Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Als Jugendliche*r hast du bestimmte Rechte – aber auch Regeln, an die du dich halten musst. Mach dich schlau über das Jugendgesetz und erfahre, was für Kinder und Jugendliche in Vorarlberg gilt.

Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz

Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du abends unterwegs sein darfst oder ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke erlaubt sind. Es gibt dir und deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten klare Regeln und Orientierung. Wenn du dich nicht an das Kinder- und Jugendgesetz hältst, kann das Folgen haben. Das kann zum Beispiel ein Beratungsgespräch, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe sein.

Ausgehen und Altersnachweis

Du darfst nur so lange unterwegs sein, wie es in der Tabelle steht. Wenn eine erwachsene Aufsichtsperson dabei ist, darfst du länger bleiben. Das können deine Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, oder eine andere erwachsene Person, die von ihnen die Aufsicht übernommen hat.

Hinweis

Wenn deine Ausgehzeit endet, darfst du dich bis 5 Uhr morgens nicht mehr an öffentlichen Orten (zum Beispiel Park, Bar, öffentliches Verkehrsmittel …) aufhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn es du dafür einen triftigen Grund hast, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit.

Wenn du unterwegs bist, solltest du immer einen Altersnachweis dabei haben. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. In Vorarlberg gilt auch die aha card als offizieller Altersnachweis nach dem Kinder- und Jugendgesetz. Deine aha card kannst du kostenlos hier beantragen.

Alkohol, Nikotin & Co

Nicht gebrannten Alkohol wie Bier, Wein und Sekt darfst du ab 16 Jahren trinken. Gebrannter Alkohol wie Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Likör ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Achtung: Mischgetränke wie zum Beispiel Cocktails enthalten oft gebrannten Alkohol und sind deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. (diesen zweiten Satz habe ich ergänzt).

Die Regeln für Rauchen und alle Nikotin- und Tabakerzeugnisse sind strenger. Zigaretten, Tabak, Nikotinbeutel, Snus und Wasserpfeifen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Das gilt auch für elektronische Produkte wie E-Shishas und E-Zigaretten (Vapes).

Wenn dich die Polizei mit Alkohol oder Nikotinprodukten erwischt, die du noch nicht haben darfst, kann sie dir diese abnehmen und vernichten.

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Medien

Wenn du unter 18 Jahre alt bist darfst du bestimmte Medien (zum Beispiel Filme), bestimmte Datenträger (zum Beispiel Computerspiele), bestimmte Gegenstände (zum Beispiel Softguns) und bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Onlyfans) nicht kaufen, besitzen oder nutzen.
Das gilt vor allem für Inhalte, die:

Zwei Burschen schauen in ein Smartphone

Reisen und Übernachten

Verreisen darfst du unter 18 Jahren nur mit der Erlaubnis deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mit ihrer Erlaubnis darfst du auch alleine – ohne erwachsene Begleitung – reisen.

Wenn du ohne Erwachsene unterwegs bist, solltest du eine unterschriebene Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten in der entsprechenden Landessprache dabeihaben. Vorlagen dafür bekommst du beim ÖAMTC.

Kopftuch in der Schule

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es für Mädchen in der Schule eine neue Regel. Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du in der Schule kein Kopftuch tragen.

Jugendliche und Erziehungsberechtigte können sich bei Fragen und Unsicherheiten an folgende Einrichtungen wenden:

Ab 18 Jahren

Mit 18 Jahren bist du volljährig und hast alle Rechte und Pflichten von Erwachsenen. Dazu zählt zum Beispiel, dass du nun auch heiraten darfst.

Wichtig!

Du musst selbst JA zu dieser Hochzeit sagen. Niemand darf dich zur Heirat zwingen. Mehr Informationen dazu bekommst du hier.

Weitere Rechte und Pflichten

Hier findest du einen Überblick über weitere Rechte und Pflichten.

Jugendschutz in Österreich

Infos zum Jugendschutz in Österreich findest du hier.

Wichtig

Du musst dich immer an die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes halten, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich deshalb vorher über die dortigen Bestimmungen!

Jugendschutz in leichter Sprache

Jugendschutz im Ausland

Wenn du im Ausland bist, gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst.
Deshalb solltest du dich vor deiner Reise darüber informieren, welche Regeln dort für dich als Jugendliche*r gelten.

Teste dein Wissen

Kennst du deine Rechte und Pflichten? Mach mit beim Quiz und teste dein Wissen!

