzleramt oder bei der Familienservice-Hotline 0800-240262.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist eine staatliche Förderung und die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde. Anspruch hast du nur, wenn deine Eltern oder du selbst nicht in der Lage seid, die Kosten für das Studium zu tragen. Es rentiert sich auf jeden Fall, einen Antrag auszufüllen und prüfen zu lassen, ob ihr eine Unterstützung bekommen könnt. Mehr Infos zu den Voraussetzungen sowie Antragsformulare findest du hier.

Selbsterhalter*innen-Stipendium

Diese Unterstützung kannst du bekommen, wenn du dich vor dem ersten Bezug einer Studienbeihilfe wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 8.580 Euro jährlich „selbst erhalten“ hast. Ab dem 31. August 2024 erhöht sich dieser Betrag auf mindestens 11.000 Euro jährlich. Ein günstiger Studienerfolg wird auch hier von dir verlangt. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du hier.

Studienberechtigungs- und Zusatzprüfung

Du hast die Möglichkeit eine Studienbeihilfe zu bekommen, wenn du dich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitest. Weitere Infos und Voraussetzungen findest du auf dieser Seite ganz unten.

Zuschüsse

Neben der Studienbeihilfe enthält das Studienförderungsgesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Studienfinanzierung. Diese findest du hier.

Stipendien

Neben diesen Beihilfen gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung für das Studium wie Leistungs-, Förderungs- und Forschungsstipendien, Stipendien aus Stiftungen, Vereinen und Interessensgemeinschaften, von Ländern, Städten, Verbänden, Parteien und Privaten. Manche Stipendien kannst du auch bei einem Auslandsstudium beziehen (weitere Infos auf unserer Homepage).

Landesförderung für Vorarlberger Studierende

Das Land Vorarlberg bietet ebenfalls Landesförderungen für Vorarlberger Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen, sowie eine Förderung für sozial bedürftige Studierende.

Infos zu Förderungen

Nähere Infos zu Förderungen und Stipendien findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen oder unter:

Weitere Infos

 

aktualisiert 06/2023