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Infos zur Drohnenverordnung


Die „kleinen ferngesteuerten Hubschrauber“ waren vor einigen Jahren das erste Mal zu sehen und erfreuen sich heute größter Beliebtheit. Du überlegst dir eine Drohne zu kaufen? Hier haben wir Tipps und Infos!

Eine Drohne, was ist das genau?

Eine Drohne ist ein „unbemanntes Luftfahrzeug“,  also ein Multicopter, ein Modellflugzeug, aber auch ein First Person View, kurz FPV-Modell. Die Drohne kann mit Hilfe einer Fernsteuerung oder auch per Virtual-Reality-Brille, kurz VR-Brille, geflogen werden. Ursprünglich wurden Drohnen vor allem von der Armee und der Polizei zur Verkehrskontrolle und zur Beobachtung strategisch wichtiger Punkte eingesetzt. Mittlerweile werden sie auch zum Fotografieren, Transport von Dingen oder einfach zum Zeitvertreib verwendet.

EU-Drohnenverordnung

  • Die Drohnenverordnung der Europäischen Kommission vereinheitlicht seit Ende 2020 die nationalen Gesetze zu unbemannten Luftfahrzeugen der EU-Mitgliedsstaaten.
  • Durch die Verordnung wurde auch der europäische Markt standardisiert, was zu Vereinfachungen für die Drohnennutzer*innen und Hersteller*innen führen soll.
  • Seit der Drohnenverordnung ist für die Drohnenbesitzer*innen eine Registrierung verpflichtend. Online-Trainings und Zertifikate können ebenfalls anfallen, um das Sicherheitsverständnis zu fördern.
  • Für Kleinstdrohnen unter 250 Gramm und Modellflugzeuge ändert sich dabei wenig, da Erfahrungsdaten zeigen, dass diese bereits sehr sicher sind.

Infos für private Drohnennutzer*innen

Kategorien

Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Betrieb von Drohnen in drei Kategorien. Nach Gewicht und Einsatzumgebung unterscheiden sie sich in ‚open‚, ‚specific‚ und ‚certified‚. Die Kategorie ‚open‘ ist für den Privatbetrieb relevant und umfasst fünf unterschiedliche Klassen von Drohnen:

Bis zu einem maximalen Abfluggewicht von:

  • 250 Gramm (C0)
  • 900 Gramm (C1)
  • 4 Kilogramm (C2)
  • 25 Kilogramm (C3 und C4)

Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die jeweiligen Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie ‚open‘ beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen. Du benötigst hierfür keine Bewilligung, jedoch sowohl den Drohnenführschein als auch die Registrierung. Für Drohnen der Kategorien ’specifc‘ und ‚certified‘ benötigst du zusätzlich noch eine Bewilligung der Austro Control, kannst damit aber auch außerhalb der Sichtreichweite fliegen.

Es gibt in Österreich einige Ort, bei denen es weitere Schritte vor dem Flug benötigt. Diese Zonen können entweder unter https://map.dronespace.at/ eingesehen werden, oder du lädst dir die „Dronespace App“ runter und überprüfst die Orte dort.

Wichtig: Geräte, die den technischen Anforderungen der Klassen nicht entsprechen (wie aktuell die meisten), können weiterhin betrieben werden! Dazu gibt es Übergangsregelungen bis 2023 und darüber hinaus. Genaue Grafiken dazu findest du hier.

Aktuelle Infos und Details rund um die Drohnenverordnung erhältst du beim Drone Competence Center der Austro Control.

Drohnenführerschein

Die EU-Drohnenverordnung umfasst den Erwerb eines Drohnenführerscheines. Dieser Führerschein ist für den Betrieb aller Drohnen notwendig, die schwerer als 249 Gramm sind. Hier fallen ein Online-Training und eine Online-Prüfung mit 40 Fragen an, die kostenlos auf dronespace.at abgelegt werden können.

Die Lizenz zum Drohnenfliegen können die Pilot*innen entweder ausdrucken oder als PDF abspeichern. Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

Wer in der Stadt mit schwereren Geräten fliegen will (900 Gramm bis 4 Kilogramm), muss wegen des erhöhten Risikos einen zusätzlichen Kompetenznachweis (A2) mit 30 Multiple Choice Fragen erbringen, der persönlich bei der Austro Control abgelegt werden muss.

Registrierung

Außerdem erfordert die EU-Verordnung eine Registrierung vor dem Betrieb folgender Drohnen:

  • Drohnen ab 250 Gramm
  • Drohnen (auch unter 250 Gramm), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann (z. B. Kamera), ausgerüstet sind
  • Drohnen (auch unter 250 Gramm), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)

Wichtig: Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers*der Betreiberin erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen).

Allgemeine Empfehlungen

  • Auch wenn du deine Drohne nur im privaten Bereich benutzt, ist es ratsam eine Ausbildung in einem Club oder einem Flugmodellbauverein zu machen.
  • Informiere dich bei der Versicherung deiner Erziehungsberechtigten, um sicherzugehen, dass die Haftpflichtversicherung Unfälle durch Drohnen abdeckt.

Wichtig: Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. Stelle sicher, dass du ausreichend versichert bist. Unfälle mit Drohnen können kostspielig werden!

  • Außerdem musst du darauf achten, dass keine Gefahr für andere Fluggeräte oder die Personen und Gegenstände am Boden besteht. Vergiss nicht das Recht auf Privatsphäre, welches jedem*jeder von uns zusteht. Es ist verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren. Es ist also streng verboten zum Beispiel seinen Nachbarn*seine Nachbarin zu beobachten!

In Zusammenarbeit mit dem Drone Competence Center der Austro Control.

 

aktualisiert 07/24