Linktipps

Info

Unsere Workshops sind auch für Jugendgruppen im außerschulischen Kontext und Lehrlinge geeignet und können ab acht Personen angefragt werden. Die Inhalte werden an die Dialoggruppe angepasst.

Finanzführerschein Modul M oder L

Das Ziel des Vorarlberger Finanzführerscheins ist es, Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit Geld näher zu bringen. Das aha richtet den Blick auf digitale Themen und holt Jugendliche in ihrer Lebenswelt ab. Soziale Medien können kostenlos genutzt werden, doch wie verdienen Plattformen ihr Geld? In der digitalen Welt gilt „Wenn es nichts kostet, dann bist du das Produkt.“ Auch Fake News begegnen uns im täglichen Leben und das Widerlegen kann mit hohen Kosten verbunden sein. Auch in der digitalen Welt ist das Thema Geld allgegenwärtig.

Module

Das aha bietet den Workshop „Du bist das Produkt“ für das Modul M (7. bis 9. Schulstufe) und den Workshop „Fakt oder Fake“ für das Modul L (9. bis 13. Schulstufe) des Finanzführerscheins an.

Buchung

Weitere Informationen zum Finanzführerschein unter www.fitfuersgeld.at

Logo des Land Vorarlberg

projekt IDEEN generator

Wie aus (d)einer Idee Wirklichkeit werden kann! Du planst ein Projekt und weißt nicht, wie du starten sollst? Du willst wissen, was ein Projekt ausmacht, was du beachten musst und wer dich unterstützen kann? Im Workshop bekommst du die wichtigsten Informationen zur Projektarbeit. Dabei kannst du Ideen weiterentwickeln und eine erste Skizze des Projekts machen. Es wird kreativ und macht Spaß!

Der Workshop ist vor allem für Jugendliche, die noch wenig bis keine Projekterfahrung haben.

Buchung

Projekt Schmiede

Das Angebot der Projekt Schmiede richtet sich an Jugendliche, die mitten in der Planungsphase ihres Projektes stecken. Dabei stellen junge Menschen ihre Projektideen einem ausgewählten Publikum vor und holen sich in moderiertem Rahmen Feedback zu ihrem Projekt. Jugendliche, die schon Projekte umgesetzt haben, können über ihre Erfahrungen berichten.

Das Format kann schulintern (mit mehreren Klassen und Projekten) umgesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an einem einrichtungsübergreifenden Termin teilzunehmen. Ort und Datum werden dann gemeinsam festgelegt.

Buchung

What the ESK?!

Mit dem Freiwilligendienst des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) haben junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit, sich in Europa im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich zu engagieren. Dabei können sie ein anderes Land entdecken, neue Bekanntschaften schließen und nebenbei eine Sprache lernen – und das fast kostenlos. Doch wer darf daran teilnehmen? Wo und wie bewerbe ich mich und welche Gedanken sollte ich mir vorab machen? Diese Fragen werden im Rahmen des Workshops „What the ESK?!“ beantwortet.

Ziel

Ziel des Workshops ist es, den Jugendlichen interaktiv einen Überblick über den ESK-Freiwilligendienst zu verschaffen und ihnen wichtige Aspekte wie Finanzierung, Versicherung und Bewerbungsprozess zu vermitteln. Zudem berichten junge ehemalige Freiwillige von ihren eigenen ESK-Erfahrungen.

Buchung

Derzeit nicht verfügbar

Workshops für das Sommersemester 2027

Sollten Sie Interesse an unseren Workshops für das Sommersemester haben, können Sie diese ab 1. Februar 2027 buchen. Gerne können Sie uns Ihre Kontaktinformationen in diesem Formular hinterlassen und wir informieren Sie rechtzeitig über die Öffnung der Anmeldung für das Sommersemester. Zum Formular

Du bist das Produkt!

„Wenn es dich nichts kostet, dann bist du das Produkt!“ Diese Weisheit gilt ganz besonders fürs Internet. Gemeinsam mit den Jugendlichen schauen wir, wie das digitale Geschäftsmodell funktioniert und welche Taktiken damit verfolgt werden. Welche Optionen haben junge Menschen, um mit ihren eigenen Daten verantwortungsvoll umzugehen? Jugendliche setzen sich im Workshop mit ihrer Rolle in digitalen Medien und sozialen Netzwerken auseinander. Gemeinsam reflektieren wir, wie ein bewusster Umgang mit der digitalen Welt aussehen kann und sammeln Tipps und Handlungsoptionen dafür.

Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.

