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Als Jugendliche*r hast du bestimmte Rechte – aber auch Regeln, an die du dich halten musst. Mach dich schlau über das Jugendgesetz und erfahre, was für Kinder und Jugendliche in Vorarlberg gilt.
Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du abends unterwegs sein darfst oder ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke erlaubt sind. Es gibt dir und deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten klare Regeln und Orientierung. Wenn du dich nicht an das Kinder- und Jugendgesetz hältst, kann das Folgen haben. Das kann zum Beispiel ein Beratungsgespräch, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe sein.
Ausgehen und Altersnachweis
Du darfst nur so lange unterwegs sein, wie es in der Tabelle steht. Wenn eine erwachsene Aufsichtsperson dabei ist, darfst du länger bleiben. Das können deine Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, oder eine andere erwachsene Person, die von ihnen die Aufsicht übernommen hat.
Hinweis
Wenn deine Ausgehzeit endet, darfst du dich bis 5 Uhr morgens nicht mehr an öffentlichen Orten (zum Beispiel Park, Bar, öffentliches Verkehrsmittel …) aufhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn es du dafür einen triftigen Grund hast, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit.
Wenn du unterwegs bist, solltest du immer einen Altersnachweis dabei haben. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. In Vorarlberg gilt auch die aha card als offizieller Altersnachweis nach dem Kinder- und Jugendgesetz. Deine aha card kannst du kostenlos hier beantragen.
Alkohol, Nikotin & Co
Nicht gebrannten Alkohol wie Bier, Wein und Sekt darfst du ab 16 Jahren trinken. Gebrannter Alkohol wie Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Likör ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Achtung: Mischgetränke wie zum Beispiel Cocktails enthalten oft gebrannten Alkohol und sind deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. (diesen zweiten Satz habe ich ergänzt).
Die Regeln für Rauchen und alle Nikotin- und Tabakerzeugnisse sind strenger. Zigaretten, Tabak, Nikotinbeutel, Snus und Wasserpfeifen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Das gilt auch für elektronische Produkte wie E-Shishas und E-Zigaretten (Vapes).
Wenn dich die Polizei mit Alkohol oder Nikotinprodukten erwischt, die du noch nicht haben darfst, kann sie dir diese abnehmen und vernichten.
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Medien
Wenn du unter 18 Jahre alt bist darfst du bestimmte Medien (zum Beispiel Filme), bestimmte Datenträger (zum Beispiel Computerspiele), bestimmte Gegenstände (zum Beispiel Softguns) und bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Onlyfans) nicht kaufen, besitzen oder nutzen. Das gilt vor allem für Inhalte, die:
Straftaten oder Gewalt verherrlichen,
Menschen beleidigen und ausgrenzen,
pornografische Darstellungen zeigen.
Reisen und Übernachten
Verreisen darfst du unter 18 Jahren nur mit der Erlaubnis deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mit ihrer Erlaubnis darfst du auch alleine – ohne erwachsene Begleitung – reisen.
Wenn du ohne Erwachsene unterwegs bist, solltest du eine unterschriebene Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten in der entsprechenden Landessprache dabeihaben. Vorlagen dafür bekommst du beim ÖAMTC.
Kopftuch in der Schule
Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es für Mädchen in der Schule eine neue Regel. Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du in der Schule kein Kopftuch tragen.
Jugendliche und Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen und Unsicherheiten an folgende Einrichtungen wenden:
Mit 18 Jahren bist du volljährig und hast alle Rechte und Pflichten von Erwachsenen. Dazu zählt zum Beispiel, dass du nun auch heiraten darfst.
Wichtig!
Du musst selbst JA zu dieser Hochzeit sagen. Niemand darf dich zur Heirat zwingen. Mehr Informationen dazu bekommst du hier.
Weitere Rechte und Pflichten
Hier findest du einen Überblick über weitere Rechte und Pflichten.
Jugendschutz in Österreich
Infos zum Jugendschutz in Österreich findest du hier.
