Mit dem Pflichtschulabschluss kannst du eine BMS, AHS oder BHS besuchen und hast bessere Chancen auf eine Lehrstelle.
Hier geht's um ...
- Schulformen
- Pflichtschulabschluss nachholen
- Förderungen
Der Pflichtschulabschluss ermöglicht dir, eine berufsbildende mittlere Schule (BMS), eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS) oder eine berufsbildende höhere Schule (BHS) zu besuchen. Außerdem erhöht er deine Chancen auf eine Lehre.
Allgemeine Schulpflicht
In Österreich müssen alle Kinder, die hier leben, in die Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind am oder vor dem 1. September sechs Jahre alt wird. Sie dauert neun Schuljahre.
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Um die Schulpflicht zu erfüllen, besuchen Kinder folgende Schulen:
1. bis 4. Schuljahr:
- Volksschule (VS)
- Dauer: vier Schuljahre
- normalerweise für Kinder von 6 bis 10 Jahren
Wird im 1. Schuljahr festgestellt, dass das Kind noch nicht bereit für die Schule ist, muss es in die Vorschule wechseln.
5. bis 8. Schuljahr:
- Mittelschule (MS) oder Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
- Dauer: vier Schuljahre
- normalerweise für Kinder von 10 bis 14 Jahren
9. Schuljahr:
- Polytechnische Schule (PTS) oder 1. Klasse Oberstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule und/oder einer berufsbildenden mittleren (BMS) oder berufsbildenden höheren Schule (BHS)
- Dauer: ein Jahr
- normalerweise für Jugendliche von 14 bis 15 Jahren

Andere Schulformen
Sonderschule
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können eine Sonderschule besuchen. Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dem Unterricht nicht folgen können.
Privatschule, Unterricht zu Hause oder Schule im Ausland
Kinder, die schulpflichtig sind, können auch auf andere Weise lernen, zum Beispiel in einer Privatschule, durch Unterricht zu Hause oder in einer Schule im Ausland. Das muss aber der Bildungsdirektion gemeldet werden, die prüfen muss, ob dieser Unterricht gleich gut ist wie der an öffentlichen Schulen.

Begabungs- und Begabtenförderung
Hier geht es darum, die Persönlichkeit und besondere Fähigkeiten oder Interessen der Schüler*innen zu fördern. Eine solche Förderung wird zum Beispiel überlegt, wenn ein*e Schüler*in eine Klasse überspringen könnte.
Kontakt: Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsförderung
Zugezogene Kinder und Jugendliche aus dem Ausland
Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, werden je nach Alter in die unterschiedlichen Schulstufen eingestuft und einer Klasse zugewiesen. Danach werden ihre Deutschkenntnisse geprüft. Sollten diese nicht ausreichend sein, gibt es Unterstützung in einer Deutschförderklasse. Für die Anmeldung können sich die Familien direkt an die Schule im jeweiligen Wohnortsprengel wenden. Auskunft zur passenden Volks- oder Mittelschule gibt es in der jeweiligen Gemeinde. Weitere Infos und den genauen Ablauf bekommen die Familien dann von der jeweiligen Sprengelschule.
Pflichtschulabschluss nachholen
Den Pflichtschulabschluss kann man nach der Schulpflicht nachholen.
Anbieter*innen in Vorarlberg
- Albatros der OJAD Dornbirn
- bfi der Arbeiterkammer Vorarlberg
- integra Vorarlberg
- Leuchtturm der Dornbirner Jugendwerkstätten
- Volkshochschule Götzis
Förderungen
Weitere Infos
Start in die Lehre
Nach der Pflichtschule
Nachhilfe: Tipps und Checklisten
Praktikum gesucht?
Warum ein Praktikum machen? Bei einem Praktikum kannst du das, was du in der Schule lernst, in der Arbeitswelt ausprobieren. Du bekommest einen guten Einblick in Berufe und kannst testen, ob dir ein Job gefällt. Voraussetzungen Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht fertig haben. Unter 15 Jahren gibt es die Möglichkeit […]
Alternativen zum Ferienjob
aha plus Bei aha plus kannst du ab 12 Jahren in deiner Freizeit bei verschiedenen Aufgaben (Quests) mitmachen. Dafür sammelst du Erfahrungen und Points, die du gegen sogenannte Rewards eintauschen kannst. Freiwillig aktiv Im aha bekommst du Kontakte von Organisationen und Vereinen, die Ehrenamtliche suchen. Ehrenamtliche sind Menschen, die freiwillig und ohne Bezahlung anderen Menschen […]
Auslandsdienst (Zivilersatzdienst im Ausland)
Was ist der Auslandsdienst? Du kannst den Auslandsdienst als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst leisten. Er dauert mindestens zehn Monate. Es gibt drei Arten von Auslandsdienst: Gedenkdienst, Friedensdienst und Sozialdienst. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Ausland mindestens zwei Jahre Entwicklungshilfedienst im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes zu leisten. Voraussetzungen Du musst tauglich sein, deine Zivildiensterklärung abgegeben haben […]
aktualisiert 02/2026