Buchung

Hinweis

Dieser Workshop kann für den Finanzführerschein als Modul M angerechnet werden.
Logo des Land Vorarlberg
Logo MINT4all

Fakt oder Fake?

Im Netz sind wir täglich mit Meldungen konfrontiert, die uns ins Grübeln bringen und wir entscheiden, ob wir die Information glauben oder nicht. Gemeinsam mit den Jugendlichen sehen wir uns Beispiele für manipulierte Inhalte an und befassen uns mit hilfreichen Tools zur Überprüfung von diesen.

Wir fördern und unterstützen Heranwachsende im Umgang mit im Netz gefundenen Informationen und Fakten und helfen ihnen, Quellenkritik zu entwickeln. Dadurch werden sie in ihrer Informationskompetenz gestärkt. Jugendliche sollen für die Verbreitung und Auswirkung von Fake News sensibilisiert und das kritische Denken gefördert werden.

Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.

Buchung

Hinweis

Dieser Workshop kann für den Finanzführerschein als Modul L angerechnet werden.

Meine digitale Welt

Wie gehen wir in der digitalen Welt miteinander um? Welche Wirkung können Kommentare, Bilder und Nachrichten auf andere haben? Und warum werden dieselben Inhalte von Menschen oft unterschiedlich wahrgenommen?

Im Workshop setzen sich Jugendliche mit dem Thema „Netiquette“ und den Auswirkungen des eigenen Verhaltens auseinander. Wir setzen Impulse zur verantwortungsvollen Kommunikation und geben Anstöße für ein achtsames Miteinander in digitalen Medien. Gleichzeitig sammeln wir Handlungsmöglichkeiten, wie sich Jugendliche im Netz sicher bewegen und vor Gefahren schützen können.

Unsere Workshops werden mit interaktiven Methoden gestaltet. Als Workshop-Leiter*innen bieten wir den Jugendlichen einen Raum für Reflexion und Austausch. Die Inhalte und Methoden werden an die Gruppe flexibel angepasst und können je nach Gruppendynamik und Interessen variieren.

Buchung

Deine Stärken im Spotlight

Zeugnisse und Fachkompetenzen sind bei Bewerbungen und für die Karriere wichtig. Aber auch auf die sogenannten Soft Skills legen Arbeitgeber*innen und Personaler*innen zunehmend mehr Wert. Bei diesem Workshop rücken wir die Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen ins Rampenlicht. Spielerisch beleuchten sie ihre persönlichen Leidenschaften, Hobbys und Talente und erfahren, wie sie diese in ihrer Freizeit aktiv einbringen und erproben können. Die Jugendlichen erhalten Ideen, wie und wo man sich freiwillig engagieren kann: in einem Verein, bei diversen Projekten oder über die Engagement-Plattform aha plus. Dabei erfahren sie, welche Pluspunkte freiwillige Tätigkeiten für einen persönlich und auch für die berufliche Laufbahn bringen.

Hinweis

Der Workshop „Deine Stärken im Spotlight“ eignet sich besonders für das Unterrichtsfach „Berufsorientierung“ und beinhaltet Aspekte des informellen Lernens.

Buchung

FrageRaum Politik

Luke

16 Jahre

Am besten hat mir gefallen, dass die Politiker*innen viel von ihren Parteien erklärt haben, was sie machen und für was sie stehen – damit man sich auch ein wenig auskennt, welche man wählen kann.

Der „FrageRaum Politik“ steht im Zeichen des aktiven Austausches und der Meinungsbildung zwischen Jugendlichen und Politiker*innen. Jugendliche haben dabei die Gelegenheit, Vorarlberger Politiker*innen und ihre Parteien kennenzulernen. Die Teilnehmer*innen erarbeiten in Kleingruppen – sogenannten FrageRäumen – gemeinsam mit geschulten Begleitpersonen Fragen. Die jeweiligen FrageRäume werden im Rundgang einzeln von den teilnehmenden Politiker*innen besucht. Dort werden die von den Jugendlichen erarbeiteten Themen diskutiert. Im anschließenden Plenum besteht die Möglichkeit, persönliche Fragen an die Politiker*innen zu stellen.

Tipp

Auf unserer Website stellen wir nun auch Materialien für die Vorbereitung zur Verfügung. Diese Unterlagen dienen als Unterstützung für die Vorbereitung der Jugendlichen für den FrageRaum Politik. Zum Download geht’s hier.

