Wie viele Stunden darfst du laut Gesetz in einem Ferienjob arbeiten? Und was gilt für Überstunden? Antworten auf diese und weitere Fragen zu deinen Rechten findest du hier.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Wenn du mit deinem*deiner zukünftigen Arbeitgeber*in über die genauen Aufgaben, Arbeitszeiten und den Arbeitszeitraum gesprochen hast, lass dir das in einem schriftlichen Arbeitsvertrag (Dienstzettel) bestätigen. Damit wird das Besprochene fixiert. Diesen Vertrag kannst du kostenlos bei der Arbeiterkammer prüfen lassen!
Jobstart
Wenn du bei deinem Job anfängst, musst du dem*der Arbeitgeber*in deinen Lichtbildausweis und deine Versicherungsnummer (e-card) zeigen. Ein Lichtbildausweis ist ein offizieller Ausweis, auf dem ein Foto von dir ist, wie zum Beispiel dein Reisepass oder Personalausweis. Mehr Informationen zu deinem Start in den Job findest du bei unseren FAQs.
Anmeldung und Versicherung
Achte darauf, dass dich dein*e Arbeitgeber*in bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) anmeldet, damit du bei deinem Job versichert bist und nicht „schwarz“ arbeitest. Wenn du dir unsicher bist, frag lieber bei deinem*deiner Arbeitgeber*in nach.
Bezahlung
Dein Lohn richtet sich nach dem Kollektivvertrag der Branche, in der du arbeitest. Das heißt, du darfst nicht weniger verdienen, kannst aber einen höheren Lohn vereinbaren. Du solltest jeden Monat eine schriftliche Gehaltsabrechnung (Lohnzettel) erhalten. Wenn es im Kollektivvertrag steht, hast du auch Anspruch auf anteilsmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mehr Informationen zu Kollektivverträgen bekommst du bei der Arbeiterkammer.
Arbeitszeit und Überstunden
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt:
- Du darfst höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Überstunden sind verboten! Falls du trotzdem welche machen musst, frag bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer nach.
- Du darfst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht arbeiten (außer im Hotel- und Gastgewerbe).
Notiere dir deine Arbeitszeit
Hast du Zweifel?
Falls dir etwas an deinem Job komisch vorkommt, wie zum Beispiel seltsame Aufgaben, ein ungewöhnlicher Arbeitsort, eine fragwürdige Ansprechperson, ein sehr hoher oder niedriger Lohn oder ungewöhnlich lange Arbeitszeiten, sprich mit deinen Eltern oder frag bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer nach.
Arbeitnehmerveranlagung
Wenn du bei deinem Ferien- oder Nebenjob Lohnsteuer zahlst, kannst du diese vom Finanzamt zurückholen. Dafür brauchst du das Formular „Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung L1“, das du beim Finanzamt anfordern kannst, oder du gibst deine Daten über finanzonline ein. Du kannst die Arbeiternehmerveranlagung im nächsten Jahr beim Finanzamt einreichen (bis zu fünf Jahre rückwirkend). Weitere Informationen bekommst du beim Finanzamt oder unter www.bmf.gv.at/formulare.
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aktualisiert 01/2026