Ausbildungspflicht
In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen. Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor. Infos und Anlaufstellen
Jugendliche mit Beeinträchtigung & Behinderung
Begriffserklärungen Beeinträchtigung Behinderung Inklusion … bedeutet, dass alle Menschen – mit oder ohne Beeinträchtigung oder Behinderung – in allen gesellschaftlichen Bereichen mitmachen können. Dafür müssen Hindernisse abgebaut werden. So können alle in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit oder in der Gemeinschaft dabei sein und mitgestalten. Barrierefreiheit … ist ein rechtlicher Begriff. Es […]
Erasmus+-Akkreditierung: Vereinfachter Zugang zu europäischen Fördermitteln
Das aha ist berechtigt, mit Partnerorganisationen aus der Jugendarbeit in Vorarlberg internationale Jugendbegegnungen und Weiterbildungen und Vernetzungsaktivitäten für Fachkräfte der Jugendarbeit umzusetzen. Die Akkreditierung ermöglicht bis 2027 einen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln des Erasmus+-Programms. Die Partnerorganisationen bringen ihre jeweilige Expertise in die konkrete Projektumsetzung ein: Erfahrung mit EU-Anträgen auf Seiten des aha und Erfahrung in […]