Dieses Angebot eignet sich besonders für das Unterrichtsfach „Geschichte/Politische Bildung und Sozialkunde“ zu den Themen „Politische Urteilskompetenz“ und „Politische Handlungskompetenz“, sowie für das Unterrichtsfach „Deutsch“ zum Thema „Demokratische Gesprächs- und Kommunikationskultur und kommunikatives Verhalten“.

Buchung

Du möchtest herausfinden, welcher Beruf zu dir passt? Oder du brauchst noch eine Praktikumsstelle? Hier bekommst du wichtige Infos zu Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und Auslandspraktikum – von den Voraussetzungen über deine Rechte bis hin zu Tipps für die Suche.

Hier geht’s um …

– Arten von Praktika und Checklisten
– Bewerbungstipps
– Praktikumsbörsen

Warum ein Praktikum machen?

Bei einem Praktikum kannst du das, was du in der Schule lernst, in der Arbeitswelt ausprobieren. Du bekommest einen guten Einblick in Berufe und kannst testen, ob dir ein Job gefällt.

Voraussetzungen

Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht fertig haben. Unter 15 Jahren gibt es die Möglichkeit zu schnuppern.

Freiwilliges Praktikum

Ein Freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Ferien, vor einer Ausbildung oder einem Studium machen. Es hilft dir, dich zu orientieren, die Zeit sinnvoll zu nützen und berufliche Erfahrungen zu sammeln. Wie lange das Praktikum dauert, vereinbarst du direkt mit dem*der Arbeitgeber*in.

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum gehört zu deiner Ausbildung in der Schule, an der Hochschule oder im Studium. Manche Ausbildungen verlangen ein Praktikum schon vor dem Start. Bei anderen ist es während der Ausbildung vorgesehen. Die Dauer des Praktikums ist dabei oft festgelegt. Wichtig ist, dass du Aufgaben machst, die zu deiner Ausbildung passen.

Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland?

Du kannst ein Pflichtpraktikum in Österreich oder im Ausland machen.

Infos zu Pflichtpraktika in Österreich findest du in diesem Video:

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Ein Praktikum im Ausland bringt einige Vorteile:

Über Erasmus+ kannst du für ein Pflichtpraktikum im Ausland manchmal finanzielle Unterstützung bekommen – aber nur, wenn es sich um ein Praktikum im Bereich der Berufsausbildung dreht.

Erasmus+

Ein Erasmus+-Praktikum ist ein gefördertes Praktikum im Ausland. Es ist für Studierende, Lehrlinge, Schüler*innen und Absolvent*innen bis zu 12 Monaten nach ihrem Abschluss. Das Praktikum dauert meistens zwei bis 12 Monate. Dabei sammelst du Berufserfahrung, lernst Sprachen und andere Kulturen kennen.

Informationen findest du auf der Webseite der Nationalagentur – des OeAD unter dem Bereich „Berufsbildung“.

Deine erste Ansprechperson ist deine Schule, dein Lehrbetrieb oder deine Universität/Hochschule. Sie müssen dir Inhalt und Dauer des Praktikums bestätigen.

Achtung

Einzelne Personen können keinen Erasmus+-Antrag stellen. Deine Schule oder dein Lehrbetrieb muss ein Erasmus+-Projekt haben. Wenn nicht, kannst du vielleicht über eine „Mittlerorganisation“ ein gefördertes Praktikum machen. In Österreich ist das zum Beispiel IFA. In Vorarlberg ist es die VHS Hohenems (Ansprechperson Elisabeth Schmid).

Versicherungen

Unfallversicherung

Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung

Was tun, wenn das Praktikum unbezahlt ist?

Bei einem unbezahlten Praktikum gibt es oft keinen automatischen Versicherungsschutz – das ist ein Risiko. Kläre vorab ab, ob der Betrieb dich unfallversichert (zum Beispiel über die AUVA). Überlege, ob du dich freiwillig krankenversichern musst, wenn du nicht mitversichert bist.

Tipp

Frag im Betrieb nach, ob und wie du angemeldet wirst. Wenn du unsicher bist, kannst du direkt bei der ÖGK oder der AUVA nachfragen.

Rechte und Pflichten

Bevor du ein Praktikum machst, ist wichtig zu klären, ob es wie ein Arbeitsverhältnis oder wie ein Ausbildungsverhältnis behandelt wird. Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika können beides sein.

Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis besteht dann, wenn typische Merkmale von echter Arbeit überwiegen.

Das sind zum Beispiel:

Wenn dein Praktikum wie ein Arbeitsverhältnis ist, hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen. Du bringst dem Unternehmen eine persönliche Arbeitsleistung.