Wichtig
Du musst dich immer an die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes halten, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich deshalb vorher über die dortigen Bestimmungen!
Wenn du im Ausland bist, gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst. Deshalb solltest du dich vor deiner Reise darüber informieren, welche Regeln dort für dich als Jugendliche*r gelten.
Teste dein Wissen
Kennst du deine Rechte und Pflichten? Mach mit beim Quiz und teste dein Wissen!
Kinderrechte Um Kinder und Jugendliche besonders zu schützen, wurde von den Vereinten Nationen 1989 die UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet. Diese Vereinbarung haben mittlerweile fast alle Länder der Welt unterschrieben. Mehr zum Thema Kinderrechte erfährst du hier.
Unsere Workshops sind auch für Jugendgruppen im außerschulischen Kontext und Lehrlinge geeignet und können ab acht Personen angefragt werden. Die Inhalte werden an die Dialoggruppe angepasst.
Finanzführerschein Modul M oder L
Das Ziel des Vorarlberger Finanzführerscheins ist es, Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit Geld näher zu bringen. Das aha richtet den Blick auf digitale Themen und holt Jugendliche in ihrer Lebenswelt ab. Soziale Medien können kostenlos genutzt werden, doch wie verdienen Plattformen ihr Geld? In der digitalen Welt gilt „Wenn es nichts kostet, dann bist du das Produkt.“ Auch Fake News begegnen uns im täglichen Leben und das Widerlegen kann mit hohen Kosten verbunden sein. Auch in der digitalen Welt ist das Thema Geld allgegenwärtig.
Module
Das aha bietet den Workshop „Du bist das Produkt“ für das Modul M (7. bis 9. Schulstufe) und den Workshop „Fakt oder Fake“ für das Modul L (9. bis 13. Schulstufe) des Finanzführerscheins an.
Wie aus (d)einer Idee Wirklichkeit werden kann! Du planst ein Projekt und weißt nicht, wie du starten sollst? Du willst wissen, was ein Projekt ausmacht, was du beachten musst und wer dich unterstützen kann? Im Workshop bekommst du die wichtigsten Informationen zur Projektarbeit. Dabei kannst du Ideen weiterentwickeln und eine erste Skizze des Projekts machen. Es wird kreativ und macht Spaß!
Der Workshop ist vor allem für Jugendliche, die noch wenig bis keine Projekterfahrung haben.
Buchung
Termin & Dauer: 3 bis 4 Stunden, je nach Gruppengröße
Ort: in der Schule oder im aha Dornbirn, Poststraße 1
Das Angebot der Projekt Schmiede richtet sich an Jugendliche, die mitten in der Planungsphase ihres Projektes stecken. Dabei stellen junge Menschen ihre Projektideen einem ausgewählten Publikum vor und holen sich in moderiertem Rahmen Feedback zu ihrem Projekt. Jugendliche, die schon Projekte umgesetzt haben, können über ihre Erfahrungen berichten.
Das Format kann schulintern (mit mehreren Klassen und Projekten) umgesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an einem einrichtungsübergreifenden Termin teilzunehmen. Ort und Datum werden dann gemeinsam festgelegt.
Buchung
Termin & Dauer: 3 Stunden
Ort: in der Schule, einer Jugendeinrichtung oder im aha Dornbirn, Poststraße 1
Mit dem Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) haben junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit, sich in Europa im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich zu engagieren. Dabei können sie ein anderes Land entdecken, neue Bekanntschaften schließen und nebenbei eine Sprache lernen – und das fast kostenlos. Doch wer darf daran teilnehmen? Wo und wie bewerbe ich mich und welche Gedanken sollte ich mir vorab machen? Diese Fragen werden im Rahmen des Workshops „What the ESK?!“ beantwortet.
