Wie funktioniert die betriebliche Vorsorgekasse? Und was solltest du zur Pension wissen? Erfahre hier, was dir zusteht und wie du vorsorgen kannst.
Hier geht's um ...
- Pensions-Vorsorgen
- Gender Pay Gap
Was ist die Betriebliche Vorsorgekassa (BVK)?
Wenn du arbeitest, muss dein Betrieb jeden Monat Geld für dich einzahlen. Dieses Geld geht in eine Betriebliche Vorsorgekasse (kurz: BVK). Das ist eine Art „Spartopf“ für dich. Zu dieser betrieblichen Vorsorgekasse kann man auch Abfertigung sagen. Die Abfertigung wird über die Betriebliche Vorsorgekasse abgewickelt. Sprich die BVK ist das Konto und dein Guthaben. Die Abfertigung selbst ist dann schlussendlich das Geld, dass du beim Austritt vom Job oder Antritt deiner Pension ausbezahlt kommst. Weiter unten findest du mehr dazu.
Wer zahlt das Geld ein?
- Nicht du! Du musst nichts zahlen.
- Dein Betrieb zahlt 1,53 % von deinem Bruttogehalt.
- Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mitgerechnet.
Wann beginnt das?
- Wenn du länger als einen Monat arbeitest, beginnt die Zahlung.
- Egal ob du Lehrling, Ferialpraktikant*in, Teilzeitkraft oder Angestellte*r bist – es gilt fast für alle.
Was passiert mit dem Geld?
- Das Geld kommt zuerst zur ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse).
- Die ÖGK schickt es weiter an deine BVK (Betriebliche Vorsorgekasse).
- Das Geld wird dort gespart und gut angelegt (oft auch nachhaltig).
- Das Geld gehört dir – auch, wenn du kündigst oder der Job endet.
Was passiert, wenn du kündigst?
- Das Geld bleibt für dich bei der BVK.
- Wenn du einen neuen Job hast, kann dein Guthaben in die neue BVK übertragen werden.
- Oder du lässt es auszahlen! Achtung: dazu musst du bereits drei Jahre in die BVK einbezahlt haben. Mehr dazu unter dem Punkt „Auszahlung“.
Auszahlung
Nach mindestens drei Einzahlungsjahren kannst du die Auszahlung deiner Abfertigung Neu von der BVK verlangen:
- Dein*e Arbeitgeber*in kündigt das Arbeitsverhältnis.
- Dein Arbeitsverhältnis endet durch Fristablauf.
- Du und dein*e Arbeitgeber*in lösen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich
- Du wirst unverschuldet entlassen
- Du trittst berechtigt aus
- Du kündigst während der Elternteilzeit
Die Einzahlungszeiten müssen nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen. Die Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengezählt.
Wann bleibt deine Abfertigung bei der BVK?
In folgenden Fällen bleibt deine Abfertigung Neu in der BVK und wird weiter veranlagt:
- Wenn keine drei Einzahlungsjahre vorliegen
- Wenn du das Arbeitsverhältnis selbst kündigst
- Wenn du verschuldet entlassen wirst
- Wenn du unberechtigt austrittst
Deine Abfertigungsbeträge bleiben so lange auf dem Konto der BVK, bis du zu einem späteren Zeitpunkt die Kriterien für eine Auszahlung erfüllst. Also du wirst zum Beispiel gekündigt. Dann kannst du alle Abfertigungsbeträge verlangen, auch jene aus früheren Arbeitsverhältnissen (Rucksackprinzip).

Wie findest du heraus, wie viele BV-Kasse(n) oder Guthaben du hast?
- Dein Betrieb sagt dir, welche BV-Kasse er verwendet (steht auch im Dienstzettel).
- Einmal im Jahr bekommst du einen Brief oder eine Nachricht deiner BV-Kasse(n) mit deinem Kontostand.
- Du kannst dein Guthaben auch online anschauen, direkt bei deiner BV-Kasse.
- Du kannst bei der österreichischen Gesundheitskasse einen Datenauszug für deine BV-Zeiten anfordern und siehst bei welchen BV-Kasse(n) du bist. Du siehst nicht dein Guthaben, doch weißt welches deine BV-Kasse(n) sind und kannst dort auch nach deinem Guthaben nachfragen.
Vier Tipps für dich
- Wenn du deinen ersten Job hast, dann frag deinen Betrieb, welche BV-Kasse er verwendet.
- Wenn du den Job wechselst, dann merk dir, welche BV-Kasse du vorher hattest.
- Wenn du mehrere Jobs hattest, dann sammle alle Briefe von den BV-Kassen.
- Wenn du mehrere BV-Kassen hast, kannst du dein Guthaben durch eine Übertragung zusammenlegen lassen. Voraussetzung: bei den alten BV-Kassen wurden drei Jahre keine Beiträge mehr einbezahlt. Dazu sendest du eine schriftliche Aufforderung an die ehemaligen BV-Kassen, und diese überweisen deine Beiträge dann kostenlos an deine gewünschte neue BV-Kasse.
- Bei Fragen melde dich bei den Expert*innen der Arbeiterkammer!
Pension
Pension bedeutet, dass du rechtzeitig dafür sorgst, dass du im Alter genug Geld zum Leben hast. Du sparst also während deines Berufslebens Geld für die Zeit nach deinem Arbeitsleben. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung deiner Pensionsvorsorge zu beginnen, damit du auch im Alter finanziell abgesichert bist.
In Österreich gibt es drei Möglichkeiten zur Pensions-Vorsorge:
- gesetzliche Pensionsversicherung
- betriebliche Altersvorsorge
- freiwillige private Vorsorge
1. Die gesetzliche Pensionsversicherung
In Österreich sind fast alle arbeitenden Menschen automatisch versichert. Das heißt:
- Du und dein*e Arbeitgeber*in zahlen jeden Monat Geld in die Pensionsversicherung.
- Später bekommst du dann eine staatliche Pension, wenn du nicht mehr arbeitest (zum Beispiel im Alter oder bei Krankheit).
Wie viel wird eingezahlt?
- Insgesamt gehen 22,8 % deines Brutto-Gehalts in die gesetzliche Pension.
- Davon zahlst du selbst 10,25 %.
- Dein*e Arbeitgeber*in zahlt 12,55 %.
Wichtig für Mini-Jobs
Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienst (€ 551,10 im Monat – Stand 2025) musst du keine Beiträge zahlen! Aber: Dann bekommst du später auch keine Pension für diesen Job.

