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Nicht jede Person bekommt automatisch einen Führerschein. Bevor die Führerscheinbehörde eine Lenkberechtigung erteilt, prüft sie verschiedene Voraussetzungen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Verkehrszuverlässigkeit. Das bedeutet: Die Behörde muss davon ausgehen können, dass du dich beim Fahren an die Regeln hältst und andere Menschen nicht gefährdest.

Gründe für fehlende Verkehrszuverlässigkeit:

  • Du verhältst dich im Straßenverkehr gefährlich oder rücksichtslos.
  • Du hast Straftaten begangen, bei denen die Gefahr besteht, dass du diese wiederholen könntest. Das ist deshalb wichtig, weil man ein Auto nutzen könnte, um diese Straftaten leichter zu begehen oder danach schnell zu verschwinden.

Beispiele für besonders gefährliches Verhalten im Straßenverkehr:

  • Starkes Rasen: Du fährst deutlich zu schnell und gefährdest dadurch andere Menschen. Das kann zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten oder auf Straßen mit vielen Fahrrädern und zu Fuß gehenden Personen besonders gefährlich sein.
  • Drängeln: Du fährst so knapp hinter einem anderen Fahrzeug, dass ein sicherer Abstand fehlt. Das führt zu gefährlichen Situationen und kann im schlimmsten Fall mit einem Unfall enden.
  • Gefährliches Überholen: Du überholst trotz schlechter Sicht oder an einer Stelle, an der das Überholen verboten ist.
  • Unerlaubte Straßenrennen: Du nimmst an einem verbotenen Rennen mit einem Auto, Motorrad oder Moped teil.
  • Fahrerflucht: Du bist an einem Unfall beteiligt und fährst weg, obwohl du anhalten und helfen musst.
  • Fahren ohne Lenkberechtigung: Du fährst, obwohl du keine passende Lenkberechtigung hast oder sie dir entzogen wurde.

Wichtig

Diese Beispiele sind nicht vollständig. Nicht jedes Fehlverhalten führt automatisch dazu, dass du keinen Führerschein bekommst. Entscheidend sind immer die genaue Situation und die Schwere des Verstoßes.

Bestimmte schwere Straftaten

Auch schwere Straftaten können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Das gilt vor allem dann, wenn die Behörde befürchtet, dass ein Fahrzeug für eine ähnliche Straftat verwendet werden könnte.

Mögliche Beispiele sind:

  • Wiederholte Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Eine Person begeht mehrmals Straftaten, nachdem sie Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
  • Sexualstraftaten: Dazu können zum Beispiel sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gehören.
  • Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzung: Dazu gehören zum Beispiel Mord, Totschlag oder eine schwere Verletzung einer anderen Person.
  • Mehrfache Körperverletzungen: Eine Person verletzt andere Menschen wiederholt, zum Beispiel durch Schläge. Dabei müssen die Verletzungen nicht jedes Mal schwer sein.
  • Raub, räuberischer Diebstahl oder Entführung: Eine Person nimmt anderen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung etwas weg oder hält eine Person gegen ihren Willen fest.

Wichtig

Diese Beispiele bedeuten nicht automatisch, dass die Person keinen Führerschein bekommt. Die Behörde muss immer jeden einzelnen Fall prüfen, ob die konkrete Straftat schwer genug ist und ob ein Fahrzeug weitere ähnliche Straftaten erleichtern könnte.

Dabei geht es nicht automatisch um jede Straftat. Die Behörde prüft zum Beispiel:

  • Wie schwer war die Straftat?
  • Wurde eine ähnliche Straftat schon mehrmals begangen?
  • Wurde ein Fahrzeug bei der Straftat verwendet?
  • Wie hat sich die Person danach verhalten?
  • Wie lange liegt die Tat zurück?

Die Behörde entscheidet jeden Fall einzeln

Die Behörde darf nicht einfach pauschal entscheiden. Sie muss jeden Fall einzeln prüfen. Dabei schaut sie sich die erwiesenen Tatsachen, die Schwere der Tat und die persönliche Entwicklung an. Auch die Zeit, die seit dem Vorfall vergangen ist, kann wichtig sein. Es kann also sein, dass eine Person nach einem bestimmten Vorfall vorübergehend keine Lenkberechtigung bekommt. Das bedeutet nicht automatisch, dass sie für immer keinen Führerschein machen darf.

Was kann die Behörde verlangen?

Wenn es Zweifel an deiner Verkehrszuverlässigkeit oder an deiner gesundheitlichen Eignung gibt, kann die Führerscheinbehörde zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen verlangen. Was genau notwendig ist, hängt von deinem konkreten Fall ab.

Möglich sind zum Beispiel:

  • Verkehrspsychologische Untersuchung: Dabei wird geprüft, ob du dich beim Fahren voraussichtlich an die Regeln hältst und auf andere Menschen Rücksicht nimmst. Die Untersuchung findet bei einer anerkannten verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle statt. Eine solche Untersuchung ist nicht bei jeder Anmeldung für den Führerschein notwendig.
  • Amtsärztliches Gutachten: Ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin beurteilt, ob du gesundheitlich zum Lenken geeignet bist. Dafür können auch weitere ärztliche Befunde oder fachärztliche Stellungnahmen notwendig sein.
  • Fachärztliche Stellungnahme: Je nach Grund kann die Behörde zum Beispiel eine psychiatrische oder andere fachärztliche Stellungnahme verlangen.
  • Nachweise über Beratung oder Therapie: In bestimmten Fällen können Nachweise über eine Beratung oder Therapie wichtig sein, zum Beispiel bei Problemen mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln. Ob solche Nachweise erforderlich sind, entscheidet die Behörde im konkreten Fall.
  • Kontrolluntersuchungen oder Auflagen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lenkberechtigung befristet oder mit Auflagen erteilt werden. Dazu können regelmäßige ärztliche Kontrollen gehören.

Die Behörde muss dir mitteilen, welche Unterlagen oder Untersuchungen du brauchst und bis wann du sie vorlegen musst. Wenn du einer verpflichtenden Anordnung nicht nachkommst, kann sich das Verfahren verzögern. Bei einer bereits bestehenden Lenkberechtigung kann sie bis zur Erfüllung der Anordnung entzogen werden.

Tipps für Betroffene:

  • Hol dir früh Beratung: Die Führerscheinbehörde kann dir erklären, welche Schritte in deinem Fall notwendig sind.
  • Gib im Verfahren richtige Angaben: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Problemen führen. Wenn du unsicher bist, frag nach, bevor du etwas unterschreibst.
  • Bewahre Nachweise auf: Wenn du bereits eine Beratung oder Therapie gemacht hast, kannst du die Bestätigungen aufbewahren. Ob du sie vorlegen musst, sagt dir die Behörde.
  • Plane genug Zeit ein: Untersuchungen, Befunde und Stellungnahmen können Zeit brauchen.

Wichtig

Die Verkehrszuverlässigkeit ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für eine Lenkberechtigung. Auch die gesundheitliche Eignung und das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen sind wichtig. Wenn du wegen eines konkreten Vorfalls Fragen hast, wende dich an die zuständige Führerscheinbehörde. Für die Ausstellung und den Entzug von Führerscheinen ist in Vorarlberg die Bezirkshauptmannschaft deines Wohnortes zuständig.
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aktualisiert 09/2026