Ziel
Ziel des Workshops ist es, den Jugendlichen interaktiv einen Überblick über den ESK-Freiwilligendienst zu verschaffen und ihnen wichtige Aspekte wie Finanzierung, Versicherung und Bewerbungsprozess zu vermitteln. Zudem berichten junge ehemalige Freiwillige von ihren eigenen ESK-Erfahrungen.
Buchung
Termin & Dauer: auf Anfrage, 2 Unterrichtseinheiten (vormittags oder nachmittags)
Sollten Sie Interesse an unseren Workshops für das Sommersemester haben, können Sie diese ab 1. Februar 2027 buchen. Gerne können Sie uns Ihre Kontaktinformationen in diesem Formular hinterlassen und wir informieren Sie rechtzeitig über die Öffnung der Anmeldung für das Sommersemester. Zum Formular
Du bist das Produkt!
„Wenn es dich nichts kostet, dann bist du das Produkt!“ Diese Weisheit gilt ganz besonders fürs Internet. Gemeinsam mit den Jugendlichen schauen wir, wie das digitale Geschäftsmodell funktioniert und welche Taktiken damit verfolgt werden. Welche Optionen haben junge Menschen, um mit ihren eigenen Daten verantwortungsvoll umzugehen? Jugendliche setzen sich im Workshop mit ihrer Rolle in digitalen Medien und sozialen Netzwerken auseinander. Gemeinsam reflektieren wir, wie ein bewusster Umgang mit der digitalen Welt aussehen kann und sammeln Tipps und Handlungsoptionen dafür.
Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.
Buchung
Termin & Dauer: nach Absprache, 2 Unterrichtseinheiten
Alter: 7. bis 9. Schulstufe
Hinweis: Dieser Workshop ist auf den Lehrplan „Digitale Grundbildung“ abgestimmt.
Ort: nach Absprache
Kosten: keine
Hinweis
Dieser Workshop kann für den Finanzführerschein als Modul M angerechnet werden.
Fakt oder Fake?
Im Netz sind wir täglich mit Meldungen konfrontiert, die uns ins Grübeln bringen und wir entscheiden, ob wir die Information glauben oder nicht. Gemeinsam mit den Jugendlichen sehen wir uns Beispiele für manipulierte Inhalte an und befassen uns mit hilfreichen Tools zur Überprüfung von diesen.
Wir fördern und unterstützen Heranwachsende im Umgang mit im Netz gefundenen Informationen und Fakten und helfen ihnen, Quellenkritik zu entwickeln. Dadurch werden sie in ihrer Informationskompetenz gestärkt. Jugendliche sollen für die Verbreitung und Auswirkung von Fake News sensibilisiert und das kritische Denken gefördert werden.
Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.
Buchung
Termin & Dauer: nach Absprache, 2 Unterrichtseinheiten
Alter: ab 5. Schulstufe
Hinweis: Dieser Workshop ist auf den Lehrplan „Digitale Grundbildung“ abgestimmt.
Ort: nach Absprache
Kosten: keine
Hinweis
Dieser Workshop kann für den Finanzführerschein als Modul L angerechnet werden.
Meine digitale Welt
Wie gehen wir in der digitalen Welt miteinander um? Welche Wirkung können Kommentare, Bilder und Nachrichten auf andere haben? Und warum werden dieselben Inhalte von Menschen oft unterschiedlich wahrgenommen?
Im Workshop setzen sich Jugendliche mit dem Thema „Netiquette“ und den Auswirkungen des eigenen Verhaltens auseinander. Wir setzen Impulse zur verantwortungsvollen Kommunikation und geben Anstöße für ein achtsames Miteinander in digitalen Medien. Gleichzeitig sammeln wir Handlungsmöglichkeiten, wie sich Jugendliche im Netz sicher bewegen und vor Gefahren schützen können.
Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.
Buchung
Termin & Dauer: nach Absprache, 2 Unterrichtseinheiten
Alter: 5. bis 7. Schulstufe
Hinweis: Dieser Workshop ist auf den Lehrplan „Digitale Grundbildung“ abgestimmt.