Wie viel Pension bekommst du später?
Das hängt von drei Dingen ab:
- Wie lange du gearbeitet hast (Beitragsjahre).
- Wie viel Geld du dabei verdient hast.
- Wann du in Pension gehst.
Es gibt verschiedene Pensionsarten
- Alterspension: Die normale Pension, wenn du das Pensionsalter erreichst.
- Vorzeitige Alterspension („Frühpension“): Wenn du früher aufhören möchtest zu arbeiten.
- Schwerarbeitspension: Wenn du viele Jahre körperlich sehr anstrengend gearbeitet hast.
Mehr Infos bekommst du bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Wichtig
Dein Pensionskonto
Schau dir online dein aktuelles Pensionskonto an! Du kannst dich dort unter „Konto/Login“ mit deiner vorhandenen ID-Austria anmelden. Dann siehst du den aktuellen Stand deines Pensionskontos. Du kannst auch den Pensionsrechner verwenden, um nachzuschauen, wie sich dein Jahresgehalt auf deine Pension auswirkt. Es ist auch im jungen Alter interessant zu sehen, wie sich deine eigene zukünftige Pension jährlich entwickelt.
2. Die betriebliche Altersvorsorge
Manche Betriebe zahlen extra Geld für deine Pension ein – das nennt man betriebliche Altersvorsorge und ist freiwillig.
Wichtig
Welche Pensionsversicherungen gibt es?
In Österreich gibt es drei Träger:
| Träger | Für wen? |
| PVA (Pensionsversicherungsanstalt) | Für fast alle Arbeitnehmer*innen (Angestellte, Arbeiter*innen) |
| BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau) | Für Beamt*innen, Eisenbahner*innen, Leute im Bergbau |
| SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständige) | Für Selbstständige & Landwirt*innen |
3. Private Pensionsvorsorge
Wenn du willst, kannst du selbst zusätzlich Geld fürs Alter sparen. Das nennt man private Pensionsvorsorge. Dabei kannst du dein Geld zum Beispiel in einen Fonds, eine Lebensversicherung, eine private Pensionsversicherung oder ein anderes Finanzprodukt stecken. Das ist freiwillig – es kann helfen, im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben.


Pension & junge Frauen
Warum sollten sich junge Frauen schon jetzt mit dem Thema Pension beschäftigen? Viele denken: „Pension? Das ist doch noch ewig weit weg!“ Aber: Wie du heute arbeitest und verdienst, hat später Einfluss auf deine Pension.
Gerade für Mädchen und junge Frauen ist das wichtig, denn Frauen verdienen oft weniger als Männer – das nennt man Gender Pay Gap.
Gründe für Gender Pay Gap:
- Berufswahl: Frauen wählen häufiger Berufe, die weniger bezahlt werden (zum Beispiel Handel, Pflege, Bildung, soziale Berufe)
- Teilzeit: Viele Frauen arbeiten Teilzeit, das heißt, sie arbeiten weniger Stunden pro Woche als jemand mit einem Vollzeitjob. Dadurch zahlen sie weniger in die Pension ein. Gründe für die Teilzeit-Anstellungen ist oft die Vereinbarkeit von Beruf und den eigenen Kindern.
- Führungspositionen: Frauen haben seltener Führungspositionen als Männer.
- Unbezahlte Arbeit: Viele Frauen machen mehr unbezahlte Arbeit – zum Beispiel die eigenen Kinder betreuen, Haushalt machen oder Angehörige pflegen.
- Diskriminierung: In manchen Fällen verdienen Frauen auch bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als Männer.


Deshalb gilt:
- Je früher du Bescheid weißt, desto besser kannst du vorsorgen.
- Informier dich über deine Rechte und deine Möglichkeiten.
- Informiere dich vor deinem Bewerbungsgespräch über die Bezahlung, damit du selbstbewusst bei Gehaltsverhandlungen eintreten kannst.
Hier findest du Beratungsstellen, die dich zum Thema Pension unterstützen:
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European Solidarity Corps – Volunteering Activity at Sunnahof Tufers
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aktualisiert 01/2026