Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Hier geht's um ...

- Feststellungsbescheid
- Zuweisungsbescheid
- Aufschub
- Finanzielles
- Alternativen

Was ist der Zivildienst?

Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Dafür musst du bei der Stellung tauglich oder teiltauglich sein und du musst rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier.

Was ist die Zivildiensterklärung?

Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus persönlichen Gründen keinen Wehrdienst machen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach noch sechs Monate Zeit, dich zwischen Grundwehr- und Zivildienst zu entscheiden. Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Stellung oder online hier.

Bis wann kannst du die Zivildiensterklärung abgeben?

Du musst die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach deiner ersten Tauglichkeitsfeststellung abgeben. Du kannst sie auch per Einschreiben an das Militärkommando Vorarlberg schicken – aber nur bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls. Behalte eine Kopie!

Wichtig

Sobald du den Einberufungsbefehl bekommen hast, ist es nicht mehr möglich eine Zivildiensterklärung abzugeben.

Was ist der Feststellungsbescheid?

Vier bis sechs Wochen nachdem du deine Zivildiensterklärung abgegeben hast, bekommst du per Post den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist deine Zivildienstzahl vermerkt. Mit dieser Zahl kann dich eine Einrichtung als Wunschkandidat anfordern.

Zivildienststelle

Willst du deinen Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung mit Zivildienststelle machen, melde dich dort ungefähr ein Jahr vorher und bitte darum, dass sie dich anfordern. Wenn du das nicht machst, wird dir automatisch eine Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.

Was ist der Zuweisungsbescheid?

Der Zuweisungsbescheid informiert über den Start und das Ende deines Zivildienstes, die Einrichtung und die Art deiner Aufgabe. Du erhältst ihn etwa vier Monate bis sechs Wochen vor Dienstbeginn per Post.

Mann telefoniert

Kannst du den Zivildienst aufschieben?

Du kannst in bestimmten Fällen um einen Aufschub deines Zivildienstes bitten. Informiere so früh wie möglich die Zivildienstserviceagentur.

Befristete Befreiung

Du kannst einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen, wenn es plötzlich finanzielle oder familiäre Probleme gibt.

Kannst du deine Zivildiensterklärung rückgängig machen?

Ja. Wenn du doch den Grundwehrdienst machen möchtest, kannst du deine Zivildiensterklärung widerrufen. Das geht bis 14 Tage nachdem du den Zuweisungsbescheid bekommen hast oder wenn du den Zivildienst abbrichst. In diesem Fall bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer machen.

Geldscheine und Geldmünzen

Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?

Als Zivildiener bekommst du jeden Monat Geld. Du bekommst Essen oder Geld fürs Essen und bist kranken- und unfallversichert. Du bekommst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Zivildienst“ oder Geld für die Fahrt, wenn es keinen Bus oder Zug gibt. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Während deines Zivildienstes bekommen deine Eltern keine Familienbeihilfe. Mehr Infos dazu hier.

Alternativen zum Zivildienst in Österreich

Du kannst statt dem Zivildienst auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein freiwilliges Umweltjahr  in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate.

Für dich relevant
aha info, Ausland, ESK-Berichte

Mid-Term Meeting

Das Midterm-Treffen ist ein gemeinsames Treffen für ESK-Freiwillige, das ungefähr zur Hälfte des Freiwilligendienstes stattfindet. Es findet in Schlierbach statt, einem kleinen Ort, der rund um eine große Kirche und eine katholische Schule aufgebaut ist – und in dessen Wäldern man sogar Hirsche sehen kann. Wie schön! Das Treffen dauerte vier Tage. In dieser Zeit […]

Mehr erfahren
aha info, MultiplikatorInnen

Die aktuelle Diskurs-Ausgabe

Wie geht es Jugendlichen in Vorarlberg, was ist ihnen wichtig, wie erleben sie ihren Schulalltag und was denken sie über Politik und Gesellschaft? Diesen Fragen geht die Jugendstudie „Lebenswelten 2025. Einstellungen und Werte von Jugendlichen in Vorarlberg“ nach. Sie wurde 2025 – nach den Erhebungen in den Jahren 2009, 2016 und 2020 – zum vierten […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Jugendliche mit Beeinträchtigung

Begriffserklärungen Beeinträchtigung … kann sehr unterschiedlich sein: Manchmal sind es körperliche Einschränkungen, manchmal geistige oder seelische. Unabhängig von deinen individuellen Voraussetzungen oder Bedürfnissen hast du das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und deine Interessen und Stärken zu entfalten. Inklusion … bedeutet, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderung – in allen gesellschaftlichen Bereichen mitmachen können. […]

Mehr erfahren

aktualisiert 01/2026