Ort: nach Absprache
Kosten: keine
Deine Stärken im Spotlight
Zeugnisse und Fachkompetenzen sind bei Bewerbungen und für die Karriere wichtig. Aber auch auf die sogenannten Soft Skills legen Arbeitgeber*innen und Personaler*innen zunehmend mehr Wert. Bei diesem Workshop rücken wir die Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen ins Rampenlicht. Spielerisch beleuchten sie ihre persönlichen Leidenschaften, Hobbys und Talente und erfahren, wie sie diese in ihrer Freizeit aktiv einbringen und erproben können. Die Jugendlichen erhalten Ideen, wie und wo man sich freiwillig engagieren kann: in einem Verein, bei diversen Projekten oder über die Engagement-Plattform aha plus. Dabei erfahren sie, welche Pluspunkte freiwillige Tätigkeiten für einen persönlich und auch für die berufliche Laufbahn bringen.
Hinweis
Der Workshop „Deine Stärken im Spotlight“ eignet sich besonders für das Unterrichtsfach „Berufsorientierung“ und beinhaltet Aspekte des informellen Lernens.
Buchung
Termin & Dauer: auf Anfrage, 2 Unterrichtseinheiten
Ort: nach Absprache
Alter: 12 bis 16 Jahre
Kosten: keine
FrageRaum Politik
Luke
16 Jahre
Am besten hat mir gefallen, dass die Politiker*innen viel von ihren Parteien erklärt haben, was sie machen und für was sie stehen – damit man sich auch ein wenig auskennt, welche man wählen kann.
Der „FrageRaum Politik“ steht im Zeichen des aktiven Austausches und der Meinungsbildung zwischen Jugendlichen und Politiker*innen. Jugendliche haben dabei die Gelegenheit, Vorarlberger Politiker*innen und ihre Parteien kennenzulernen. Die Teilnehmer*innen erarbeiten in Kleingruppen – sogenannten FrageRäumen – gemeinsam mit geschulten Begleitpersonen Fragen. Die jeweiligen FrageRäume werden im Rundgang einzeln von den teilnehmenden Politiker*innen besucht. Dort werden die von den Jugendlichen erarbeiteten Themen diskutiert. Im anschließenden Plenum besteht die Möglichkeit, persönliche Fragen an die Politiker*innen zu stellen.
Tipp
Auf unserer Website stellen wir nun auch Materialien für die Vorbereitung zur Verfügung. Diese Unterlagen dienen als Unterstützung für die Vorbereitung der Jugendlichen für den FrageRaum Politik. Zum Download geht’s hier.
Dieses Angebot eignet sich besonders für das Unterrichtsfach „Geschichte/Politische Bildung und Sozialkunde“ zu den Themen „Politische Urteilskompetenz“ und „Politische Handlungskompetenz“, sowie für das Unterrichtsfach „Deutsch“ zum Thema „Demokratische Gesprächs- und Kommunikationskultur und kommunikatives Verhalten“.
Du möchtest herausfinden, welcher Beruf zu dir passt? Oder du brauchst noch eine Praktikumsstelle? Hier bekommst du wichtige Infos zu Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und Auslandspraktikum – von den Voraussetzungen über deine Rechte bis hin zu Tipps für die Suche.
– Arten von Praktika und Checklisten – Bewerbungstipps – Praktikumsbörsen
Warum ein Praktikum machen?
Bei einem Praktikum kannst du das, was du in der Schule lernst, in der Arbeitswelt ausprobieren. Du bekommest einen guten Einblick in Berufe und kannst testen, ob dir ein Job gefällt.
Voraussetzungen
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht fertig haben. Unter 15 Jahren gibt es die Möglichkeit zu schnuppern.
Freiwilliges Praktikum
Ein Freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Ferien, vor einer Ausbildung oder einem Studium machen. Es hilft dir, dich zu orientieren, die Zeit sinnvoll zu nützen und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Wie lange das Praktikum dauert, vereinbarst du direkt mit dem*der Arbeitgeber*in.
