Wie und wo kannst du während deinem Studium wohnen? Hier findest du Infos über Wohnmöglichkeiten und was dabei wichtig ist.
Hier geht's um …
- Meldepflicht
- Haupt- oder Nebenwohnsitz
Alleine oder Wohngemeinschaft
Du kannst alleine wohnen oder mit anderen in einer Wohngemeinschaft (WG). Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, wie Mietvertrag, Kündigungsfrist, Mieterschutz und Haushaltsversicherung. Mehr Infos findest du hier.
Tipp
Studierendenheime
In einem Studierendenheim findest du dich am Studienort oft schneller zurecht. Du lernst dort auch leicht andere Studierende kennen.
Wichtig
Linktipps
- home4students
- Österreichische Hochschülerschaft
- Österreichische Jungarbeiterbewegung
- Vorarlberger Heimplatzkontingente


Meldepflicht
Egal, ob du in einem Studierendenheim, einer WG oder alleine wohnst, musst du dich innerhalb von drei Tagen nach deinem Einzug an deinem Studienort anmelden. Das nennt man Meldepflicht.
So geht’s:
- Hol dir das Meldeblatt beim zuständigen Meldeamt oder lade es von deren Webseite herunter (oesterreich.gv.at).
- Fülle das Meldeblatt aus.
- Lass es von deinem*deiner Vermieter*in oder der Leitung des Studierendenheims unterschreiben.
- Gib die Unterlagen beim Meldeamt ab.
Melde deine Wohnadresse auch bei deiner Hochschule (neben der Heimatadresse). Denn das ist deine Postadresse während des Studiums.
Haupt- oder Nebenwohnsitz
Hauptwohnsitz
Möchtest du an deinem Studienort länger bleiben, als dein Studium dauert? Verbringst du mehr Zeit am Studienort als „zu Hause“? Dann ist es sinnvoll, wenn du deinen Hauptwohnsitz beim Studienort meldest. Erkundige dich, ob du dadurch eventuell Vergünstigungen bekommst.
Nebenwohnsitz
Wenn du Studienbeihilfe bekommst, bekommst du zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss. Frag direkt bei deiner Gemeinde oder dem Land Vorarlberg nach, ob es auch dort Fahrkostenzuschüsse gibt.
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Der Pflichtschulabschluss ermöglicht dir, eine berufsbildende mittlere Schule (BMS), eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS) oder eine berufsbildende höhere Schule (BHS) zu besuchen. Außerdem erhöht er deine Chancen auf eine Lehre. Allgemeine Schulpflicht In Österreich müssen alle Kinder, die hier leben, in die Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind am […]
Versicherungen
Krankenversicherung Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, solltest du dich selber versichern. Ohne Versicherung können Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte sehr teuer werden. Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten Grundsätzlich kannst du meistens bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür […]
aktualisiert 01/2026