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Wer darf in Österreich wählen und welche Wahlmöglichkeiten hast du?

Wahlen

Die einfachste Möglichkeit dich einzubringen, ist wählen zu gehen. In Österreich darfst du das schon ab 16 Jahren. Aber auch davor kannst du deine Meinung sagen – zum Beispiel bei der Wahl von Klassen- oder Schulsprecher*innen.

Direkte Demokratie

Ab 16 Jahren kannst du bei vielen Dingen direkt mitentscheiden – wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft hast oder Bürger*in eines EU-Landes bist. Zum Beispiel darfst du bei Gemeinderatswahlen wählen gehen. Das nennt man direkte Demokratie. Das bedeutet: Bürger*innen stimmen direkt über wichtige politische Themen ab. So können Menschen ihre Meinung zu einzelnen Fragen sagen. Das braucht aber viel Organisation und Zeit. Beispiele dafür sind Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.

Hier findest du ein kurzes Video zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie du dich in Österreich einbringen kannst:

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Indirekte Demokratie

Österreich ist eine repräsentative Demokratie. Dabei haben wir regelmäßig Wahlen, bei denen wir Politiker*innen oder Parteien wählen können, die für uns Entscheidungen treffen. Das nennt man auch indirekte Demokratie. Du wählst direkt Personen oder Parteien, die dann deine Meinung vertreten – sei es auf EU-Ebene (Europäisches Parlament), in Österreich (Nationalrat), in deinem Bundesland (Landtag) oder in deiner Stadt/Gemeinde (Stadtrat/Gemeinderat). Die gewählten Parteien beschließen Gesetze, die unser Zusammenleben regeln.

Wer regelt was? Hier kannst du dich genauer informieren.

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aktualisiert 05/2026