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum gehört zu deiner Ausbildung in der Schule, an der Hochschule oder im Studium. Manche Ausbildungen verlangen ein Praktikum schon vor dem Start. Bei anderen ist es während der Ausbildung vorgesehen. Die Dauer des Praktikums ist dabei oft festgelegt. Wichtig ist, dass du Aufgaben machst, die zu deiner Ausbildung passen.
Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland?
Du kannst ein Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland machen.
Infos zu Pflichtpraktika in Österreich findest du in diesem Video:
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Ein Praktikum im Ausland bringt einige Vorteile:
Du machst viele neue Erfahrungen.
Du lernst andere Kulturen kennen.
Du entwickelst deine Persönlichkeit weiter.
Du bekommst Einblicke in andere Arbeitsweisen.
Du erweiterst deinen Horizont.
Ein Auslandspraktikum ist auch gut für deinen Lebenslauf.
Über Erasmus+ kannst du für ein Pflichtpraktikum im Auslandmanchmal finanzielle Unterstützung bekommen – aber nur, wenn es sich um ein Praktikum im Bereich der Berufsausbildung dreht.
Erasmus+
Ein Erasmus+-Praktikum ist ein gefördertes Praktikum im Ausland. Es ist für Studierende, Lehrlinge, Schüler*innen und Absolvent*innen bis zu 12 Monaten nach ihrem Abschluss. Das Praktikum dauert meistens zwei bis 12 Monate. Dabei sammelst du Berufserfahrung, lernst Sprachen und andere Kulturen kennen.
Deine erste Ansprechperson ist deine Schule, dein Lehrbetrieb oder deine Universität/Hochschule. Sie müssen dir Inhalt und Dauer des Praktikums bestätigen.
Achtung
Einzelne Personen können keinen Erasmus+-Antrag stellen. Deine Schule oder dein Lehrbetrieb muss ein Erasmus+-Projekt haben. Wenn nicht, kannst du vielleicht über eine „Mittlerorganisation“ ein gefördertes Praktikum machen. In Österreich ist das zum Beispiel IFA. In Vorarlberg ist es die VHS Hohenems (Ansprechperson Elisabeth Schmid).
Versicherungen
Unfallversicherung
Bei einem bezahlten Praktikum bist du meistens unfallversichert.
Bei einem unbezahlten Praktikum bist du nur dann versichert, wenn du „betrieblich eingegliedert“ bist – das heißt, wenn du im Betrieb wie ein*e Mitarbeiter*in mit festen Zeiten und klaren Aufgaben arbeitest. In diesem Fall muss der Betrieb, dich bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzumelden.
Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
Du bist nur versichert, wenn du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst (Stand 2026: € 551,10 pro Monat).
Verdienst du weniger, bist du nicht automatisch krankenversichert. Dann brauchst du entweder eine Mitversicherung (zum Beispiel über deine Eltern) oder eine freiwillige Versicherung.
Was tun, wenn das Praktikum unbezahlt ist?
Bei einem unbezahlten Praktikum gibt es oft keinen automatischen Versicherungsschutz – das ist ein Risiko. Kläre vorab ab, ob der Betrieb dich unfallversichert (zum Beispiel über die AUVA). Überlege, ob du dich freiwillig krankenversichern musst, wenn du nicht mitversichert bist.
Tipp
Frag im Betrieb nach, ob und wie du angemeldet wirst. Wenn du unsicher bist, kannst du direkt bei der ÖGK oder der AUVA nachfragen.
Rechte und Pflichten
Bevor du ein Praktikum machst, ist wichtig zu klären, ob es wie ein Arbeitsverhältnis oder wie ein Ausbildungsverhältnis behandelt wird. Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika können beides sein.
Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis besteht dann, wenn typische Merkmale von echter Arbeit überwiegen.