Deine Rechte sind zum Beispiel:

Deine Pflichten sind zum Beispiel:

Mehr Infos findest du hier.

Ausbildungsverhältnis

Bei einem Praktikum als Ausbildungsverhältnis geht es ums Lernen und darum, einen Beruf kennenzulernen. Es muss für dich eine Ansprechperson geben, der du Fragen stellen und von der du etwas lernen kannst. Du sollst das, was du in deiner Ausbildung lernst, in der Praxis üben können und unter Anleitung möglichst viele unterschiedliche Dinge ausprobieren dürfen. Im Vordergrund steht also der Ausbildungszweck – nicht, dass du eine bestimmte Arbeitsleistung erbringst.

Hier hast du kein Recht auf eine Mindestbezahlung. Trotzdem wird immer eine Praktikumsvereinbarung mit dem Betrieb gemacht.

Beim Ausbildungsverhältnis bekommst du kein Gehalt, nur eventuell ein Taschengeld. Wenn du krank bist, bekommst du keine Weiterzahlung. Du hast keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.

Wichtig

Wie du bezahlt wirst, hängt davon ab, wie sehr du im Betrieb wie eine Arbeitskraft eingesetzt wirst bzw. wie sehr du eine Arbeitsleistung erbringen musst: je mehr feste Arbeitszeiten und Pflichten du hast, desto eher bist du in einem Arbeitsverhältnis. Für alle unter 18 Jahren gelten besondere Schutzregeln. Diese stehen im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Dort steht zum Beispiel, dass du höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten darfst. Der Urlaubsanspruch steht im Urlaubsgesetz.

Die rechtliche Situation von Praktikant*innen ist nicht immer klar. Wenn du Fragen hast, kannst du dich an die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder die Wirtschaftskammer wenden. Die Kontaktdaten findest du auf www.arbeiterkammer.at, www.gpa.at/die-gpa/bundeslaender/vorarlberg und www.wko.at.

Checkliste vor, während und nach dem Praktikum

Vor dem Praktikum

Vergleiche das Pflichtpraktikum und den Lehrplan

Suche eine Praktikumsstelle

Während dem Praktikum

Überprüfe die Anmeldung zur Sozialversicherung

Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis ist, muss dich der Betrieb bei einem der zwei Sozialversicherungsträger anmelden: der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Verdienst du mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2026: 551,10 Euro), bist du vollversichert. Das heißt: Du bist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Verdienst du unter der Geringfügigkeitsgrenze, musst du zumindest unfallversichert werden.

Mache Notizen zur Arbeitszeit und zu deinen Aufgaben

Schreibe jeden Tag auf, wie lange du gearbeitet hast und was du gemacht hast. Das hilft dir später beim Praktikumsbericht für die Schule. Wenn es Probleme im Praktikum gibt, kannst du deine Notizen als Nachweis verwenden.

Überprüfe die Lernfortschritte und Ausbildungsziele

Überprüfe während des Praktikums immer wieder, ob die vereinbarten Punkte eingehalten werden. Schau auch, ob deine Erwartungen erfüllt werden und ob du das lernst, was ausgemacht wurde.

Nach dem Praktikum

Hol dir eine Praktikumsbestätigung

Am Ende des Praktikums musst du eine Praktikumsbestätigung bekommen. Bei einem Pflichtpraktikum brauchst du sie für die Schule. Für andere Praktika ist sie gut für spätere Bewerbungen. Wenn dein Praktikum ein Arbeitsverhältnis war, hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis.

Besprich dein Praktikum

Sprich nach dem Praktikum mit deinen Lehrpersonen oder mit der Ansprechperson im Betrieb. Überlegt gemeinsam, welche Erfahrungen und Werte du mitnimmst und was du anderen weitergeben kannst.

Hol dir Geld vom Finanzamt zurück!

Praktikumsbörsen in Österreich

Bewerbungstipps

Was du bei der Bewerbung für dein Praktikum, deinen Ferien- oder Nebenjob wissen musst, findest du hier: Bewerbungsgespräch und Bewerbungsunterlagen.

Hinweis

Mehr Infos zu gesetzlichen Vorschriften, Gehalt und vieles mehr bekommst du bei der Arbeiterkammer. Wenn du Hilfe beim Pflichtpraktikum brauchst oder Fragen hast, können dir deine Schule und die Direktion weiterhelfen.

