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Ferialjob als Paketzustellerin
pexels_Tima Miroshnichenko

Deine Rechte beim Ferienjob


Wie viele Stunden darfst du vom Gesetz im Ferienjob eigentlich arbeiten? Wie sieht es mit Überstunden aus? Antworten auf diese und weitere Fragen zu deinen Rechten findest du hier.

Arbeitsvertrag

Wenn du dich mit deinem*deiner zukünftigen Arbeitgeber*in zum Beispiel über die genauen Arbeitsaufgaben, Arbeitszeiten oder den Arbeitszeitrum geeinigt hast, lass dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag (Dienstzettel) geben. Damit wird das Besprochene fixiert. Diesen Vertrag kannst du kostenlos bei der Arbeiterkammer prüfen lassen!

Jobstart

Wenn du bei deinem Job anfängst, musst du dem*der Arbeitgeber*in deinen Lichtbildausweis und deine Versicherungsnummer (e-card) zeigen. Du bekommst einen Arbeitsvertrag, in dem die wichtigsten Informationen über deine Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis stehen.

Anmeldung und Versicherung

Achte darauf, dass dich dein*e Arbeitgeber*in bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) anmeldet, damit du bei deinem Job versichert bist und nicht „schwarz“ arbeitest. Wenn du dir unsicher bist, frag lieber nach.

Hast du Zweifel?

Falls dir etwas an deinem Job seltsam erscheint, wie zum Beispiel ungewöhnliche Aufgaben, untypischer Arbeitsort, fragwürdige Ansprechperson, extrem hoher oder niedriger Lohn oder ungewöhnlich lange Arbeitszeiten, solltest du mit deinen Eltern sprechen oder dich bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer erkundigen. 

Bezahlung

Dein Lohn richtet sich nach dem Kollektivvertrag der Branche, in der du arbeitest. Das heißt, du darfst nicht weniger bezahlt bekommen, kannst aber einen höheren Lohn vereinbaren. Du solltest jeden Monat eine schriftliche Gehaltsabrechnung (Lohnzettel) erhalten. Du hast Anspruch auf anteilsmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie im Kollektivvertrag vorgesehen sind. Weitere Informationen über Kollektivverträge erhältst du bei der Arbeiterkammer.

Arbeitszeit und Überstunden

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt:

  • eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 40 Stunden
  • Überstunden sind verboten! Falls du trotzdem Überstunden machen musst, erkundige dich bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der Arbeiterkammer.
  • Arbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Ausnahmen: im Hotel- und Gastgewerbe)

Notiere dir deine Arbeitszeit: Schreib dir täglich auf, von wann bis wann du gearbeitet und wann du Pausen gemacht hast. So kann dir die Arbeiterkammer im Zweifelsfall am besten helfen.

Arbeitnehmerveranlagung

Wenn du bei deinem Ferien- oder Nebenjob Lohnsteuer zahlst, kannst du diese vom Finanzamt zurückholen. Dafür brauchst du entweder das Formular „Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung L1“, das du beim Finanzamt anfordern kannst, oder du gibst deine Daten über finanzonline ein.
Du kannst den Lohnsteuerausgleich im nächsten Jahr beim Finanzamt einreichen (bis zu fünf Jahre rückwirkend). Mehr Informationen findest du beim Finanzamt oder unter www.bmf.gv.at/formulare.

Mehr Infos

 

aktualisiert 02/2024