Das sind zum Beispiel:
Eingliederung in den Arbeitsablauf: Du arbeitest wie andere Personen im Betrieb mit.
Weisungsgebundenheit: Du musst dich an deine Aufgaben, deinen Arbeitsort und deine Arbeitszeiten laut deinem Arbeitsvertrag zwischen dir und deinem*deiner Chef*in halten.
Persönliche Arbeitspflicht: Du musst die Arbeit selbst erledigen.
Wenn dein Praktikum wie ein Arbeitsverhältnis ist, hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen. Du bringst dem Unternehmen eine persönliche Arbeitsleistung.
Deine Rechte sind zum Beispiel:
Anspruch auf einen angemessenen oder kollektivvertraglichen Lohn
Bei einem Praktikum als Ausbildungsverhältnis geht es ums Lernen und darum, einen Beruf kennenzulernen. Es muss für dich eine Ansprechperson geben, der du Fragen stellen und von der du etwas lernen kannst. Du sollst das, was du in deiner Ausbildung lernst, in der Praxis üben können und unter Anleitung möglichst viele unterschiedliche Dinge ausprobieren dürfen. Im Vordergrund steht also der Ausbildungszweck – nicht, dass du eine bestimmte Arbeitsleistung erbringst.
Hier hast du kein Recht auf eine Mindestbezahlung. Trotzdem wird immer eine Praktikumsvereinbarung mit dem Betrieb gemacht.
Beim Ausbildungsverhältnis bekommst du kein Gehalt, nur eventuell ein Taschengeld. Wenn du krank bist, bekommst du keine Weiterzahlung. Du hast keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.
Wichtig
Wie du bezahlt wirst, hängt davon ab, wie sehr du im Betrieb wie eine Arbeitskraft eingesetzt wirst bzw. wie sehr du eine Arbeitsleistung erbringen musst: je mehr feste Arbeitszeiten und Pflichten du hast, desto eher bist du in einem Arbeitsverhältnis. Für alle unter 18 Jahren gelten besondere Schutzregeln. Diese stehen im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Dort steht zum Beispiel, dass du höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten darfst. Der Urlaubsanspruch steht im Urlaubsgesetz.
Pflichtpraktika müssen zum Lehrplan passen. Im Lehrplan ist festgelegt, welche Aufgaben du im Betrieb machen sollst und was du dabei lernen musst. Klär mit deiner Schule ab, ob das Praktikum angerechnet wird.
Vereinbare vorab, was in der Bestätigung am Ende stehen soll – besonders im Hinblick auf die zu erreichenden Lernziele, vor allem in Hinblick auf die zu erreichenden Lernziele.
Überleg dir, was du dir vom Praktikum erwartest und was du lernen möchtest. Mach dir dazu auch Notizen.
Suche eine Praktikumsstelle
Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte oder Freund*innen. Verlass dich aber nicht darauf, sondern suche selbst aktiv nach Praktikumsstellen. Deine Schule hat vielleicht eine Liste mit Praktikumsbetrieben. Lehrpersonen oder Schüler*innen aus höheren Klassen können dir auch Tipps geben. Frage dich: Hast du alle Betriebe in deiner Nähe kontaktiert, die zu deiner gewünschten Branche passen?
Mach dir eine Liste mit allen Betrieben, die du kontaktierst. Damit behältst du den Überblick. Wenn du für dein Pflichtpraktikum keine Stelle findest, kannst du diese Liste in der Schule zeigen und damit nachweisen, dass du dich um eine Stelle bemüht hast.
Achte darauf, dass deine Bewerbung aktuell und gut gemacht ist. Informiere dich über den Betrieb und schreibe das in dein Motivationsschreiben. Bereite dich gut auf das Bewerbungsgespräch vor: Kenne deine Stärken und stelle Fragen.
Klär im Vorhinein ab, ob dein Praktikum ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis ist.