Aufnahmeorganisationen für Freiwillige im Rahmen des EU-Programms „Europäisches Solidaritätskorps“ (ESK)

Der ESK-Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren über einen längeren Zeitraum in einem anderen Land in einer gemeinnützigen Einrichtung im Sozial-, Kultur- und/oder Umweltbereich mitzuhelfen.

Ziele dabei sind:

Solidarität, Akzeptanz, Diversität und Inklusion sind dabei wichtige Eckpfeiler.

Aktuelle Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg

Detaillierte Projektbeschreibungen der derzeitigen Aufnahmeorganisationen in Vorarlberg (Englisch):

Ihr möchtet Freiwillige in eurer Organisation aufnehmen?

Habt ihr interessante gemeinnützige Projekte und Aktivitäten, für die ihr zusätzliche helfende Hände braucht? Möchtet ihr jungen Menschen aus dem europäischen Raum die Chance geben, in eurer Organisation neue Fähigkeiten zu erlernen? Schätzt ihr gleichzeitig die kulturelle Diversität und das internationalen Flair? Seid ihr neugierig auf die Kreativität, die Ideen und neuen Perspektiven, die internationale Freiwillige in eure Projekte mitbringen?

Der ESK-Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programmes Europäisches Solidaritätskorps. Es fördert das Engagement junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen. Die Tätigkeit soll den Teilnehmenden reiche Erfahrungen sowohl in fachlicher als auch in sozialer Hinsicht bieten und der Aufnahmeorganisation die Unterstützung eines*einer motivierten und engagierten Freiwilligen aus einem anderen Land ermöglichen. Mögliche Einsatzbereiche sind Einrichtungen im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich, wie beispielsweise die Offene oder Verbandliche Jugendarbeit, Museen, Kulturcafés, Naturreservate, Bibliotheken, etc.

Welche Aufgaben hat die Aufnahmeorganisation?

Die Aufnahmeorganisation stellt Unterkunft (Einzelzimmer) und Verpflegung (drei Mahlzeiten pro Tag bzw. Verpflegungsgeld). Des Weiteren benennt die Aufnahmeorganisation eine Ansprechperson für die Freiwilligen, um die kontinuierliche Begleitung und Betreuung sicherzustellen.

Was kostet die Aufnahme von Freiwilligen?

An Kosten fallen für die Aufnahmeorganisation das Bereitstellen einer Unterkunft und Verpflegung an. Wenn keine Möglichkeit besteht, direkt bei der Aufnahmeorganisation zu essen, ist ein Verpflegungsgeld auszuzahlen (Richtwert € 280,- pro Monat).

Als Förderung erhält die Aufnahmeorganisation vom aha eine Unterstützungspauschale von € 350,- pro Monat.

Die Freiwilligen werden über das Programm reise-, kranken-, unfall- und haftpflichtversichert. Die Organisation von Deutschkursen und dafür anfallende Unterlagen übernimmt das aha. Die Fahrt- und Reisekosten werden bis zu einem Pauschalwert vom aha refundiert. Ebenfalls steht den Freiwilligen ein monatliches Taschengeld zu, welches vom aha überwiesen wird.

Was sind die nächsten Schritte?

Die Aufnahmeorganisation formuliert, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem aha, ein Projekt für die Freiwilligen. Die Nationalagentur für das Programm entscheidet über die Genehmigung des Projekts. Die Projekte werden über Datenbanken veröffentlicht, worauf sich Interessierte bewerben können. Nach Bewerbungsschluss wählt die Aufnahmeorganisation den*die Freiwillige*n selbst aus.

Zu beachten ist, dass vom Zeitpunkt der Entscheidung zur Aufnahme eines*einer Freiwilligen bis zum tatsächlichen Projektstart etwa sechs bis acht Monate vergehen. Für weitere Informationen bzw. bei Interesse, als Aufnahmeorganisation aktiv zu werden, wende dich bitte an Karla Zweier: karla.zweier@aha.or.at

Anlaufstellen

Europäisches Solidaritätskorps

Der ESK-Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programmes Europäisches Solidaritätskorps.
www.solidaritaetskorps.at

Österreichische Nationalagentur

In Österreich ist der OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung – als Nationalagentur für das Europäische Solidaritätskorps zuständig.

OeAD-GmbH
Ebendorferstraße 7, 1010 Wien
Tel. 01-53408-0
kommunikation@oead.at

Regionalstelle Vorarlberg

Für die Umsetzung des Programmes in Vorarlberg ist das aha zuständig.

aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg
Poststraße 1, 6850 Dornbirn
Tel. 05572-52212
aha@aha.or.at

Weitere Infos