Wie kannst du den Zivildienst machen und wie findest du eine Zivildienststelle? Informiere dich hier.
Hier geht's um ...
- Zuweisungsbescheid
- Aufschub
- Finanzielles
- Alternativen
Was ist der Zivildienst?
Der Zivildienst ist eine Alternative zum Grundwehrdienst und dauert neun Monate. Dafür musst du bei der Stellung tauglich oder teiltauglich sein und du musst rechtzeitig eine Zivildiensterklärung abgeben. Genaue Informationen findest du hier.
Was ist die Zivildiensterklärung?
Mit der Zivildiensterklärung teilst du mit, dass du aus persönlichen Gründen keinen Wehrdienst machen kannst. Diese kannst du direkt bei der Stellung abgeben. Tust du das nicht, hast du danach noch sechs Monate Zeit, dich zwischen Grundwehr- und Zivildienst zu entscheiden. Das Formular zur Zivildiensterklärung erhältst du direkt bei der Stellung oder online hier.
Bis wann kannst du die Zivildiensterklärung abgeben?
Du musst die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach deiner ersten Tauglichkeitsfeststellung abgeben. Du kannst sie auch per Einschreiben an das Militärkommando Vorarlberg schicken – aber nur bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls. Behalte eine Kopie!
Wichtig
Was ist der Feststellungsbescheid?
Vier bis sechs Wochen nachdem du deine Zivildiensterklärung abgegeben hast, bekommst du per Post den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid) zugeschickt. In diesem Bescheid ist deine Zivildienstzahl vermerkt. Mit dieser Zahl kann dich eine Einrichtung als Wunschkandidat anfordern.
Zivildienststelle
Willst du deinen Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung mit Zivildienststelle machen, melde dich dort ungefähr ein Jahr vorher und bitte darum, dass sie dich anfordern. Wenn du das nicht machst, wird dir automatisch eine Stelle zugewiesen. Einrichtungen und freie Stellen findest du hier.
Was ist der Zuweisungsbescheid?
Der Zuweisungsbescheid informiert über den Start und das Ende deines Zivildienstes, die Einrichtung und die Art deiner Aufgabe. Du erhältst ihn etwa vier Monate bis sechs Wochen vor Dienstbeginn per Post.


Kannst du den Zivildienst aufschieben?
Du kannst in bestimmten Fällen um einen Aufschub deines Zivildienstes bitten. Informiere so früh wie möglich die Zivildienstserviceagentur.
Befristete Befreiung
Du kannst einen Antrag auf Befreiung für eine bestimmte Zeit stellen, wenn es plötzlich finanzielle oder familiäre Probleme gibt.
Kannst du deine Zivildiensterklärung rückgängig machen?
Ja. Wenn du doch den Grundwehrdienst machen möchtest, kannst du deine Zivildiensterklärung widerrufen. Das geht bis 14 Tage nachdem du den Zuweisungsbescheid bekommen hast oder wenn du den Zivildienst abbrichst. In diesem Fall bist du wieder wehrpflichtig und musst den Grundwehrdienst beim Bundesheer machen.


Wie sieht es mit dem Finanziellen aus?
Als Zivildiener bekommst du jeden Monat Geld. Du bekommst Essen oder Geld fürs Essen und bist kranken- und unfallversichert. Du bekommst auch ein kostenloses „KlimaTicket Ö Zivildienst“ oder Geld für die Fahrt, wenn es keinen Bus oder Zug gibt. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. Während deines Zivildienstes bekommen deine Eltern keine Familienbeihilfe. Mehr Infos dazu hier.
Alternativen zum Zivildienst in Österreich
Du kannst statt dem Zivildienst auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein freiwilliges Umweltjahr in Österreich machen. Ebenso kannst du auch einen Auslandsdienst machen. Diese Ersatzdienste dauern mindestens zehn Monate.
Weitere Infos
Stellung (Musterung)
Grundwehrdienst
Auslandsdienst (Zivildiensdienst im Ausland)
European Solidarity Corps: Volunteering Activity at Offene Jugendarbeit Dornbirn
Project details Open opportunities Open opportunities (vacancies) and information about the application can be found on the European Youth Portal: All opportunities | European Youth Portal Project description The association “Offene Jugendarbeit Dornbirn (OJAD)” – Open Youth Work Dornbirn – was founded in 1992 with the purpose to offer young people space for leisure time […]
Kosten und Beihilfen
ÖH-Betrag Den ÖH-Beitrag musst du jedes Semester zahlen – auch wenn du keine Studiengebühren zahlst. Ohne diesen Beitrag kannst du keine Kurse besuchen oder Prüfungen machen. Der Beitrag liegt derzeit bei 25,20 Euro pro Semester. Studiengebühren/Studienbeitrag Grundsätzlich müssen neben dem ÖH-Beitrag auch die Studiengebühren bezahlt werden. Viele Studierende müssen diese aber nicht bezahlen, weil es […]
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aktualisiert 01/2026