Kläre folgende Punkte ab und halte sie schriftlich fest: deine genauen Aufgaben, der Beginn und das Ende deines Praktikums, deine Arbeitszeit, die Entlohnung in einem Arbeitsvertrag und deine Kolletivvertrags-Zugehörigkeit
Wenn du etwas unterschreiben sollst (Arbeitsvertrag, Dienstzettel oder Praktikumsvereinbarung), lies alles genau durch. Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst. Du kannst es auch von der Arbeiterkammer prüfen lassen. Leg fest, wann deine tägliche Arbeitszeit beginnt und endet. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten vereinbare deine freien Tage vorher. Achtung: Wenn du unter 18 Jahre alt bist, darfst du keine Überstunden machen!
Während dem Praktikum
Überprüfe die Anmeldung zur Sozialversicherung
Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis ist, muss dich der Betrieb bei einem der zwei Sozialversicherungsträger anmelden: der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Verdienst du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2026: 551,10 Euro), bist du vollversichert. Das heißt: Du bist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Verdienst du unter der Geringfügigkeitsgrenze, musst du zumindest unfallversichert werden.
Mache Notizen zur Arbeitszeit und zu deinen Aufgaben
Schreibe jeden Tag auf, wie lange du gearbeitet hast und was du gemacht hast. Das hilft dir später beim Praktikumsbericht für die Schule. Wenn es Probleme im Praktikum gibt, kannst du deine Notizen als Nachweis verwenden.
Überprüfe die Lernfortschritte und Ausbildungsziele
Überprüfe während des Praktikums immer wieder, ob die vereinbarten Punkte eingehalten werden. Schau auch, ob deine Erwartungen erfüllt werden und ob du das lernst, was ausgemacht wurde.
Nach dem Praktikum
Hol dir eine Praktikumsbestätigung
Am Ende des Praktikums musst du eine Praktikumsbestätigung bekommen. Bei einem Pflichtpraktikum brauchst du sie für die Schule. Für andere Praktika ist sie gut für spätere Bewerbungen. Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis war, hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis.
Besprich dein Praktikum
Sprich nach dem Praktikum mit deinen Lehrpersonen oder mit der Ansprechperson im Betrieb. Überlegt gemeinsam, welche Erfahrungen und Werte du mitnimmst und was du anderen weitergeben kannst.
Hol dir Geld vom Finanzamt zurück!
Das Geld aus einem Pflichtpraktikum ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Wenn du im Jahr weniger als 13.308 Euro (Stand: 2025) verdienst, kannst du dir die Lohnsteuer innerhalb von fünf Jahren über die Arbeitnehmer*innenveranlagung vom Finanzamt zurückholen. Wenn du unter dieser Grenze bleibst und Sozialversicherung zahlst, kannst du das dort auch angeben. Dann bekommst du die sogenannte Negativsteuer zurück.
Wenn dir Geld von deinem Praktikum nicht bezahlt wurde (zum Beispiel Urlaubsersatz oder Überstunden), sollst du deinen*deine Chef*in sofort und schriftlich um die Auszahlung bitten.
Wenn es Probleme gibt, melde dich schnell beim Betriebsrat, bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer.
Mehr Infos zu gesetzlichen Vorschriften, Gehalt und vieles mehr bekommst du bei der Arbeiterkammer. Wenn du Hilfe beim Pflichtpraktikum brauchst oder Fragen hast, können dir deine Schule und die Direktion weiterhelfen.
Aufnahmeorganisationen für Freiwillige im Rahmen des EU-Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ (ESK)
Der ESK-Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren über einen längeren Zeitraum in einem anderen Land in einer gemeinnützigen Einrichtung im Sozial-, Kultur- und/oder Umweltbereich mitzuhelfen.
Ziele dabei sind:
die Förderung des Engagements junger Menschen
der interkulturelle Austausch
das Kennenlernen des Gastlandes
die gemeinsame Projektgestaltung im Sinne von Nachhaltigkeit, Chancenförderung und konstruktivem Dialog auf Augenhöhe
Solidarität, Akzeptanz, Diversität und Inklusion sind dabei wichtige Eckpfeiler.
Aktuelle Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg
Detaillierte Projektbeschreibungen der derzeitigen Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg (Englisch):
Ihr möchtet Freiwillige in eurer Organisation aufnehmen?
Habt ihr interessante gemeinnützige Projekte und Aktivitäten, für die ihr zusätzliche helfende Hände braucht? Möchtet ihr jungen Menschen aus dem europäischen Raum die Chance geben, in eurer Organisation neue Fähigkeiten zu erlernen? Schätzt ihr gleichzeitig die kulturelle Diversität und das internationalen Flair? Seid ihr neugierig auf die Kreativität, die Ideen und neuen Perspektiven, die internationale Freiwillige in eure Projekte mitbringen?
Der ESK-Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programmes Europäisches Solidaritätskorps. Es fördert das Engagement junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen. Die Tätigkeit soll den Teilnehmenden reiche Erfahrungen sowohl in fachlicher als auch in sozialer Hinsicht bieten und der Aufnahmeorganisation die Unterstützung eines*einer motivierten und engagierten Freiwilligen aus einem anderen Land ermöglichen. Mögliche Einsatzbereiche sind Einrichtungen im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich, wie beispielsweise die Offene oder Verbandliche Jugendarbeit, Museen, Kulturcafés, Naturreservate, Bibliotheken, etc.
Welche Aufgaben hat die Aufnahmeorganisation?
Die Aufnahmeorganisation stellt Unterkunft (Einzelzimmer) und Verpflegung (drei Mahlzeiten pro Tag bzw. Verpflegungsgeld). Des Weiteren benennt die Aufnahmeorganisation eine Ansprechperson für die Freiwilligen, um die kontinuierliche Begleitung und Betreuung sicherzustellen.
Was kostet die Aufnahme von Freiwilligen?
An Kosten fallen für die Aufnahmeorganisation das Bereitstellen einer Unterkunft und Verpflegung an. Wenn keine Möglichkeit besteht, direkt bei der Aufnahmeorganisation zu essen, ist ein Verpflegungsgeld auszuzahlen (Richtwert € 280,- pro Monat).
Als Förderung erhält die Aufnahmeorganisation vom aha eine Unterstützungspauschale von € 350,- pro Monat.
Die Freiwilligen werden über das Programm reise-, kranken-, unfall- und haftpflichtversichert. Die Organisation von Deutschkursen und dafür anfallende Unterlagen übernimmt das aha. Die Fahrt- und Reisekosten werden bis zu einem Pauschalwert vom aha refundiert. Ebenfalls steht den Freiwilligen ein monatliches Taschengeld zu, welches vom aha überwiesen wird.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Aufnahmeorganisation formuliert, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem aha, ein Projekt für die Freiwilligen. Die Nationalagentur für das Programm entscheidet über die Genehmigung des Projekts. Die Projekte werden über Datenbanken veröffentlicht, worauf sich Interessierte bewerben können. Nach Bewerbungsschluss wählt die Aufnahmeorganisation den*die Freiwillige*n selbst aus.
Zu beachten ist, dass vom Zeitpunkt der Entscheidung zur Aufnahme eines*einer Freiwilligen bis zum tatsächlichen Projektstart etwa sechs bis acht Monate vergehen. Für weitere Informationen bzw. bei Interesse, als Aufnahmeorganisation aktiv zu werden, wende dich bitte an Karla Zweier: karla.zweier@aha.or.at
Anlaufstellen
Europäisches Solidaritätskorps
Der ESK-Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programmes Europäisches Solidaritätskorps. www.solidaritaetskorps.at
Luke
16 Jahre
Am besten hat mir gefallen, dass die Politiker*innen viel von ihren Parteien erklärt haben, was sie machen und für was sie stehen – damit man sich auch ein wenig auskennt, welche man wählen kann.